News Neues Steuergesetz: Private Verkäufe können ans Finanzamt gemeldet werden

@INU.ID Ja, aber das reicht ja schon, wenn du von dem Krempel keine Rechnung mehr hast..... läuft das ganz schnell beim Finanzamt als "Gewinn". Das Problem ist , dass jetzt jeder privat-Hansel im Prinzip mit Buchführung anfangen kann, denn man weiß ja nicht ob man nächstes Jahr nen neuen Fernseher kauft und den fünf Jahre alten dann gebraucht verkaufen will.


Also wer da den Blickwinkel so eng drauf wirft, dass es nun endlich den bösen Scalpern an den Kragen geht, träumt wohl davon, dass der Staat endlich mal was brauchbares auf die Beine stellt... es geht hier nur darum die Kontrolle über die Kohle zu behalten, die ja reichlich gedruckt wurde die letzten Jahre....
Wenn du in paar Jahren egal was verkaufen willst, bist DU erstmal in der bringschuld, dass du es nicht geklaut hast, dass es neu vielleicht viel billiger war, das es nicht sogar noch neu ist.... usw usw usw....
Da gehts nicht um Verbraucherschutz oder Kampf gegen Schwarzmärkte...
...und wenn ich das schon lese, dass das Finanzamt jmd eine Bescheinigung austellen würde, dass das xyz-Ding auf Kleinanzeigen als Privatverkauf durchgeht.... selten so gelacht....

Wird genauso laufen, wie mit privatem Edelmetall erwerb... Kampf gegen Terror und so... immer enger...immer weniger....
 
Das Finanzamt bekommt nur gemeldet, dass ich ein Auto für Preis x verkauft habe. Wann und für wie viel ich das gekauft habe, wissen die doch gar nicht. Wie willst du da Gewinn berechnen?

Artikel zu Ende gelesen ?

  • Der Verkauf eines Gebrauchtwagens ist kein steuerpflichtiges Geschäft und darf daher weiterhin steuerfrei als Privatverkäufer verkauft werden.
 
Gegenstände des täglichen Gebrauchs dürfen Privatverkäufer weiterhin steuerfrei verkaufen. Zu diesen Alltagsgegenständen zählen etwa Autos, Elektrogeräte. Im Zuge von Home-Office sollten auch PCs zu diesen Gegenständen des täglichen Gebrauchs zählen...

Dinge, wie z. B. Schmuck, Kunstwerke oder Waren, die mit Gewinnabsicht gekauft wurden (neu gekauft und gleich wieder verkauft), hingegen sind ab sofort steuerpflichtig, wenn man diese verkauft.
Das ist ja alles schön und gut. Dennoch bleibt am Ende die Frage wer das kontrollieren soll. Der Zoll ist seit Jahren gnadenlos überlastet. Die Finanzämter garantiert nicht. Die Plattformen selbst?- na klar. Da bleibt ja nur noch die Internetzpolizei mit Chuck Norris als Oberbrandmeister.
 
Erstmal geht es nur darum, dass ab bestimmten Grenzen eben die Plattformen automatisch ans Finanzamt melden müssen. Das heißt noch nicht ob Steuern anfallen!

So können auch bei Grenzen darunter bereits Steuern anfallen und bei Beträgen über der Grenze keine Steuern anfallen. Am Ende hat sich also nichts geändert, ob jemand Steuern bezahlen muss oder nicht.

Wenn man private Sachen für über 2.000€ verkauft, muss man sich aber auf Rückfragen vom Finanzamt einstellen und dann belegen können, dass man es nicht gewerblich macht bzw. es eigene alten Sachen sind.


Das ist ja alles schön und gut. Dennoch bleibt am Ende die Frage wer das kontrollieren soll. Der Zoll ist seit Jahren gnadenlos überlastet. Die Finanzämter garantiert nicht. Die Plattformen selbst?- na klar. Da bleibt ja nur noch die Internetzpolizei mit Chuck Norris als Oberbrandmeister.

Die Plattform meldet automatisch ans Finanzamt und das Finanzamt wird dann, vielleicht sogar auch automatisch, eine Anfrage an Dich stellen. Dann musst du erklären was du da machst und das Finanzamt entscheidet ob es Steuerpflichtig war oder eben nicht.


@INU.ID Ja, aber das reicht ja schon, wenn du von dem Krempel keine Rechnung mehr hast..... läuft das ganz schnell beim Finanzamt als "Gewinn". Das Problem ist , dass jetzt jeder privat-Hansel im Prinzip mit Buchführung anfangen kann, denn man weiß ja nicht ob man nächstes Jahr nen neuen Fernseher kauft und den fünf Jahre alten dann gebraucht verkaufen will.

Wenn du einen 5 Jahren alten TV verkaufst, dann brauchst du dafür keine Rechnung. Das ist plausibel und kommt alle paar Jahre vor. Wenn du aber alle 2 Monate TVs verkaufst, dann ist es eben nicht mehr plausibel und dann brauchst du Rechnungen bzw. musst nachweisen, dass es eine private Sache ist.

-> Am Ende ist das Problem aktuell, dass viele hunderte Verkäufe auf Ebay haben pro Jahr und als "privat" gelten. Dafür füllt sich aber keiner so richtig zuständig.
 
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Verstanden worauf ich hinauswill?
Nimm einen Gegenstand, der nicht darunter fällt.
Ich denke du wirst da schon beim "Gebrauchwagen" bleiben können, oder glaubt jemand ernsthaft, dass das Finanzamt nicht guckt wenn ein 300 SL Flügeltürer dann irgendwo verkauft wird....

ganz schön Naiv, wie ich finde...
 
Gegenstände des täglichen Gebrauchs dürfen Privatverkäufer weiterhin steuerfrei verkaufen. Zu diesen Alltagsgegenständen zählen etwa Autos, Elektrogeräte. Im Zuge von Home-Office sollten auch PCs zu diesen Gegenständen des täglichen Gebrauchs zählen...

Dinge, wie z. B. Schmuck, Kunstwerke oder Waren, die mit Gewinnabsicht gekauft wurden (neu gekauft und gleich wieder verkauft), hingegen sind ab sofort steuerpflichtig, wenn man diese verkauft.

Verkäufe mit Gewinnerzielungabsicht waren und sind schon immer steuer- und nicht selten sogar gewerbepflichtig, also eigentlich nicht einmal privat. Nicht umsonst steht über dem von dir verlinkten Artikel, dessen Aufhänger die Auslagerung einiger privater Verkäufe in andere Rechtsrahmen ist, "Neuregelung ab 2009". Bislang war die Umsetzung dieses Rechts aber noch auf Vor-#Neuland-Niveau, weswegen gerade auf Ebay reihenweise illegal gewerblich gehandelt wurde, ohne den Steuer- oder auch Verbraucherschutzspflichten nachzukommen. (Während seriöse Foren das natürlich schon lange in ihren Marktplätzen verbieten. :-)) Die Plattformbetreiber haben daran natürlich lieber mitverdient als dagegen vorzugehen. Aber jetzt werden sie verflichtet, Verkaufsverhalten das vermutlich über den privaten Rahmen hinausgeht und der Gewinnerzielung dient, zu melden, damit das Finanzamt leichter einschreiten kann.


Hm? Es wird doch nur der Gewinn versteuert, kein Gewinn, keine Steuer. Oder was verstehe ich hier gerade nicht? :confused:

Wenn es tatsächlich unter Privatverkauf mit Gewinn gefällt, dann dürfte das schlichtweg unter Einkommenssteuer fallen und wer etwas unter Einkaufspreis verkauft, hat daraus gar kein Einkommen. Letzteres definiert sich nämlich nicht über Währungseinheiten, sondern über Werte und das Vermögen 1.000-Euro-Grafikkarte in das Vermögen 900-Euro-auf-der-Bank umzuwandeln ist halt kein Gewinn, somit auch kein Vorgang aus dem ein Einkommen resultiert.

Das Gesetzt richtet sich allerdings eher gegen Schwarzhändler und die sind zum Beispiel Umsatzsteuerpflichtig. Meinem Wissen nach kann man da auch bei Verlusten in geringem Umfange Steuern zahlen: Wer eine Grafikkarte für 1.000 Euro einkauft und für 1.100 Euro verkauft, darauf aber noch 10 Prozent, also 110 Euro an die Verkaufsplattform zahlen muss und noch einmal 10 Euro für Versand aufwendet, macht operativ 20 Euro Verluste und hat somit keinen einkommenssteuerpflichtigen Gewinn. Aber als Händler muss er trotzdem Mwst. für 1.100 Euro abführen und kann sich nur Mwst. für 1.000 Euro erstatten lassen => Auf die 100 Euro Brutto-Marge müssen steuern gezahlt werden.

(Disclaimer: "meinem Wissen nach". Dies keine rechtssichere Steuerberatung, sondern nur vor allem der Wissenstand eines Forenbetreibers der in seinem Marktplatz gewerbliche Aktivitäten verbietet.^^)
 
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Wenn du einen 5 Jahren alten TV verkaufst, dann brauchst du dafür keine Rechnung. Das ist plausibel und kommt alle paar Jahre vor. Wenn du aber alle 2 Monate TVs verkaufst, dann ist es eben nicht mehr plausibel und dann brauchst du Rechnungen bzw. musst nachweisen, dass es eine private Sache ist.

ganz genau.. ich muss es nachweisen! Wie mach ich das denn?
Ich kaufe relativ viel PC Hardware.... wenn ich was aussondere oder Platz brauch geht wieder was weg... Hobby halt... Jetzt kann ich also Buchführung fürs Amt machen!

@PCGH_Torsten Da kann also jeder hier seine Hoffnungen das es die Hobbyscalper treffen würde gleich wieder begraben.... 1 Karte verkauft er selber, die zweite die Frau, die Oma, der Bruder... der gute Nachbar, der noch Ebay-Budget offen hat....
 
ganz genau.. ich muss es nachweisen! Wie mach ich das denn?
Ich kaufe relativ viel PC Hardware.... wenn ich was aussondere oder Platz brauch geht wieder was weg... Hobby halt... Jetzt kann ich also Buchführung fürs Amt machen!

Was bedeutet denn relativ viel? Normal hast du doch sowieso Rechnungen wegen der Garantie? Bei den meisten Online-Händlern kannst du auch mit wenigen Klicks alles einsehen und nachweisen. Wenn du dann immer mal wieder gebrauchte Hardware verkaufst, ist das gar kein Problem.

Und ja, vielleicht ist es ein paar Minuten mehr Arbeit im Jahr für Dich. Aber die Artikel einzustellen, zu verkaufen und Pakete fertig zu machen ist ja auch Arbeit.
 
@cordonbleu Wer sich anschaut, was die letzten 20 Jahre an Gesetzen und Verordnungen gekommen ist... das wurde später alles höchstens verschärft! Wenn es einmal da ist, ist es gekommen um zu bleiben.

Wer heute glaubt, dass das in 5 Jahren immer so leger gehandhabt wird, dem kann ich nicht helfen....

Aber manchen kann man es, wie du auch feststellst, einfach nicht näher bringen... :ka:
 
ganz genau.. ich muss es nachweisen! Wie mach ich das denn?
Ich kaufe relativ viel PC Hardware.... wenn ich was aussondere oder Platz brauch geht wieder was weg... Hobby halt... Jetzt kann ich also Buchführung fürs Amt machen!

@PCGH_Torsten Da kann also jeder hier seine Hoffnungen das es die Hobbyscalper treffen würde gleich wieder begraben.... 1 Karte verkauft er selber, die zweite die Frau, die Oma, der Bruder... der gute Nachbar, der noch Ebay-Budget offen hat....

Wenn du Rechnungen hast, und die kann man ja relativ leicht digital archivieren, sollte der Nachweis einfach zu führen sein. Schon ein ausreichender zeitlicher Abstand zwischen Neulauf und Gebrauchtverkauf reichen meinem Wissen nach aus, um von Eigennutzung auszugehen.

Die Hobbyscalper müssen dagegen ihre gesamte Umgebung belästigen. Während das bei fünf Grafikkarten im Jahr vielleicht gerade noch klappt, wenn man vier weitere Leute kennt, die gar nichts privat verkaufen, sieht es für weitere drei PS5, zehn Grafikkarten eines anderen Typs, einem gewissen Sortiment Smartphones und ein paar Stapeln Konzertkarten zappenduster aus. Echte "Hobby"-Scalper sind kein großes Problem, denn es gibt nicht 10.000 davon. Eigentlich Kleingewerbliche, aber nicht angemeldete Schwarzhändler dagegen werden jetzt entweder ehrlich arbeiten müssen oder reihenweise Scheinidentitäten aufbauen. Letzteres ist schon eine deutliche Erschwerung und könnte als gezielte Täuschung später auch strafrechtlich relevant werden.
 
ganz genau.. ich muss es nachweisen! Wie mach ich das denn?
Ich kaufe relativ viel PC Hardware.... wenn ich was aussondere oder Platz brauch geht wieder was weg... Hobby halt... Jetzt kann ich also Buchführung fürs Amt machen!

Ach du "Ärmster"...
Für gekaufte Dinge musst auch schon jetzt (normalerweise) 2 Jahre Gewährleistung und X Jahre Garantie "Buchhaltung" führen.
Im Zweifel für gebraucht verkaufte Dinge alle 2 Monate eine e-Mail / Forenpost ausdrucken ist da natürlich unzumutbar, somal du bei, nach eigener Aussage, nur "alle 2 bis 3 Monate, eine Hand voll klar gebrauchter Artikel vermutlich nicht mal an der 30er Grenze kratzt.
 
So, ich bin erstmal raus aus der DIskussion...

Einige verstehen es... andere verstehen es nicht.... Ich für meinen Teil werde mich an keinen Verkauf mehr erinnern können.... :ka:... funktioniert an anderen Stellen bestens....
 
Schon ein ausreichender zeitlicher Abstand zwischen Neulauf und Gebrauchtverkauf reichen meinem Wissen nach aus, um von Eigennutzung auszugehen.
Das dürfte §23 Abs. 1 Nr. 2 s.1 EStG meinen "Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt."

Die Problematik liegt darin, sind Computerbauteile solche, die zum täglichen Gebrauch gehören, dann würde die Frist von unter einem Jahr evtl. nicht gelten. Wobei sich das Problem entschärft, wenn man keinen Gewinn aus der Sache zieht und draufzahlt, dann ist es Liebhaberei, was sich auch anhand der Einkaufsrechnungen nachweisen ließe.
 
Was bedeutet denn relativ viel? Normal hast du doch sowieso Rechnungen wegen der Garantie? Bei den meisten Online-Händlern kannst du auch mit wenigen Klicks alles einsehen und nachweisen. Wenn du dann immer mal wieder gebrauchte Hardware verkaufst, ist das gar kein Problem.

Und ja, vielleicht ist es ein paar Minuten mehr Arbeit im Jahr für Dich. Aber die Artikel einzustellen, zu verkaufen und Pakete fertig zu machen ist ja auch Arbeit.
Schön zusätzliche Arbeit leisten weil noch mehr Bürokratie aufgebaut wird. Ist echt super!
Bei der Grundsteuer macht man selbst auch die Arbeit des Finanzamtes.
Wofür zahl ich noch Steuern wenn ich doch die Arbeit der Finanzbeamten mache?

Der Steuerzahlergedenktag war 2022 am 13. Juli.
Erst ab dann arbeitete man rechnerisch für sich, alles vorher hat der Staat genommen.
Kann man bald alles abgeben und der Staat gewährt einem ein Taschengeld ist einfacher...
 
bei second hand Läden ist das schon lange so. 1/3 der Verkäufer, 1/3 der Ladenbesitzer und 1/3 das Finanzamt
 
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