War eben beim Straßenverkehrsamt und habe mein Motorrad zwischenzeitlich stilllegen lassen![]()
Wird das Fahrzeug länger als ein Jahr stillgelegt, ist vor der Wiederinbetriebnahme ein Vollgutachten des TÜV notwendig.


Und auf diesen 303 km² sind genau 2 Streifenwagen unterwegs, auf einen zu treffen ist sehr selten, und kontrolliert zu werden gar fast unmöglich, das wäre dann kein Zufall mehr![]()





the.hai schrieb:Okay, keine Panik, hab da was durcheinander gehauen. Versteh bloss nicht wozu du das gemacht hast.Wird das Fahrzeug länger als ein Jahr stillgelegt, ist vor der Wiederinbetriebnahme ein Vollgutachten des TÜV notwendig.
Wo hast du denn den Quatsch aus deinem Zitat aufgegriffen? Sofern Fahrzeugdokumente vorhanden sind, kann ein Fahrzeug bis zu 7 Jahre abgemeldet sein. Danach werden die Daten beim Kraftfahrtbundesamt gelöscht. Eine Einzelbegutachtung beim TÜV ist nur dann nötig, wenn nach dieser Zeit keine Fahrzeugdokumente mehr existieren.
...wie einige wenige hier richtig erkannt haben, sind direkte Fahrten zum Erlangen einer Betriebserlaubnis auch mit einem entwerteten Kennzeichen gültig - natürlich nur dann, wenn das Kennzeichen auch auf einen selbst angemeldet war.
Ich hätte sie halt gleich erstmal umgemeldet...., dass nach so einer Zeit der TÜV deutlich teurer ist, weil ja quasi alles neu überprüft werden muss. Stimmt das so ungefähr oder auch nur Märchen?