Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu OLG Nürnberg: 199 Abmahnungen binnen acht Tagen rechtsmissbräuchlich
Nach Ansicht des Oberlandesgericht Nürnberg sind 199 Abmahnungen binnen acht Tagen aufgrund eines fehlenden Impressums auf Facebook rechtsmissbräuchlich. Die Vorinstanz, das Landgericht Regensburg hatte keinen Rechtsmissbrauch festgestellt.
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Nach Ansicht des Oberlandesgericht Nürnberg sind 199 Abmahnungen binnen acht Tagen aufgrund eines fehlenden Impressums auf Facebook rechtsmissbräuchlich. Die Vorinstanz, das Landgericht Regensburg hatte keinen Rechtsmissbrauch festgestellt.
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Ansonsten geh zu einem Anwalt und lasse Dich da beraten bzw. die Sache verfolgen bevor Du hier rumpöbelst.

