Wo hast du denn den Quatsch aus deinem Zitat aufgegriffen? Sofern Fahrzeugdokumente vorhanden sind, kann ein Fahrzeug bis zu 7 Jahre abgemeldet sein. Danach werden die Daten beim Kraftfahrtbundesamt gelöscht. Eine Einzelbegutachtung beim TÜV ist nur dann nötig, wenn nach dieser Zeit keine Fahrzeugdokumente mehr existieren.
...wie einige wenige hier richtig erkannt haben, sind direkte Fahrten zum Erlangen einer Betriebserlaubnis auch mit einem entwerteten Kennzeichen gültig - natürlich nur dann, wenn das Kennzeichen auch auf einen selbst angemeldet war.