Nutzungsbestimmungen von Google sind in Deutschland teilweise rechtswidrig

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Google muss eine erste Schlappe im Klageverfahren gegen seine Nutzungsbestimmungen hinnehmen. Das Landgericht Berlin entschied für den Kläger, den Bundesverband der Verbraucherzentralen. Moniert werden 25 Klauseln, die als rechtswidrig eingestuft wurden.

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"Das Urteil ist ein wichtiges Signal an die IT-Unternehmen. Sie müssen in Sachen Datenschutz umdenken und deutsche Datenschutzbestimmungen und Verbraucherschutzvorschriften ernstnehmen", sagt Gerd Billen, Vorstand des vzbv.
Erzählt das Google und Facebook und wie sie alle heißen :lol:
Als wenn sich jetzt was ändern würde, den meisten Leuten ist doch ohnehin egal was sie täglich im Netz fabrizieren.
 
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