er war beim Aufprall mit dem Fussgänger 60-70km/h zu schnell
Ah, ja, das kann sein.
Eventuell habe ich "zu schnell" und "60-70 km/h" falsch gelesen.
Ich dachte, er sei "zu schnell mit 60-70 km/h unterwegs" und nicht "60-70 km/h zu schnell".
Dass der Rentner bei Rot über die Ampel ist oder, dass er alkoholisiert war, ist mMn auch nicht wirklich entscheident. Es hätte genauso gut ein Kind sein können, das zwischen parkenden Autos herausläuft, weil ihm der Ball weggerollt ist.
Es ist aber mMn schon ein Unterschied, ob ein mehr als erwachsener und betrunkener Mann oder ein unerfahrenes Kind eine Straße überquert.
Wenn man mal schaut, was für Verbrechen in einer milderen Strafe endeten, weil jemand unter Drogen stand, sollte man den Punkt nicht überlesen.
Faktisch hat der Fußgänger sich falsch verhalten.
Ich finde, dass aus diesem Grund das Urteil etwas gemildert werden sollte (Totschlag).
Hätte der Fußgänger jetzt grün und Alpi wäre über rot gefahren - klar, wäre ich voll bei dir, keine Frage!
Ich denke auch, dass das Urteil deswegen so hart ausfallen könnte, weil Alpi ja YouTube-Videos lieferte, die seine Gesetzesbrüche dokumentierten.
Das wird bestimmt auch noch gewichtet.
Dann könnte ich die Anklage wegen Mordes verstehen.
Ob das geht, weiß ich nicht.
Ich weiß aber selber von einem Fall, wo aus einem einzigen Fall, der sich aber aus zwei Fällen zusammenschließt auch zwei Prozesse bildeten.
So wie ich es mitbekomme, werden nämlich seine Videos und sein Unfall in ein und dem selben Prozess verhandelt und nicht getrennt.