PlayStation 4: Fehler bei PlayStation Plus erlaubt kostenlose Mitgliedschaft bis 2035

PCGH-Redaktion

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Ein findiger Besitzer einer PlayStation 4 hat einen Fehler bei Sonys kostenpflichtigem Zusatzdienst PlayStation Plus entdeckt, der ihm die Verlängerung seiner eigentlich nur 14-tägigen Gratis-Mitgliedschaft auf das Jahr 2035 erlaubt hat.

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Netter Zug von Sony; Playstation Plus nun doch kostenlos anzubieten:D

Es ging vorher ja auch und wäre für mich mitunter ein Grund nicht zur Xbox One zu greifen;)
 
das Ding wird gefixt und allen die den bug genutzt haben werden auf ihre rechtmäsig erworbene zeit zurück gestuft. So etwas ähnliches habe ich mal bei dem Pay to Win Game Combat Arms gesehen da konnte man mit 2x upgraden jede Waffe Permanent machen der Fehler wurde 24h später schon gefixt (für andere Bugs haben sie Monate gebraucht:ugly:) und auf die echte erworbene zeit gestuft.
 
Netter Zug von Sony; Playstation Plus nun doch kostenlos anzubieten:D

Es ging vorher ja auch und wäre für mich mitunter ein Grund nicht zur Xbox One zu greifen;)

Playstation Plus war "vorher" auch nicht kostenlos. Man konnte kostenlos Online im Multiplayer spielen. Das hatte aber nichts mit PSPlus zu tun.
 
Zunächst ich bin noch kein ausgebildert jurist aber bzgl. des Kommentares es handle sich um eine Erschleichung von Leistungen was nach meinem Verständnis zunächst §265a StGB wäre kann ich so schon sagen, dass die TBMs (Tatbestandmerkmale) nicht erfüllt werden würden. Der Kritische Punkte wäre dort höchstens "eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes", dazu zählt die Sony Playstation 4 aber gewiss nicht

Definition
Telekommunikationsnetz ist die Gesamtheit von Übertragungssystemen und gegebenenfalls Vermittlungs- und Leitwegeinrichtungen sowie anderweitigen Ressourcen, die die Übertragung von Signalen über Kabel, Funk, optische und andere elektromagnetische Einrichtungen ermöglichen, einschließlich Satellitennetzen, festen und mobilen terrestrischen Netzen, Stromleitungssystemen, soweit sie zur Signalübertragung genutzt werden, Netzen für Hör- und Fernsehfunk sowie Kabelfernsehnetzen, unabhängig von der Art der übertragenen Information (vgl. § 3 Nr. 27 TKG). Quelle: juriaforum.de

Desweiteren ist die Bezeichnung Automat ebenfalls nicht korrekt, das Subsumieren erspare ich mir hier einmal...

Das einzige was einleuchten könnte wäre §263 StGB also Betrug, hier weis ich jetzt aber grade zu wenig über den genannten Fall.
§ 263
Betrug


(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Quelle d e j u r e . o r g


Also dies wäre nochmal zu prüfen...



Vllt kann ja jemand den Vorgang mit der Verlängerung nochmal etwas genauer umschreiben also wie es zu diesem Fehler kommt?
 
Zunächst ich bin noch kein ausgebildert jurist aber bzgl. des Kommentares es handle sich um eine Erschleichung von Leistungen was nach meinem Verständnis zunächst §265a StGB wäre kann ich so schon sagen, dass die TBMs (Tatbestandmerkmale) nicht erfüllt werden würden. Der Kritische Punkte wäre dort höchstens "eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes", dazu zählt die Sony Playstation 4 aber gewiss nicht

Definition
Telekommunikationsnetz ist die Gesamtheit von Übertragungssystemen und gegebenenfalls Vermittlungs- und Leitwegeinrichtungen sowie anderweitigen Ressourcen, die die Übertragung von Signalen über Kabel, Funk, optische und andere elektromagnetische Einrichtungen ermöglichen, einschließlich Satellitennetzen, festen und mobilen terrestrischen Netzen, Stromleitungssystemen, soweit sie zur Signalübertragung genutzt werden, Netzen für Hör- und Fernsehfunk sowie Kabelfernsehnetzen, unabhängig von der Art der übertragenen Information (vgl. § 3 Nr. 27 TKG). Quelle: juriaforum.de

Desweiteren ist die Bezeichnung Automat ebenfalls nicht korrekt, das Subsumieren erspare ich mir hier einmal...

Das einzige was einleuchten könnte wäre §263 StGB also Betrug, hier weis ich jetzt aber grade zu wenig über den genannten Fall.
§ 263
Betrug


(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Quelle d e j u r e . o r g


Also dies wäre nochmal zu prüfen...



Vllt kann ja jemand den Vorgang mit der Verlängerung nochmal etwas genauer umschreiben also wie es zu diesem Fehler kommt?

Die Tatbestandsmerkmale bzgl. § 265 StGB sehe ich ebenfalls nicht als erfüllt. Im Fall des § 263 StGB wäre fraglich ob es sich in diesem speziellen Fall tatsächlich um das Vorspielen falscher Tatsachen handelt das der vermeintliche "Täter" (bitte mit Vorsicht genießen) selber keine falschen Angaben zu seiner Person oder ähnlichem macht und auch seinerseits keine wahren Tatsachen unterdrückt oder zurück hält.
Es bleiben jedoch auch die evtl. TBM in den Fällen des BGB sowie des OWiG zu beachten.
In wie weit jedoch eine Straftat in Bezug auf das Telekomunikations- bzw. Telemediengesetz zutrifft kann bzw. möchte ich leider nicht näher beantworten.

Ich rate jedoch unter den gegebenen Umständen und den genannten Gründen ebenfalls von der Nachahmung ab, zumindest was das deutsche Recht betrifft.
 
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