Vorzugsbehandlung von Emix?
In Deutschland gibt es keine juristischen Ermittlungen wegen des Preises. Doch die Sonderermittlerin für die Maskenbeschaffung, Margaretha Sudhof, hat sich die Verträge mit Emix nun genauer angeschaut. Sie hält, so steht es in ihrem Bericht, die an Emix bezahlten "Stückpreise von über 7 Euro" für "schwer nachvollziehbar".
Auf den geschwärzten Seiten 45 bis 48 finden sich die Details einer "Klarstellungsvereinbarung", die ein Abteilungsleiter Spahns am 18. Mai 2020 mit Emix unterzeichnet hatte. Obwohl das Gesundheitsministerium zuvor gegenüber der Firma gerügt hatte, dass 48 Prozent der Emix-Masken vom TÜV Nord als mangelhaft eingeschätzt wurden, erkannte das Ministerium laut der Vereinbarung einen Großteil dieser FFP2-Masken als mangelfrei an und bezahlte.
Einen weiteren Teil im Umfang von 81 Millionen FFP2-Masken durfte Emix laut der "Klarstellungsvereinbarung" bis spätestens Ende Juli 2020 liefern. Doch auch danach wurde Emix noch "ein dreimaliges Nachlieferungsrecht zum Ersatz mangelhafter Ware eingeräumt", dies bis Ende Dezember 2020. So heißt es im Sudhof-Bricht. Das ist erstaunlich, weil das Gesundheitsministerium gegenüber anderen Maskenlieferanten strikt auf die Einhaltung von Lieferterminen pochte.
Dazu heißt es im Bericht: "Im Lichte der Marktlage im Mai 2020 erschließt sich jedenfalls nicht, inwiefern der Emix-Vergleich die Interessen des Bundes angemessen abbildet." Sudhof kritisiert zudem, dass es "keine Abwägung von Risiken und Chancen" bei diesem Vergleich gegeben habe.