Nein, der soziale Bereich eines Unternehmens muss auch unternehmerisch bewältigt werden.
Das hat man eben eine Weisungsbefugnis. Sprich: man muß das machen (sonst würde das auch nicht funktionieren). Wenn ein Pflegeunternehmen jedoch Leuten, die Bock darauf haben etwas mit alten Leuten zu unternehmen, dies gestattet, dann ist das eine andere Sache.
Der Gesetzgeber definiert was ein Ehrenamt ist. Es handelt sich um eine Tätigkeit innerhalb eines eingetragenen Vereins oder einer sozialen Einrichtung.
Nein, tut er nicht. Hier geht es dann auch um die Möglichkeit einer Aufwandsentschädigung, was wieder steuerrechtliche Probleme mit sich bringt und eben um die Weisungsbefugnis, die Vereine dann haben.
Wenn jemand bock hat, die Grünflächen vor dem Verlagsgebäude in eine Blumenwiese zu verwandeln und der Verlag genehmigt es ihm, dann darf er es machen. Es gibt keine Verpflichtung, dass der Verlag denjenigen dann auch bezahlen muß, wenn nicht vorher vbereinbart.
Es ist selbstredend das gewinnorientierte Unternehmen keine kostenfreien ehrenamtlichen Mitarbeiter engagieren dürfen.
Soso, ist das so oder hast du es dir ausgedacht?
Das freundliche Finanzamt bekommt auch sowas garantiert mit und da sind wir dann wieder beim Punkt. "Mitarbeiter" unterliegen einer Weisungspflicht, d.h. das Unternehmen kann einem etwas verbindlich sagen. In dem Fall ist das nicht gegeben. Es wäre etwas anderes, wenn Stundenpläne gemacht werden, bei dem Anwesenheitspflicht für den Mod herrscht. Da wird von den Gerichten auch eine sehr genaue Grenze gezogen.
Für ganz genaue Informationen muß man natürlich einen Anwalt oder Steuerberater fragen. Ich vermute mal, dass du keiner bist, sonst hättest du deine Behauptungen auch begründet (ich natürlich auch nicht).