PCGH Intern: Neue Forenregeln

Die Sache ist auch folgende: Angenommen ich (= "Ich" im Sinne von "man", nicht "Ich" als PCGH_Stephan) will Kritik an einer Firma üben, um z.B. vor bestimmten Praktiken zu warnen - sollte ich dann eine Formulierung wählen, die nüchtern - aber keineswegs beschönigend - die Problematik beschreibt oder soll ich eine Formulierung wählen, die zwar im Kern richtig ist, deren Ausdrucksweise sich aber so gestaltet, dass z.B. die Firma berechtigterweise auf eine Löschung bestehen kann? Haben andere Nutzer was davon, wenn die aus meiner Sicht berechtigte Kritik entfernt werden muss? Will ich überhaupt jemanden die Möglichkeit geben, wegen einer unsachlichen Formulierung der Kritik nachträglich die Substanz zu entziehen? Will ich mit meiner Aussage in Kauf nehmen, dass vielleicht die Forenleitung mehr Stress hat als derjenige, gegen den die Aussage gerichtet ist? usw.
 
Die Sache ist auch folgende: Angenommen ich (= "Ich" im Sinne von "man", nicht "Ich" als PCGH_Stephan) will Kritik an einer Firma üben, um z.B. vor bestimmten Praktiken zu warnen - sollte ich dann eine Formulierung wählen, die nüchtern - aber keineswegs beschönigend - die Problematik beschreibt oder soll ich eine Formulierung wählen, die zwar im Kern richtig ist, deren Ausdrucksweise sich aber so gestaltet, dass z.B. die Firma berechtigterweise auf eine Löschung bestehen kann? Haben andere Nutzer was davon, wenn die aus meiner Sicht berechtigte Kritik entfernt werden muss? Will ich überhaupt jemanden die Möglichkeit geben, wegen einer unsachlichen Formulierung der Kritik nachträglich die Substanz zu entziehen? Will ich mit meiner Aussage in Kauf nehmen, dass vielleicht die Forenleitung mehr Stress hat als derjenige, gegen den die Aussage gerichtet ist? usw.

Man muß nicht gleich beleidigend werden um den Frust los zu werden, wenn einem die vorgehensweise einer Firma aufstößt. Es genügt auch sachlich seinem Unmut kund tun indem geschildert wird was dem Kunden nicht an der Firma gefällt. Lieber eine nüchterne ehrliche Kritik, als gleich die Holzkeule zu schwingen, außer die Firma wiederholt den Fehler öfter.
 
"Jeder Benutzer darf nur einen Account anlegen. Wird ein Zweitaccount festgestellt, wird der Benutzer aufgefordert, hierzu innerhalb von 24 Stunden Stellung zu nehmen. Erfolgt eine plausible Stellungnahme, wird lediglich der entsprechende Account gesperrt und der Benutzer ermahnt, dies zukünftig zu unterlassen."

das schließt also wiedermal jede entlastende erklärung aus und auch das man einen Fehler seitens der forenleitung gemacht hat :daumen2:. Genauso wie wenn sich der user garnicht in seinen Account einloggt ... innerhalb der 24h

das heißt also wenn jemand entsprechend gefunden wird ist er entweder nach 24h Abwesenheit seinen Account los oder wenn er Stellung nimmt sowieso ...
das ist sinfrei sorry.

ein simples Zweitaccounts sind nicht erwünscht. würde es genauso tun wie ihr dann intern damit verfahrt ist euer Bier.
 
Nö gibt es keine plausible Erklärung, dann wird der Zweitaccount gesperrt und der andere erhält ne Verwarnung, 5 Punkte afaik und somit ist dieser auch schon automatisch mindestens eine Woche lang gesperrt. ;)
 
Ich hab da mal eine Frage zu den Regeln.
Mir ist ein Username aufgefallen, mit dem ich nicht einverstanden bin.
Ich finde einfach der Name "Porno" gehört nicht in ein Forum, das für alle Altersklassen zugänglich ist. Ich weiss nicht ob ich einfach nur zu kleinlich oder engstirnig bin :ugly:

Nunja es gibt in den Regeln keine Namensklausel, von daher wollt ich mal fragen, wie obszön Namen eigentlich sein dürfen bzw. wie weit man da gehen darf. Wenn gegen Porno nix unternommen wird, ist dann sowas wie Sexfilm als Name auch ok? Bedeutung wäre ja dieselbe :what:

Grüße
 
Obszönität ist subjektiv. Jeder empfindet bestimmte Begriffe anders. In meinen Augen beispielsweise ist der Nickname OK. Aber du kannst dir sicher sein, dass intern darüber diskutiert wird.
 
Ich habe auch nichts gegen den Namen. Hat sich ja jetzt nicht Schwanz/***** oder anderen Quatsch genannt, sondern Porno und Porno ist ein sachlicher Begriff
 
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