Wie kannst du beurteilen ob das "vage oder labil" ist?Keine Ahnung, was du mit dem Absatz vorher hattest, aber ok.
Der Kernpunkt ist der obige. Kino.to an sich ist nur ne Linksammlung. Nicht mehr und nicht weniger. Mit dieser haben die Werbetreibenden auch Werbeverträge. Denen jetzt ans Bein pissen zu wollen hat halt keine Grundlage. Kino.to ist wie du ja selbst sagt, nach der herrschenden Meinung nach nicht strafbar. Warum sollte man also den Werbepartnern verklagen können? Das ist alles schon sehr wage und sehr labil. Zumal ja noch gar nicht klar ist, dass es sich dabei wirklich um eine kriminelle Vereinigung dreht oder nicht. Da kann ich nicht wirklich gleich mit dem Vorschlaghammer gleich draufknüppeln. Ermittlungen kann man ja gern machen, und auch ne Klage von mir aus schon mal einreichen, aber der Eindruck, der hier vermittelt wird im Sinne von: "Die haben "Terroristen" unterstützt und das ist FAKT!" ist halt einfach total Banane und entgegen jedweder Rechtsauffassung.
Dein Vergleich mit dem Auto ist aber etwas Hahnebüchen, und geht an der Sache total vorbei.....
1. Ist es kein Mord/Todschlags-versuch
2. Wir mit dem verlinken selbst keine Straftat begangen, hat du ja im obigen Zitat selbst festgestellt
3. und das ist jetzt wirklich entscheidend, hätte dein Vergleich wie folgt aussehen müssen.
Mach ich mich Strafbar, wenn ich jedem ders wissen will erzähl, dass mein Nachbar unter seiner Fußmatte nen Schlüssel fürs Auto/Haus liegen hat? Nichts anders hat Kino.to faktisch gemacht.
Und nochmals Betreiber von Kino.to und deren Dreck am Stecken != Kino.to an sich. Von den Werbepartnern mal GANZ zu schweigen.
Also kurz gesagt Kino.to!=Steam-HOSTER! Wobei natürlich dahinter jeweils die selben Personen stehen, und dann zu Recht verknackt werden...
Es kommt ja auch keiner auf die Idee, all deine Posts hier im Forum oder deine eigene Webseite zu sperren, weil du z.B. illegale Kopien von nem Torrent runter lädst.
Das hat alles nichts mit den Werbekunden zu tun, und auch nur indirekt mit Kino.to an sich zu tun. Was du ansprichst ist eigentlich alleinig, für die Nutzer des Streams entscheidend.
Ich denke du hast weder die Anklageschrift gelesen noch weißt du über beweise oder indizien bescheid.
Also kannst du auch nicht behaupten dass die nur verlinkt haben.
das auf der internetseite nur links sind ist ja egal. die internetseite kann man eh nicht zur rechenschaft ziehen sondern nur die leute dahinter.
Was du behauptest (leute voraburteilen) macht auch niemand. ich weiß nicht wo du das her hast.
Vielleicht hab ich das mit dem Beispiel missverständlich rübergebracht..
du hast geschrieben "und wo es auch gar nicht klar ist, ob Sie wegen DEN "Verbrechen" die Ihnen vorgeworfen werden, zu einer Strafe verurteilt werden, oder aber wegen etwas ganz anderem,"
Deshalb mein vergleich, wenn du angeklagt wirst wegen X und die bei der durchsuchung noch die straftat Y finden ist es ganz klar dass auch deshalb ermittelt wird.
weiter hast du geschrieben "Kino.to ganz unabhängig von eventuellen anderen Verstrickungen kann man eigentlich nicht als Illegal ansehen. Daher gibt es ja auch so eine kontroverse Diskussion in der Fachwelt dazu. Das ist alles andere als klar. "
es gibt eben keine kontroverse diskussion über kino.to verlinkung, keine über verbrecherische organisationen, und keine über bewussten gewollten profit aus verbrechen.
sondern nur über die nutzung vom kino.to wie ich es dir dargelegt habe.