Mopped-Fahrer-Thread!

Die BT16 spielen wohl in ner ähnlichen Liga, wie meine BT45.
Hersteller mischen würde ich eh nicht, zumal man meist Rabatt bekommt, wenn man nen kompletten Satz von einer Marke nimmt und mischen fürs Fahrverhalten wohl nicht so gut ist.

@Rabbi: Wenn ich mal in die Richtung komm, meld ich mich. :daumen:
 
Was hat das eigentlich mit der Reifenfabrikatsbindung, die ich angeblich laut Betriebserlaubnis beachten soll auf sich? Bezieht sich das auf den Hersteller, auf die Größe,...? Ich hab auch schon gelesen, dass das nur ne Empfehlung ist. Kann/muss/darf ich das am Ende gar noch austragen lassen? Das steht auch nur im Brief, nicht im Schein. :crazy::huh:
Klutten, liest du hier ab und zu noch mit?

Sicher, aber meist vom Sofa aus und da tippt es sich mit dem Laptop auf dem Bauch mehr schlecht als recht. :schief:

Die von dir angesprochene Reifenfabrikatsbindung ist ein sehr kontrovers diskutiertes Thema. Um eines aber mal grundsätzlich auszuschließen: Dinge, die im Fahrzeugschein oder der ZB I stehen, sind alles, aber keine Empfehlungen. Das sind Dinge, die man zunächst zwingend zu befolgen hat. Die Reifenfabrikatsbindung ist eigentlich in mehrfacher Hinsicht nützlich und (aus meiner Sicht) auch wirklich sinnvoll. Bei einem Krad hat man eben nur zwei kleine Aufstandsflächen zur Fahrbahn, welche die Fahrstabilität natürlich weitreichender beeinflussen, als z.B. bei einem Pkw. Daher ist ein sehr sensibler Umgang mit der Bereifung unumgänglich. Dazu kommt, dass Kradreifen

Die Bindung der Bereifung an das jeweilige Modell (Tourer, Sportler, ...) ist schon durch die Hersteller seit Langem in der Betriebserlaubnis hinterlegt. So war es dann früher auch so, dass alternative Hersteller eingetragen werden mussten. Diesen Umstand galt es irgendwann zu beheben, denn in der jungen Vergangenheit gab es bald alle 1-2 Jahre neue Reifenmodelle, die dann ja jedes Mal wieder hätten eingetragen werden müssen. So, und wer sagt, was erlaubt und dann auch vorschriftsmäßig ist? Richtig, der Hersteller selbst und dann der Gesetzgeber. Naheliegendste Lösung: Eine vom jeweiligen Reifenhersteller ausgestellte Freigabe, die einerseits die bauartliche Genehmigung (Modell vorne zu Modell hinten) abfrühstückt und auch die Möglichkeit einer anderen Größe mit einschließt. Letzteres ist eine feine Sache, da man so ja z.B. auch einen 180er statt einem 170er Hinterradreifen fahren darf. Von Grund auf her also eine gute Lösung, die leider in der Praxis mit Füßen getreten wird. Zum Ärger vieler Kradfahrer mit älteren Modellen, haben es sich die Zulassungsstellen angewöhnt, den Passus "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" grundsätzlich mit in die ZB I zu schreiben ...also auch bei einem Krad Baujahr 1970, was ja nun wirklich sinnbefreit ist. Mittlerweile gehen die Behörden wieder davon ab, da einige Hersteller (z.B. Triumph) keine Fabrikatsbindung mehr als notwendig erachten.

Ein streitbares Thema also. Wer jedem Ärger aus dem Weg gehen will, druckt sich die Freigabe aus und führt diese mit. Polizei und auch Prüfer haben es so einfacher die Zulässigkeit nachzulesen und müssen nicht lange suchen oder das Fahrzeug bei der HU stumpf durchfallen lassen. Und bei der Masse an ABEs für Lenker, Bremsgriffe, Scheiben, Endtöpfe Bremsscheiben und Stahlflexleitungen, die fast jeder Biker immer mitführt, macht diese eine DIN A4 Seite den Kohl auch nicht mehr fett!
 
Das heißt, mit der Freigabe der Reifenhersteller darf ich deren zueinander passende Modelle auf meiner Maschine fahren? Also kann ich mir aussuchen, was ich fahre, solange es dafür eine Reifenherstellerfreigabe gibt? Andere Größen als Standart 110/70-17 und 150/70-17 will ich vorerst eh nicht fahren.

Ne Bindung an ne bestimmte Größe seh ich ja noch ein, an einen einzelnen Hersteller allerdings nicht. Mit meiner 600er Bandit von '95 kann ich keinen der Reifen, dich ich fahren darf an seine Grenze bringen. Von Seiten Suzuki sind/waren bei mir Bridgestone Reifen drauf. Ich will jetzt aber wegen längerer Haltbarkeit mal Michelin Reifen probieren. Da würde es ja wenig Sinn machen, mir mit aller Gewalt die Bridgestones aufzuzwingen.
Kann ich diese Passage aus den Papieren austragen lassen, wenn ich die Maschine aufmach? Wenn ja, mit welcher Begründung?


btw: Meine ABEs hab ich eh immer mit, wobei ich das teilweise echt lächerlich finde, z.b. bei meinen Gabelfedern. Wie soll das denn von ner Streife überprüft werden?
 
@moe: auf der Bandit hatte ich den Pilot road 2 weil es den pipo in den Dimensionen nicht gibt ;)

Auf der gsx r dann erst einen bt016. Und dann einen pipo. Auf der renne zwischendurch dann andere reifen ;)

Mit dem Bridgestone war ich aber total unzufrieden. Der hat ewig gebraucht um auf temp zu kommen. Meine Referenz was kaltlaufeigenschaften angeht ist immer noch der pipo :)
Mal gucken wie sich der s20 jetzt macht :)
 
Bin heute endlich mal dazu gekommen meinen Verbrauch zu überprüfen. Bin nach 110km an die Tankstelle.
Bin bei der Strecke nur Ortschaften und Landstraße gefahren und habe oft mal den Hahn aufgedreht. Ich habe den Tank relativ voll gemacht und es passten tatsächlich wieder 8 Liter rein. Allerdings muss ich auch dazu sage, diese 110km bin ich nicht am Stück sondern über ein paar Tage verteilt gefahren. Oft Kurzstrecke wegen dem scheiß Wetter.
Also würde ich die Strecke am Stück mit warmen Motor und ruhigem Fahrverhalten fahren, komme ich bestimmt unter 7 Liter.
 
Ne Bindung an ne bestimmte Größe seh ich ja noch ein, an einen einzelnen Hersteller allerdings nicht. ...

Es geht um die Kombination der Modelle von Vorder- und Hinterreifen, da gewisse Profile auch wechselseitig gefahren werden dürfen. Die Bindung an einen einzelnen Hersteller gibt es schon gut 15+ Jahre nicht mehr. Wenn dir also jedweder Reifenhersteller eine Freigabe für dein Krad gibt, dann kannst du den jeweiligen Reifen auch fahren.

Muss man wirklich alle ABE's mit haben ?

Natürlich, wo wäre denn sonst der Sinn des Ganzen? Du bist verpflichtet, jedem Befugten (Polizei, Prüfer), die Zulässigkeit deiner individuellen Umbauten und deren Kombinierbarkeit, nachzuweisen.
 
Wo hat man denn heute noch großartig ABEs? :D so gut wie bei jedem anbauteil sind doch eh e Nummern eingestanzt. Und dann brauchste die ja auch nicht mehr ;)

Das einzige was mir im Moment einfällt wo es nicht so ist ist bei Zubehörhebeln
 
... so gut wie bei jedem anbauteil sind doch eh e Nummern eingestanzt. Und dann brauchste die ja auch nicht mehr ;)


Äähm, nö. Scheiben, Stahlflexleitungen, Bremshebel, Bremsscheiben, Federn/Dämpfer, Fussrasten, Lenker, Gabelbrücken, ... Hier findest du nach wie vor am häufigsten KBA-Nummern und die berühmte Wellenlinie einer nationalen Bauartgenehmigung. Somit muss man ggf. die ABE mitführen. Meist sind E-Prüfzeichen an Schalldämpfern zu finden, was aber nicht mit einem Freifahrtschein vergleichbar ist. Wenn jemand den Verwendungsbereich kontrollieren möchte, dann solltest du ihm schon die Typgenehmigung vorzeigen können. Teilweise findet man da schon kuriose Sachen. E-Prüfzeichen erleichtern viele Dinge, aber leider wird immer noch viel verändert, sodass ein genauer Blick von Nöten sein kann - aber nicht muss.
 
Sagt mal: könnte man nicht mal im Startpost oder irgendwo zusammenfassen, wer hier was fährt?
Ich verliere hier andauernd den Überblick, wenn das irgendwo mal in einem Beitrag erwähnt wurde
 
Zuletzt bearbeitet:
Man braucht sogar für anderen Fußrasten ne ABE?!

Mein Durchschnittsverbrauch liegt bei überdurchschnittlichen kurzfahrten und teilweise weit afgezogenem gas bei 5,76l /100km

wenn ich das am stück fahre sinds bestimmt nur 5 oder knapp über 5
 
Bräuchte ausschließlich für die Stahlflexleitung ne Abe. Die habe ich zu hause liegen. Wenn ich wirklich mal an so einen kleinkarierten gerate dann hol ich sie ihm und Zahl eventuell die paar Euro "Strafe". Aber ich glaube das ist sogar unserer Rennleitung hier zu affig. Vorteil auf dem Land. Hier kennt man sich :O
 
@ Klutten

Was ist mit Hinerradabdeckung ? Muss ich die ABE dafür auch bei haben? An der HRA ist auf der unteren Seite ein Aufkleber mit einer Nr. Die sieht man nur wenn man die ausgebaut hat. Bin gerade dabei meine ABE's hervor zu kramen. So viele sind es ja nicht. Hebel und Fußrastenanlage, mehr finde ich nicht...
 
@ Klutten

Was ist mit Hinerradabdeckung ? Muss ich die ABE dafür auch bei haben? An der HRA ist auf der unteren Seite ein Aufkleber mit einer Nr. Die sieht man nur wenn man die ausgebaut hat. Bin gerade dabei meine ABE's hervor zu kramen. So viele sind es ja nicht. Hebel und Fußrastenanlage, mehr finde ich nicht...

Alles was eine E-Prüfnummer hat, brauch an sich keine ABE. Solltest du aber mal kontrolliert werden und die Rennleitung muss sich das alles selbst besorgen, dann kann das ein Unterschied von einer Zigarettenpause oder 1h Standzeit ausmachen.

Ich hab alle ABEs bei und gut ists. Will mit diesen Menschen nicht länger rumstehn wie möglich. Seit dem der TÜV den Tag so einen AUfstand gemacht hat wegen den Reifen habe ich sogar die angesprochene "Reifenzulassung" für meine Maschine bei. Obwohl ich sogar noch die original-erstausgerüsteten drauf habe.
 
bei mir hat der Tüv Prüfer neben Lenker und Drossel auch noch ein paar nicht Eintragungspflichtige Sachen wie z.b. Bremsscheibe und die Tourenscheibe eingetragen mit der Aussage "das mach ich dir so, dann brauchst nicht den ganzen Papierkram mit rumfahren" ist das dann hinfällig oder wie? :hmm:
 
bei mir hat der Tüv Prüfer neben Lenker und Drossel auch noch ein paar nicht Eintragungspflichtige Sachen wie z.b. Bremsscheibe und die Tourenscheibe eingetragen mit der Aussage "das mach ich dir so, dann brauchst nicht den ganzen Papierkram mit rumfahren" ist das dann hinfällig oder wie? :hmm:

Jup, ABE erübrigen das eintragen in die Papiere. Sollten die Dinge mit eingetragen sein, dann erübrigen sich die ABEs.
 
naja, er hat halt die KBA Nummern die auf den Teilen stehen mit reingeschrieben, z.b. "Austauschbremsscheibe KBAXXXXX"
den genauen Wortlaut kann ich später mal raussuchen
 
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