Mopped-Fahrer-Thread!

Ich muss ne Stunde nach Hamburg fahren um diese Dinger zu sehen. Hier bei uns gibts sowas nicht. Ab und an ein mobiler Blitzer aber die können mich mal gerne haben :D
 
Wir sind hier in nem Computerforum! Wie wärs mit nem LC aus nem alten Monitor das man vors Nummernschild klebt und per Knopfdruck schwarz schaltet ? :D
 
oder einfach wie bei KITT aus Knight Rider ein NUmmernschild dass sich auf knopfdruck um 180° dreht und einmal das richtige, das andere mal ein spasskennzeichen anzeigt :daumen:
Ich habe bisher noch nie einen blitzer gesehen der von hinten fotos macht, nichtmal in österreich, wo sie ja recht weit verbreitet sein sollen... der zustand muss sich aber auch nicht unbedingt ändern :D

@ExX: Der blitzerturm steht auf deinem Foto aber sehr günstig, was wäre, wenn man den "ganz aus versehen" mit einem Plakatierturm verwechseln würde und mal ein paar plakate drüberpinseln würde? ;)
 
Ganz genau das hab ich im ersten moment auch gedacht, dass man versehentlich plakate dranpappt :D

Normalerweise sollte man nachts mit nem lkw die dinger rausziehen, und weg damit :D
 
Wenn ich in 3 Wochen 16 werd (ich glaub das werden die schlimmsten 3 Wochen meines Lebens) fahr ich ne RS125 BJ07 Spains No1 Sonderlackierung. Damit wird man wenigstens nicht übersehen. Ich mach gleich nochma ein Bild.
Ich wollte grad nochmal ein Bild mit Felgenrandaufklebern und den neuen Reifen machen aber das ist nicht so gut geworden also nochmal ein "altes".
 

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Das Moped mit nur 125er Motor fährt immerhin 155 (laut Fz. Schein) und hat 29PS (bei 139kg). Ist also fast so sportlich wies aussieht.
Ich weis das ich nur 15PS fahren darf ist mir klar aber ich werds die nächsten 4 Jahre behalten.
 
RS nicht NSR ja die wird gedrosselt, aber es fällt mir echt schwer nachdem ich schon ein paar Probefahrten auf dem Feldweg gemacht hab.
 
Naja , da isser noch echt gut wegekommen.

Ich weis ja nicht wo du wohnst usw.

Im Normalfall bekommst du mehrere Anzeigen.
Besonders in den Großstätten ziehen die das normalerweise auch straff durch um abzuschrecken.

Mit Autoführerschein isses dann auch adee. Hatte da einen an meiner alten Schule.
Hatte nen 25er Mopped schein und ist mit der Karre 70 gefahren.
Tja der durfte dann mit 19 zur Dekra um überhaupt die erlaubniss zu bekommen wieder einen Führerschein zu machen..
 
Jemand den ich kenne wurd erwischt.
Hatte sogar noch was getrunken.

40 Sozialstunden das wars danach wurds verfahren eingestellt.

scheint ja ein gutes und nicht abschreckendes Beispiel zu sein.

naja, wer keinen führerschein hat, kann keinen verlieren. Aber dann hätteste ja auch garkeinen machen brauchen^^


nee, auf keinen fall, kann ich das schönreden. Fahren ohne fahrerlaubnis ist ne straftat und sollte schwer geahndet werden. ich durfte fürs zu schnell fahren immer schwer löhnen und zu fuss gehen, der bekommt "nur" 40 sozialstunden?

Nur mal ein Auszug:

III. Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis
http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
  2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer

  1. eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,
  2. vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder
  3. vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.
http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif (3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter

  1. das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,
  2. als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder
  3. in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.
 
So, gerade eben erstmal Ölwechsel gemacht:daumen:

Kette nachgespannt und nachgefettet. Zündkerzen mache ich irgendwann anders, genauso wie das kühlwasser wechseln.
Bremsflüssigkeit muss ich auch irgendwann anders mal kontrollieren, hole mir dazu am besten so nen prüfstift der mir sagt ob der wasseranteil zu hoch ist.

wie macht ihr eigentlich euren Kühler vorne sauber? bei mir hängt da ziemlich viel tier drin :D

Achja, und eigentlich soll ja bei 24tkm das Ventilspiel kontrolliert werden.
sollte ich das zwingend machen lassen oder ist das schlimm wenn man das nicht macht?
 
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