Musik von YouTube Videos extrahieren legal?

RyzA

PCGH-Community-Veteran(in)
Mahlzeit!


Ist es eigentlich jetzt legal wenn man Programme wie "FreeYouTube to MP3Converter" benutzt?

Im Radio hatten sie die Tage gesagt das es legal ist. Stimmt das denn nun?

Nur verstehe ich dann nicht das manche Lieder entfernt oder gesperrt werden. Vielleicht weil diejenigen die sie reinsetzen sich strafbar machen?
 
Im Ausland kennt man Youtube-Sperren kaum.

Der Schutz der Urheber in Deutschland ist so stark, wie in sonst keinem Land. Gut für die Komponisten großer Hits, schlecht für den User, der ein neues Video seines liebsten Künstlers sehen möchte. Kein Wunder also, dass im Ausland fast alles problemlos bei Youtube zu finden ist, aber nicht in Deutschland: hier schaut man bei Musikvideos aller Majorlabels, sowie einiger großer Indielabels tatsächlich seit Jahren in die Röhre.
Schuld ist die langwierige Auseinandersetzung zwischen GEMA (die stellvertretend die Rechte der Urheber wahrnimmt und deren Tantiemen eintreibt) und Google (dem Eigentümer von YouTube), wie viel ein solches Musikvideo denn nun eigentlich Wert ist. Die GEMA gibt dabei eine Summe vor, die Youtube nicht zu zahlen bereit ist und in der Folge werden die Videos von Youtube gesperrt, um Druck auszuüben. Denn natürlich ist Youtube auch in Deutschland für die Verbreitung von Musik enorm wichtig, kein Künstler und Label findet die aktuelle Lage befriedigend, auch nicht die GEMA, die lieber heute als morgen mit Youtube Geld verdienen möchte und momentan leer ausgeht

Die Beantwortung Ihrer Frage betrifft das Recht auf Privatkopie gemäß § 53 Abs.1 UrhG . Danach wird das Zustimmungsrecht des Urhebers für Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch durch eine gesetzliche Lizenz gedeckt.Eine Privatkopie darf nur für den eigenen Gebrauch und für den Gebrauch im Familien- und/oder im Freundeskreis erstellt werden. Für die Herstellung und Weitergabe der Kopie darf man sich nicht bezahlen lassen. Es ist aber erlaubt, sich Materialkosten für die Kopie erstatten zu lassen. Es sind nur ein paar Kopien erlaubt. Die Rechtsprechung hat eine Obergrenze bis zu maximal sieben Kopien entwickelt. Eine Privatkopie darf sowohl mit analogen als auch mit digitalen Mitteln angefertigt werden.Bei technischen Kopierverfahren, wie z.B. dem Youtube Converter, handelt es sich ausschließlich um digitale Kopien, die mit technischen Verfahren über das Internet erstellt werden.
Der BGH hat am 22.04.2009 unter dem Aktenzeichen I ZR 216/06 entschieden, dass Hersteller einer Kopie allein derjenige ist, der die körperliche Festlegung technisch bewerkstelligt, auch wenn er sich dabei technischer Hilfsmittel bedient, die Dritte zur Verfügung gestellt haben.
Das bedeutet, dass entscheidend ist, wie die Software funktioniert. Gibt man selbst den Befehl und beginnt dann die Software mit der Aufnahme, ist man selbst Hersteller der Kopie. Hierunter fällt auch der Youtube Converter als sog. intelligente Aufnahmesoftware.Bei Youtube können Sie sich als Nutzer darauf verlassen, dass es sich um legale und von den Rechteinhabern autorisierte Angebote im Internet handelt, dass Google als Betreiber mit den meisten Rechteanbietern entsprechende Verträge abgeschlossen hat. Daher sind auch Angebote von einigen Verlagen gesperrt, da es dort keine Vereinbarungen gibt.Damit steht fest, dass Sie als natürliche Person für den eigenen Gebrauch und für den Gebrauch im Familien- und/oder im Freundeskreis legale Online-Angebote wie YouTube, oder aber auch Web-Radio, Internet-Fernsehen mitschneiden dürfen.
 
... Damit steht fest, dass Sie als natürliche Person für den eigenen Gebrauch und für den Gebrauch im Familien- und/oder im Freundeskreis legale Online-Angebote wie YouTube, oder aber auch Web-Radio, Internet-Fernsehen mitschneiden dürfen.[/B]

Programme wie z.B. der FreeYouTube to MP3Converter schneiden die Audiospur aber nicht mit, sondern nehmen die Datei aus der Cache des Browsers. Deshalb ist es heruntergeladen und nicht mitgeschnitten.
Ein Mitschnitt dauert genau so lange, wie das abspielen des Liedes dauert. (Weil es abgespielt wird und während dessen wieder aufgenommen)
 
Allgemein darfst Du das in jedem Falle einfach aufnehmen. Das mit dem Runterladen ist nicht 100% geklärt, und verbindlich DARF es Dir hier auch eh keiner sagen, weil das eine Rechtsberatung wäre, aber als Diskussion:

- Downloads sind wenn überhaupt nur kritisch, wenn die Quelle offensichtlich illegal ist, zB für 1€ ein brandneues Album auf einer Seite wie "Music4SmallMoney.da.ru" runterladen oder Filme, die grad erst ins Kino gekommen sind, runterladen. Und selbst da kenn ich noch keinen Fall, bei denen jemand deswegen belangt wurde
- youtube ist zduem ja schonmal keine illegale Quelle, die zahlen ja für die "Senderechte"
- kritisch ist allerdings immer der Fall, in dem man selber hochlädt oder per Filesharing indirekt hochlädt. DAS ist definitiv "illegal"
- speziell bei youtube ist, weil die eben dafür zahlen, selbst das Hochladen kein Problem außer in besonders dreisten Fällen (zB Filme, die es noch nicht mal zu kaufen gibt, hochladen oder massenhaft ganze Alben hochladen mit dem CD-Cover als Standbild usw)
- wenn ein größerer Radiosender das ganze selber als Tipp gibt, dann kann man sich eigentlich sicher sein, dass es okay ist - sofern es nicht plötzlich ein anders lautendes Grundsatzurteil gibt

und nicht zuletzt:
- selbst wenn Runterladen nicht legal wäre, kann man sich rein technisch gesehen da eh streiten. Denn durch das Anschauen des Videos lädst Du die Daten ja technisch gesehen so oder so runter. D.h. wäre das Runterladen per se schon illegal, dann müsste man aus technischer Sicht an sich jeden verfolgen, der ein Video auch nur anschaut ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
also free dvd converter benutze ich auch .

manche lieder sind geperrt weil sony die lizensrechte hatt dann mußt du myvideo benutzen aber free converter geht nicht auf myvideo seite

daher kauf ich nichts von sony marke
 
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