Neues Urteil entlastet den Webhoster Rapidshare

Der Schutz ist gleich Null!
Der einzige Fall, den ich von einer Knackung kenne, war das Ausnutzen einer Lücke im RSD, wodraufhin die Entwickler des jDownloaders dem RSD die Authorität für den Zugriff auf für .DLC wichtige Onlinefunktionen entzogen.

@Topic: Klasse Entscheidung OLG DD! :daumen:
Jetzt müssen nur noch die Musikvideos bei Youtube geregelt werden...
 
Schonmal nach Warez gesucht? Dann weißt du ja, wie viele davon einfach Programm-Version-Jahr-Cracked heißen.
Nichts mit Namensverschlüsselung.
Und z.b. Upintheair.R5.LineDubbed. ist ja jetzt nicht gerade unauffällig.
Hm woher kennst du denn so bezeichnungen wie R5 :D



Find die Entscheidung gut =) Wäre ja schlimm wenn Rapidshare für die Illegalen Inhalte haften müsste... wenn jmd auf meinem Grundstück erschossen wird bin ich ja auch nicht schuld :ugly:
 
Ich finde das Urteil sehr gut. Rapidshare hat ja keinen Einfluss auf das, was die Leute da hochladen.
Schlimm finde ich Warez auch nicht, immerhin lernt man so mehr Musik, Musiker, Musikrichtungen, Filme, Regisseure, etc. kennen und kauft mehr Originale, geht öfter ins Kino, etc.
 
...Find die Entscheidung gut =) Wäre ja schlimm wenn Rapidshare für die Illegalen Inhalte haften müsste... wenn jmd auf meinem Grundstück erschossen wird bin ich ja auch nicht schuld :ugly:

Um den Vergleich zu vollenden, ergänze ich dein Beispiel folgendermaßen:
Die Waffe, mit der jemand auf deinem Grundstück erschossen wurde, wurde dort durch einen dritten gelagert mit deiner Einverständnis. Der Lagerplatz der Waffe wurde von dir verwaltet. Und zwar so, dass der Schütze die Waffe benutzen konnte. Ausserdem bekommst du noch Geld dafür, dass der Schütze die Waffe schneller in seinen Händen hält, als jemad der nicht zahlt... bist du dann immernoch nicht mindestens zum Teil mitschuld?

Ich meine, wo keine Gelegenheit, da kein Dieb.
Wird es einem Benutzer also dermaßen einfach gemacht, wird er die Gelegenheit auch nutzen. Vor allem nach einem solchen Urteil.

Der Betreiber begeht zwar keine strafbare Handlung, sein Angebot verleitet aber dazu. Wohlwissend um dieses Phänomen, bietet man diesen dienst in dieser Form auch an. Erst darauf basiert ja das Geschäftsmodell. Es würden wohl deutlich weniger "Kunden" dazu bereit sein, einen Obulus zu bezahlen, damit man sich ausschliesslich legale Inhalte runterladen kann, denn die legalen Inhalte gibts auch überall anders und der download ist dort gratis.
 
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