EmoJack
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AW: Neogaf-Forum offline nach Vorwürfen der sexuellen Belästigung gegen Betreiber
Ok, ich vermute mal, wir sind an sich der selben Meinung, nur das die Reihenfolge unserer Prioritäten anders ist. Für mich steht der Rechtsstaat an erster Stelle, eine angemessene Bestrafung eines Täters an zweiter. Daher ist die Anschuldigung auf dieser Plattform nicht angebracht - egal ob nun richtig oder falsch. Du sagst: "Hat es sich nicht so zugetragen, DANN muss erörtert werde" Ich sage"Es muss erörtert werden, ob es sich so zugetragen hat, DANN kann ich so etwas öffentlich ausschlachten".
Und letzterer Punkt ist ein ganz schwaches Argument. Es gibt ja einen Grund, warum der Gesetzgeber sagt, was legal ist und was nicht.
Frage 100 Väter, wie sie sich fühlen, wenn sie wissen, dass ihre 18 Jährige Tochter gerade ihren ersten Sex mit einem ungepflegten, arbeitsfaulen Typen ohne Schulabschluss und mit Vorstrafen hat. Würdest du das jetzt aber als Grundlage für ein Gesetz nehmen? Vermutlich nicht.
Und nachdem ich nicht sicher war gerade nochmal den entsprechenden Paragraphen nachgeblättert (Gut, wenn man die alten Gesetzbücher aus der Schulzeit doch noch nicht weggeworfen hat
)
Bei Beleidigung gibt es sogar noch einen extra §, der besagt, dass eine Beleidigung auch dann Strafbar ist, wenn sie wahr ist. Hier ist aber explizit nur der § Beleidigung angeführt, gilt also hier nicht.
Trotzdem seh ich das so: sie hat die Büchse der Pandora geöffnet und ihn öffentlich geschädigt und gedemütigt. Wäre das ganze in D passiert, dann müsste sie jetzt vor Gericht beweisen, dass ihre Anschuldigungen stimmen, ansonsten heißt es Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren!
€dit:
Richtig, hatte ich auch schon drauf hingewisen. Ausserdem schreibt sie "I will post stories until I don't feel like it anymore". Also ein sehr emotionsgeladener Post. Ein Grund mehr, hier ein neutrales, außenstehendes Gericht zu beauftragen, die Vorwürfe zu prüfen, bevor der beschuldigte Öffentlich geteert und gefedert wird.
Und nun ein Nachtrag von mir:
Es ist die Prämisse, die zur Beurteilung der nachfolgenden Ereignisse zu Grunde liegt, korrekt. Hat es sich nicht so zugetragen, dann muss erörtert werden, was wirklich stattgefunden ist.
Manche sehen aber auch bei einem wirklich so stattgefundenen Ereignis kein Fehlverhalten. Leider war es nicht die Ehefrau, sondern quasi eine Geschäftsreise mit einem Freund. Selbst bei einem guten Freund(in) wäre ein solches Verhalten unangemessen und in den USA und auch hier sogar eventuell strafbar.
Oder willst du, dass es legitim ist, dass sich gute "Freunde" deiner Tochter so exhibitionistisch nähern dürfen?
Gruß
Micha
Ok, ich vermute mal, wir sind an sich der selben Meinung, nur das die Reihenfolge unserer Prioritäten anders ist. Für mich steht der Rechtsstaat an erster Stelle, eine angemessene Bestrafung eines Täters an zweiter. Daher ist die Anschuldigung auf dieser Plattform nicht angebracht - egal ob nun richtig oder falsch. Du sagst: "Hat es sich nicht so zugetragen, DANN muss erörtert werde" Ich sage"Es muss erörtert werden, ob es sich so zugetragen hat, DANN kann ich so etwas öffentlich ausschlachten".
Und letzterer Punkt ist ein ganz schwaches Argument. Es gibt ja einen Grund, warum der Gesetzgeber sagt, was legal ist und was nicht.
Frage 100 Väter, wie sie sich fühlen, wenn sie wissen, dass ihre 18 Jährige Tochter gerade ihren ersten Sex mit einem ungepflegten, arbeitsfaulen Typen ohne Schulabschluss und mit Vorstrafen hat. Würdest du das jetzt aber als Grundlage für ein Gesetz nehmen? Vermutlich nicht.
Und nachdem ich nicht sicher war gerade nochmal den entsprechenden Paragraphen nachgeblättert (Gut, wenn man die alten Gesetzbücher aus der Schulzeit doch noch nicht weggeworfen hat
) Wer also bereit ist, solche Äußerungen auf Facebook medienwirksam zu verbreiten, bevor das ganze durch ein Gericht behandelt wurde, der bewegt sich auf verdammt dünnem Eis!§186StGb: Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Bei Beleidigung gibt es sogar noch einen extra §, der besagt, dass eine Beleidigung auch dann Strafbar ist, wenn sie wahr ist. Hier ist aber explizit nur der § Beleidigung angeführt, gilt also hier nicht.
Trotzdem seh ich das so: sie hat die Büchse der Pandora geöffnet und ihn öffentlich geschädigt und gedemütigt. Wäre das ganze in D passiert, dann müsste sie jetzt vor Gericht beweisen, dass ihre Anschuldigungen stimmen, ansonsten heißt es Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren!
€dit:
Noch ein Nachtrag. Habe ich das richtig gelesen: Sie ist auf dem kurzen Weg zur Arbeit vier mal sexuell belästigt worden?
Grüße
phila
Richtig, hatte ich auch schon drauf hingewisen. Ausserdem schreibt sie "I will post stories until I don't feel like it anymore". Also ein sehr emotionsgeladener Post. Ein Grund mehr, hier ein neutrales, außenstehendes Gericht zu beauftragen, die Vorwürfe zu prüfen, bevor der beschuldigte Öffentlich geteert und gefedert wird.
Und nun ein Nachtrag von mir:
Nein, da darf man eigentlich keinen Unterschied machen. Das Bild, dass ein sexueller Übergriff immer körperliche Dominanz und/oder Gewalt voraussetzt, sind veraltet und Überholt. Nur mal folgendes Gedankenspiel: Der Arbeitsmarkt ist schlecht, deine Chancen einen anderen Job zu finden eher schlecht. Nun beginnt die Geschäftsführerin, dich unangebracht zu berühren und sagt dabei Dinge wie "Was denn, du arbeitest doch gern bei uns, oder nicht?!" - Klar, körperlich könntest du die Frau vielleicht zusammenfalten und in den nächsten Papierkorb stecken. Aber einfach durch ihren beruflich/sozialen Status ist sie dir gegenüber in einer Machtposition. In der Praxis sind Frauen ungleich viel häufiger die Opfer als Männer, aber im Einzelfall ist es für Männer oft noch schwerer, so etwas psychisch zu verarbeiten ("Wie der wurde von einer 1,60 Frau vergewaltigt? Was isn das für ne Memme!", "Was? Wie soll ein Mann denn vergewaltigt werden?! Der soll sich mal nicht so anstellen" etc.). Aussagen wie deine helfen da nicht weiter.Naja wir Männer sind da auch einfach unempfindlicher, vermutlich weil wir nie wirklich in Gefahr sind von einer Frau vergewaltigt zu werden wiel wir normalerweise körperlich die Überhand haben. Mir ist auch schon passiert bei einer Hochzeit dass eine recht unattraktive dicke Dame (dessen Begleitung ich aus Höflichkeit weil ich gebeten wurde war), mir unterm Esstisch den Oberschenkel hochkraulte und mir dann in den Schritt fummelte. War unangenehm aber ich habe ihr und mir die Peinlichkeit erspart eine Szene draus zu machen und hab getan als hätte ich nichts gemerkt und gespürt, sie hats gemerkt und kapiert dass ich nix will und wir haben den Rest der Hochzeit noch normal miteinander verbracht.
Man kann Mann und Frau da halt nicht vergleichen, sind 2 Paar Schuhe.
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Sie hatte nachher noch Sex mit ihm! Mit ihm! Dem bösen Duschstalker? 

