Da können die in die AGBs reinschreiben, was sie wollen - gesetzliche Gewährleistung ist, wie der Name schon sagt, gesetzlich geregelt und keine AGB steht über Gesetzen, die da besagen, dass man bei defekter Ware ein Recht auf Nachbesserung (=Reperatur), Austausch oder Wandlung (=Geschäft wird abgeblasen, der Händler kriegt seine Ware, der Kunde sein Geld zurück) hat.
Afaik müssen sogar die Versandkosten erstattet werden (wenn die komplette Lieferung zurückgeht).