Onlinekauf von Spielen: Widerrufsrecht hat bei Preload Bestand

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Laut Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat das Widerrufsrecht bei digital gekauften Videospielen bei Preload Bestand. Somit wurde die Auffassung der hiesigen Verbraucherzentrale Bundesverband bestätigt, der eine Beschwerde der norwegischen Verbraucherschutzorganisation Forbrukerrådet gegenüber Nintendo vorangegangen ist.

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Nintendo ist so greedy geworden und wird immer noch gehyped. Ich verstehe es einfach nicht, Fanboys sind unbelehrbar.

Das schlimme ist eher das es immer mehr und zu den beklopptesten Dingen Fanboys gibt.
Wobei meine Definition von heutigen Fanboys eher Vollidioten trifft.
Wenn z.B. meine Lieblingsband Mist baut lasse ich das denen aber auch wissen und verteidige das Album nicht als das Non-Plus-Ultra.
 
Nintendo ist so greedy geworden und wird immer noch gehyped. Ich verstehe es einfach nicht, Fanboys sind unbelehrbar.

Die Firmenpolitik in Bezug auf den Shop hat aber auch 0 mit den Produkten und Spielen zu tun. Ist schon nachvollziehbar, dass die Leute Fans sind, wenn man sich die Qualität bei Nintendo anschaut.
Aber Nintendo hat, auch von seinen Fans, schon genug Feuer bekommen...man denke nur an diese unsägliche Vorgabe bei Youtube-Videos bzw. Streams. 40% Umsatzbeteiligung und kein Nintendo-fremder Content?

lol, das Zeug, was die in Kyoto rauchen, muss stark sein!
 
Erstaunlich, dass Nintendo überhaupt jemals der Meinung war, mit einer solchen Rechtsposition vor Gericht bestehen zu können. Aber gut, wäre ja auch schlimm, wenn sich hochbezahlte Anwaltsteams langweilen müssten ...
 
Ich finde den Kommentar sehr treffend:
Nintendo fand, das 14-tägige Rücktrittsrecht im Fernabsatzgesetz gelte nicht für Pre-Load-Spiele. Da die Spiele inzwischen alle Multi-Gigabyte-Monster sind, kaufen viele Hardcore-Fans die Spiele vor dem offiziellen Release-Datum und kriegen dann schon mal die Spieldaten übers Wochenende vor dem Release auf die Platte geladen, können aber noch nicht spielen. Nintendo hat jetzt ernsthaft argumentiert, damit fielen diese Spiele unter die verderbliche-Güter-Klausel.

Noch krasser: Damit sind sie vor dem LG Frankfurt durchgekommen. Nein, wirklich! Wat?! Erst das OLG hat sie zurückgepfiffen. Dafür umso heftiger, der Rückpfiff:

Die Richter hatten Nintendo schon in der mündlichen Verhandlung nach Erörterung der Rechtslage nahegelegt, den Unterlassungsanspruch des vzbv als berechtigt anzuerkennen.
LOL
 
Traurig, dass dafür ein Gerichtsurteil nötig ist. Nintendo schwimmt im Geld, die können viele Jahre ohne Gewinn auskommen und würden trotzdem mit Leichtigkeit überleben. Haben so was also überhaupt nicht nötig, aber so ist das eben wenn die Gier den Verstand auffrisst.

Das nächste Highlight ist das "Erweiterungspaket" für Nintendo Switch Online. Für minderwertige N64 und Mega Drive Emulatoren + Content für Animal Crossing verlangen die mal eben 100% Aufschlag gegenüber dem bisherigen Umfang des Online Dienstes. Das widert einen echt an.
 
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