AW: PCGH.de: Fallout 3: Kopierschutz Securom sorgt für Diskussionen
Die Händler geben i.d.R. ausdrücklich an, dass Spiele nur ungeöffnet zurückgenommen werden und da auf der Verpackung angegeben wird, dass ein Kopierschutzmechanismus vorliegt, ist das ganze rechtlich ein bißchen Unklar.
Das Problem mit der ungeöffnet Verpackung ist eines des Fernabsatzrechtes. Das gilt nämlich nicht mehr bei geöffneten Verpackungen (Entsiegelung) von Software, Video/Audio-aufzeichnungen. Vgl. §312d (4) Nr.2 BGB.
Bei Sachmängeln ist das wieder anders. Dort gelten die allgemeinen Widerrufs- und Rücktrittsregelungen. Da spielt es keine Rolle, ob entsiegelt oder nicht.
Vermutlich hast du im Zweifelsfall das Recht, die Ware zurückzugeben, brauchst aber einen Anwalt, der 50mal mehr kostet, um das durchzusetzen - und natürlich kann sich der Händler ettliche Monate für Nachbesserungen zeit lassen, bis der Hersteller einen Patch am Start hat. (Der dann zwar immer noch erfordert, dass du andere Software nicht mehr nutzen kannst - aber hey: Kannst du dir nen Gutachter leisten, der entscheidet, welches von beiden Programmen daran Schuld ist?)
Auf den irgendwann mal erscheinenden Patch kommt es nicht zwangsläufig an. Erklärung weiter unten. Ebenso ist es egal welches Programm an der Inkompatibilität schuld ist, weil die Lizenz nicht ohne den Kopierschutz zu erwerben ist. Er ist also maßgeblicher Bestandteil des Lizenznutzungsrecht.
Hier die Erklärung, warum es nicht auf den Patch ankommt. (Wen es nicht interessiert, bitte weiterlesen)
§437 Nr.2 BGB gibt dem Käufer das Recht gemäß §323 BGB zurückzutreten. Lesen wir den §323 I BGB. Dort ist eine erfolglos angemessene gesetzte Frist die Tatbestandsvoraussetzung, um endgültig vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Bedeutet im Klartext, dass der Käufer an den HÄNDLER eine Frist von z.B. zwei Wochen setzen muss. Ist in den zwei Wochen nichts geschehen, kann er ohne weiteres vom Vertrag zurücktreten. Natürlich muss der Käufer, wenn ein Patch kommt, diesen auch ausprobieren, ob nicht das Problem gelöst wurde.
Wobei man auch hier sagen muss, dass evtl der Weg über den §326 V BGB zu gehen ist, wenn für Amazon es selbst unmöglich ist einen Patch rauszubringen. Der Weg ist etwas anders und geht noch zusätzlich über den §275 I, II BGB, aber das Ergebnis für den Käufer ist das Gleiche. Er kann zurücktreten. Nur ist dann die Frist entbehrlich.
EDIT
Oftmals ist es die juristische Unwissenheit auf beiden Seiten, die den Weg zum Anwalt erst notwendig macht.