maverick80
Komplett-PC-Aufrüster(in)
da haben sich auch viele die taschen voll gemacht
Natürlich wird das Gelände an den Besitz des Staates gehen. Denn ihm gehörte das schon vorher.
Außerdem können Tatmittel eingezogen werden.
Natürlich wird das Gelände an den Besitz des Staates gehen.
Wenn ich noch nicht Irre, können Tatmittel nach einer rechtskräftigen Verurteilung auch komplett eingezogen werden.Auch durch eine rechtskräftige Verurteilung verliert man nicht die Eigentumstitel an Immobilien. Das Gelände verbleibt also im Besitz der Gesellschaft bzw. der Gesellschafter, sofern es nicht zur Begleichung von Schulden zwangsveräußert wird.
Auch Pachtverträge erlöschen nicht zwingend, wenn der Pachtnehmer in den Bau wandert.
Tatmittel sind allerdings die installierten Server, nicht das Gelände. Dieses wird wieder freigegeben, wenn die Beweismittelsicherung abgeschlossen ist.
Die Beweismittel, also die Server, sind zurückzugeben, wenn der Prozess abgeschlossen ist, in dem sie (bzw. die Daten darauf) als Beweismittel dienen - das kann allerdings auch durchaus mal länger dauern.
Sprich, die bisherigen Betreiber können, allerspätestens nach Ende ihrer Haftstrafe, auf dem Gelände vom Rechenzentrum bis hin zu Swingerclub so ziemlich alles betreiben, wozu sie lustig sind, wenn sie die Mittel dafür haben.
StPO schrieb:§ 74
Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern
(1) Gegenstände, die durch eine vorsätzliche Tat hervorgebracht (Tatprodukte) oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind (Tatmittel), können eingezogen werden.
(2) Gegenstände, auf die sich eine Straftat bezieht (Tatobjekte), unterliegen der Einziehung nach der Maßgabe besonderer Vorschriften.
(3) Die Einziehung ist nur zulässig, wenn die Gegenstände zur Zeit der Entscheidung dem Täter oder Teilnehmer gehören oder zustehen. Das gilt auch für die Einziehung, die durch eine besondere Vorschrift über Absatz 1 hinaus vorgeschrieben oder zugelassen ist.
Wenn ich noch nicht Irre, können Tatmittel nach einer rechtskräftigen Verurteilung auch komplett eingezogen werden.
Wenn die Gebäude mit den Milliarden finanziert wurden, können die auch eingezogen werden.
Es können sowohl Tatmittel eingezogen werden, als auch Gegenstände, welche als Beute oder mittels kriminellem Tun in Besitz gebracht wurde. Dazu zählen auch Immobilien, die mit Schwarzgeld erworben wurden.
Es wurde aber für die Inbetriebnahme des Rechenzentrums erworben, mit der Absicht, dieses dort zu errichten. Man könnte es also durchaus auch als Tatobjekt ansehen.
Tatprodukte worunter auch Objekte zählen unterliegen der Einziehung, schon weil sie als Beweismittel gelten könnten. Da hat DKK007 völlig recht. Eine Vorbereitung reicht aus.
Wichtig ist das es dem Täter gehört haben muss, wenn es der Bank gehört wird es nach Abschluss sicher freigegeben.
Was im aktuellen Verfahren gemacht wird.Dann genügt es nicht, einzelne Gesellschafter eines Verbrechens überführt zu haben, sondern es muss nachgewiesen sein, dass das Unternehmen als solches hauptsächlich oder sogar ausschließlich eine Fassade für illegale Aktivitäten ist.
In der Dokumentation wurde zumindest auch mal erklärt, wie die reingekommen sind, ohne das jemand was gemerkt hat. Die GSG9 ist einfach gekommen, als gerade keiner da war.
Nö, wenn da strafbare Inhalte drauf sind, wird die natürlich nicht wieder ausgehändigt.
Ist dann bloß die Frage, ob die nach 4 Jahren immer noch benötigt werden, oder nicht entweder die Firma schon Pleite ist, oder einfach direkt gleich die Daten vom Server nutzt.