News Neues Steuergesetz: Private Verkäufe können ans Finanzamt gemeldet werden

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In Deutschland ist das neue Plattformen-Steuertransparenzgesetz in Kraft getreten. Hiermit können auch private Verläufe ans Finanzamt gemeldet werden, wenn bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt werden.

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Die sind ja witzig... wenn ich meinen gebrauchten Krempel, für den ich schon mal irgendwann 19% Steuer gezahlt habe, weiter verkaufte nach XYZ-Jahren... wollen die wieder Kohle haben?
Aber sicher doch! Was denken die denn was und wo ich die Sachen denn dann verticken werde....!?

Einmal PC Bastelecke ausmisten kann da schon den Rahmen sprengen, davon mal abgesehen, dass sämtliche Grenzwerte in DE tendenziell nur eine Richtung kennen: nach unten!

Was eine gieriger Pleitestaat..... Freut mich aber für die Scalper.... den dürfte auch zumindest teilweise der Spaß vergehen...

Ich möchte mit einem Zitat aus StarWars schließen: "Je brutaler Euer Zugriff wird, Tarkin, umso mehr Sternensysteme schlüpfen Euch durch die Finger. "
 
Die sind ja witzig... wenn ich meinen gebrauchten Krempel, für den ich schon mal irgendwann 19% Steuer gezahlt habe, weiter verkaufte nach XYZ-Jahren... wollen die wieder Kohle haben?
Ist wie bei allem. Auf dein Gehalt zahlst du Steuern, um Laden wieder, der Laden auch, der Hersteller auch usw.
Der Staat ist halt zu teuer und irgendwo muss die Kohle herkommen bei der Inflation.
 
Die sind ja witzig... wenn ich meinen gebrauchten Krempel, für den ich schon mal irgendwann 19% Steuer gezahlt habe, weiter verkaufte nach XYZ-Jahren... wollen die wieder Kohle haben?
Aber sicher doch! Was denken die denn was und wo ich die Sachen denn dann verticken werde....!?

Einmal PC Bastelecke ausmisten kann da schon den Rahmen sprengen, davon mal abgesehen, dass sämtliche Grenzwerte in DE tendenziell nur eine Richtung kennen: nach unten!

Was eine gieriger Pleitestaat..... Freut mich aber für die Scalper.... den dürfte auch zumindest teilweise der Spaß vergehen...

Ich möchte mit einem Zitat aus StarWars schließen: "Je brutaler Euer Zugriff wird, Tarkin, umso mehr Sternensysteme schlüpfen Euch durch die Finger. "
Gegenstände des täglichen Gebrauchs dürfen Privatverkäufer weiterhin steuerfrei verkaufen. Zu diesen Alltagsgegenständen zählen etwa Autos, Elektrogeräte. Im Zuge von Home-Office sollten auch PCs zu diesen Gegenständen des täglichen Gebrauchs zählen...

Dinge, wie z. B. Schmuck, Kunstwerke oder Waren, die mit Gewinnabsicht gekauft wurden (neu gekauft und gleich wieder verkauft), hingegen sind ab sofort steuerpflichtig, wenn man diese verkauft.
 
Die Frage ist dann, was da wieder drunter fällt.
Alte Bilder aus Omas Wohnung sind dann Kunst oder Kram des täglichen Gebrauchs?

Ab wann gibt es die Gewinnerzielungsabsicht?
Alter Krempel für 5€, den man woanders kostenlos bekommt?
 
Die sind ja witzig... wenn ich meinen gebrauchten Krempel, für den ich schon mal irgendwann 19% Steuer gezahlt habe, weiter verkaufte nach XYZ-Jahren... wollen die wieder Kohle haben?
Glaube künftig werden sich Flohmärkte wieder größerer Beliebtheit erfreuen.

Ich finde es auch ne Frechheit. Ist ja nicht so, dass wir hier in D mit die höchste Steuerlast überhaupt haben.

Und wer soll das bei den eh schon überlasteten Finanzämtern noch mit bearbeiten?
 
Die Frage ist dann, was da wieder drunter fällt.
Alte Bilder aus Omas Wohnung sind dann Kunst oder Kram des täglichen Gebrauchs?

Ab wann gibt es die Gewinnerzielungsabsicht?
Alter Krempel für 5€, den man woanders kostenlos bekommt?
Möglicherweise gilt die Mindesthaltedauer als Frist, also 12 Monate ab Kauf einer Ware. Wenn man vorher verkauft, dann ist das Gewinnerzielungsabsicht.
Bei Immobilien gilt die Spekulationsfrist von 10 Jahren ab Kaufdatum.

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...dass sämtliche Grenzwerte in DE tendenziell nur eine Richtung kennen: nach unten!

Na wenigstens wurde ab dem 01.01.23 der Freibetrag für Kapitalerträge von 801€ auf 1000€ (single) bzw. 1602€ auf 2000€ (verheiratet) erhöht. Immerhin :ugly:

Hinsichtlich der Scalper-Plage begrüße ich das natürlich, in Gänze aber halt wieder ein Geschmäckle dabei, die letzten Kröten beim Privatverkauf per weiterer Versteuerung auch noch einzuheimsen.
 
Ich finde es auch ne Frechheit. Ist ja nicht so, dass wir hier in D mit die höchste Steuerlast überhaupt haben.

Ja "absolute Frechheit", dass Einige scheinbar immer meinen privat ihre Geldbörse auffüllen zu können, indem sie sich als Scalper betätigen und Grafikkarten, Collectors Editionen, Sonnenblumenöl, Klopapier, ect. in großen Stil kaufen, so künstliche Verknappungen erzeugen / zu beitragen und direkt nach dem Einkauf, zu Mondpreisen über ebay, ect. "privat" weiterverkaufen zu können und dann noch meinen es sei "unverfrohen", dass der Staat dem nun hiermit (zumindest auf dem Papier) auch einen Riegel vorschiebt, indem es dann zumindest, wie "Gewerbe", besteuert wird. :schief:

Wer einfach nur privat, ab und zu, alten Krempel verkauft wird davon, auch wenn es noch ein paar unklare Grauzonen geben mag, was die genaue Abgrenzung ist, nahezu null betroffen und wer das mehr als 30x im Jahr macht, tut mir ja leid, das ist halt grenzwertig, ob man sowas noch als "privat" sehen kann, oder nicht schon mindestens als Nebengewerbe.
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau das "nahezu" wird hier zum Problem und Anwälte bekommen Dollars in den Augen.
Nur solange bis es ein paar Urteile zu den Punkten gibt, wo man im Moment noch strittig sein könnte (wie Bilder die zur Dekoration an der Wand hängen, ob Kunst oder noch Alltag, wenn nicht gerade ein echter Van Gogh).

Aber klar, wer da ggf. den ersten Stein wirft, muss mit rechnen das es juristisch geklärt werden muss.
Entsprechend würde ich da dann auch, vor dem reinstellen des Angebots, einfach mal beim Finanzamt anrufen und mich erkundigen, wie sie das bewerten und sich das ggf. auch schriftlich geben lassen.
Nur für alle Fälle.
 
Nur solange bis es ein paar Urteile zu den Punkten gibt, wo man im Moment noch strittig sein könnte (wie Bilder die zur Dekoration an der Wand hängen, ob Kunst oder noch Alltag, wenn nicht gerade ein echter Van Gogh).
Und genau da fördern wir dann wieder den Juristenstaat - obwohl Gerichte schon hoffnungslos überlastet sind.
Aber klar, wer da ggf. den ersten Stein wirft, muss mit rechnen das es juristisch geklärt werden muss.
Entsprechend würde ich da dann auch, vor dem reinstellen des Angebots, einfach mal beim Finanzamt anrufen und mich erkundigen, wie sie das bewerten und sich das ggf. auch schriftlich geben lassen.
Bekommt man von denen so eine verbindliche Auskunft?
 
dass der Staat dem nun hiermit (zumindest auf dem Papier) auch einen Riegel vorschiebt, indem es dann zumindest, wie "Gewerbe", besteuert wird.
Hätte der Staat auch ohne das Gesetz schon machen können. Wer in einem Monat 30 Grafikkarten privat verkauft, handelt auch ohne das neue Gesetz nicht privat. Bezieht sich auf alle "Anlageobjekte" der letzten Jahre genauso.
Passiert ist jedoch nichts.
Jetzt bekommt man alles gemeldet und kann direkt abgreifen. Ganz wunderbar.
Wer einfach nur privat, ab und zu, alten Krempel verkauft wird davon, auch wenn es noch ein paar unklare Grauzonen geben mag, was die genaue Abgrenzung ist,
Nehmen wir mal die 12 Monate Haltedauer aus dem Video von Beitrag 10 und ich kaufe mir ein Auto, was mir aber nicht gefällt und ich entschließe mich dazu es wieder zu verkaufen. Unabhängig davon, ob mit Verlust oder Gewinn zahle ich dann darauf Steuer wie ein Gewerblicher. Habe ich wenig bis kein Verständnis für.
Da ist ja teilweise der Parkplatz billiger, um die Karre x Monate rumstehen zu lassen.

Und wie soll die Besitzdauer geprüft werden? Ich bin nicht verpflichtet Kaufbelege privat aufzuheben.

und wer das mehr als 30x im Jahr macht, tut mir ja leid, das ist halt grenzwertig, ob man sowas noch als "privat" sehen kann, oder nicht schon mindestens als Nebengewerbe.
Wenn ich meine Spielesammlung auflöse und die Spiele einzeln verkaufe, ist das ruck zuck voll. Verkaufe ich alles als Bundle, nicht.
 
Nehmen wir mal die 12 Monate Haltedauer aus dem Video von Beitrag 10 und ich kaufe mir ein Auto, was mir aber nicht gefällt und ich entschließe mich dazu es wieder zu verkaufen. Unabhängig davon, ob mit Verlust oder Gewinn zahle ich dann darauf Steuer wie ein Gewerblicher.
Hm? Es wird doch nur der Gewinn versteuert, kein Gewinn, keine Steuer. Oder was verstehe ich hier gerade nicht? :confused:
 
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