neuer fx-8150, einbau => nach 7sek absturz

Du hattest dir fur 120 Euro + 4 Euro Versand ja eine wirklich neue CPU kaufen können. Er hat offensichtlich keine Gewährleistung oder Rücknahme ausgeschlossen und du kannst dich nach dem BGB auf Schlechtleistung beziehen.

Fall auf jeden Fall an eBay übergeben, falls nicht schon getan. Ich denke eher, dass er die CPU defekt verkauft hat, ohne jemanden etwas zu unterstellen.
Sein Angebot war ohnehin nichtig, da Neu nicht gleich Neuwertig ist. Außerdem... Wenn die CPU nur zu Testzwecken eingebaut wurde (wofür?), dann wird sie sicher nicht ein paar Wochen gelaufen sein, dann hätte er diese ja ohne weiteres binnen 14 Tagen zurückschicken können.
Hardware doch lieber bei seriösen Shops kaufen. Ach ja, 4 Euro Versand oder was da steht ist ebenfalls zu hoch.
 
Hardware doch lieber bei seriösen Shops kaufen. Ach ja, 4 Euro Versand oder was da steht ist ebenfalls zu hoch.

Ersteres unterschreibe ich direkt. Die Versandkosten sind in meinen Augen nicht zu hoch, wenn der Versand dafür versichert erfolgt. Das kostet halt "etwas" mehr.

Definitiv bei eBay nen Fall eröffnen. Der Artikel entspricht nicht der Beschreibung. Die Beschreibung ist auch etwas "unglücklich" - speziell das "XEON" im Titel.
 
Versand von 4 € bzw. 4,10 € zu hoch?

Wie kommst Du darauf?

Weiß ja nicht, mit was die CPU angekommen ist, aber ein Hermes Päckchen kostet 4 €, ein kleines Hermes Paket (versichert) kommt auf 4,90 €
DHL: Päkchen: 4,10 €, Paket: 4,99 €.

Ist also wahrscheinlich als DHL Päkchen versendet worden.
Wieso sollte dann die angegebenen Versandkosten zu hoch sein?
 
Was bringt es die CPU zurück zu schicken, wenn er sein Geld nicht erstattet bekommt?!
Das sollte weniger das Problem sein, da 1:
also der verkäufer hat soeben geantwortet:
"Lieber Käufer, bitte um Rücksendung der CPU. Werde nach Überprüfung ggf. sofort eine Gutschrift veranlassen! Viele Grüße"
und 2: per PayPal bezahlt wurde. Wenn der TE einen Fall bei eBay daraus macht (was er tun sollte), dann wird ihm das Geld von PayPal zurückgegeben (Käuferschutz) und die holen es sich dann vom Verkäufer. Bis auf die Kosten für den Rückversand hat der TE dann keinen großen Verlust.
 
Text bzgl. Gewährleistungsansprüche BGB:
Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf 12 Monate verkürzt werden. Bis dahin galt bei Neuwaren eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten, eine Gewährleistung für gebrauchte Waren konnte vollständig ausgeschlossen werden.
Der Kunde kann daher seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Geräts nunmehr 2 Jahre lang (bzw. 1 Jahr bei gebrauchten Waren, sofern kaufvertraglich vereinbart) geltend machen. Zu Gunsten des Käufers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen,dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand.

Reklamiert der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies. Dies gilt für neue wie gebrauchte Waren gleichermassen.
In vielen Fällen wird dieser Nachweis wohl nur schwer zu führen sein. Das heisst in der Praxis, dass nach Ablaufen der 6-Monats-Frist nur noch in wenigen Fällen eine Gewährleistung in Anspruch genommen werden kann und der Kunde im Regelfall auf die Kulanz des Händlers angewiesen sein wird - die Situation stellt sich demnach für Händler und Käufer nicht wesentlich anders dar als bis zum Inkrafttreten der Schuldrechtsnovellierung zum 1.1.2002.

Auch beim Kauf von neuen oder gebrauchten Waren von Privat an Privat gilt die gesetzliche Gewährleistung. Allerdings läßt es das Gesetz, anders als beim Verkauf von Unternehmern i.S.d. BGB zu, daß in diesen Fällen die Gewährleistung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden kann. Ohne einen solchen expliziten Ausschluß gilt die allerdings die gesetzliche Gewährleistung (2 Jahre, sowohl bei neuen wie gebrauchten Waren). Dies wird sehr häufig bei Privatverkäufen (und auch Internetauktionen) übersehen und wer als Verkäufer vergißt, einen entsprechenden teilweisen oder vollständigen Gewährleistungsausschluß in den Kaufvertrag aufzunehmen, kann bei Lieferung mangelbehafteter Ware unter Umständen auch noch nach 2 Jahren Probleme bekommen.


Also auch auf Gebrauchtwaren: gesetzliche Gewährleistungspflicht 24 Monate.
Bei Gebrauchtwaren kann diese auf 1 Jahr (12 Monate) verkürzt oder ausgeschlossen werden.
Vollausschluss lediglich bei Privatverkäufen.

Entschuldigung, ich handel in meinem Job nur mit Neuwaren und schließe bei Privatverkauf generell die Gewährleistung, etc. vollständig aus. :-)
 
Ok.
Danke für die Texte.

Jetzt kann der TS genauer vorgehen, falls er es noch muss.

Und da der VK die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hat, muss er nachbessern oder Rücknehmen.
 
UND dieser muss dir das Geld zurückzahlen (bis auf die Versandkosten).

Er muss jedoch einwilligen, das er die CPU zurück nimmt. Ansonsten muss er nachbessern und das wäre eine neue CPU, da man hier wenig Nachbessern kann, bzw. der Aufwand zu groß wäre.
 
hab eben gerade volle rückerstattung (mit versandkosten) per paypal bekommen (17.3)!
mainboard habe ich ungeöffnet zurückgeschickt + händler schreibt, daß rückzahlung
in kürze erfolgt.

ich denke, ich investiere lieber in eine bessere graka :D

edit:
rückzahlung vom mainboard auch soeben erfolgt (18.3.)
 
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