Maiboard defekt in der Garantiezeit

PapaKiddy

Schraubenverwechsler(in)
Hallo.
Jetzt muss ich hier auch einmal eine Frage loswerden.
Habe zwar schon einige Beiträge zu diesem Thema gelesen aber wirklich weitergeholfen hat es mir nicht.
Ich habe meiner Tochter vor 5 Monaten einen ASUS Laptop gekauft.
Den benutzt sie nur in ihrem Zimmer auf dem Bett oder dem Tisch und geht sehr sorgsam damit um.
Vor drei Wochen ging dann einfach nichts mehr am Läppi.
Er ließ sich nicht mehr einschalten.
Nach einem Telefonat bekam ich einen Brief mit einer Adresse und einem Paketschein wohin ich den Läppi schicken könnte.
Jetzt kam heute ein Brief in dem mir erklärt wurde, das Mainboard wäre kaputt und ich müsste für die Reparatur 239 Euro zahlen.
Alternativ 105 Euro für den Kostenvoranschlag.
Oder ganz dreißt wurde geschrieben, sie würden den Läppi auch für 0 Euro entsorgen.
Jetzt zu meiner Frage.
Gehört das Mainboard nicht zur Garantie?
Es ist nie etwas am Läppi gebastelt worden.
Es wurde wirklich sorgsam damit umgegangen.
Wie soll ich mich jetzt verhalten?
Habe zwar Rechtsschutz aber darauf würde ich gerne verzichten.
Danke im Vorfeld für eure zahlreichen Antworten ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Und wie mache ich das denen am besten klar?
Ich denke die wollen es probieren ob sie durchkommen.
Ich will denen ja nichts böses unterstellen aber im Sinne von ASUS kann das ja nicht sein
 
Bleib erstmal freundlich, auch wenn es bei so was schwer fällt. Ruf an, verweise auf die Garantiezeit.
Sie müssten dir ja Vorsatz unterstellen bzw das du etwas an den Spezifikationen geändert hast oder umgebaut, beides trifft nicht zu also beharre auf dein recht, mit rechtlichen schritten kannst du immer noch drohen, spätestens dort wird man meistens....gefügig.

Mfg Drebbin
 
Nach 5 Monaten ist jedenfalls noch der Verkäufer in der Nachweispflicht. Nicht da anrufen mache lieber alles schriftlich!

Nach 6 Monaten ist die Beweisumkehrlast und du hast quasi die Arschkarte mit der Nachweispflicht.
 
Joselman hat zwar Recht, allerdings tritt erstmal die Garantie in Kraft.

Bitte Gewährleistung und Garantie NICHT verwechseln.

lg
 
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