Kino.to: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Werbekunden

Keine Ahnung, was du mit dem Absatz vorher hattest, aber ok.

Der Kernpunkt ist der obige. Kino.to an sich ist nur ne Linksammlung. Nicht mehr und nicht weniger. Mit dieser haben die Werbetreibenden auch Werbeverträge. Denen jetzt ans Bein pissen zu wollen hat halt keine Grundlage. Kino.to ist wie du ja selbst sagt, nach der herrschenden Meinung nach nicht strafbar. Warum sollte man also den Werbepartnern verklagen können? Das ist alles schon sehr wage und sehr labil. Zumal ja noch gar nicht klar ist, dass es sich dabei wirklich um eine kriminelle Vereinigung dreht oder nicht. Da kann ich nicht wirklich gleich mit dem Vorschlaghammer gleich draufknüppeln. Ermittlungen kann man ja gern machen, und auch ne Klage von mir aus schon mal einreichen, aber der Eindruck, der hier vermittelt wird im Sinne von: "Die haben "Terroristen" unterstützt und das ist FAKT!" ist halt einfach total Banane und entgegen jedweder Rechtsauffassung.

Dein Vergleich mit dem Auto ist aber etwas Hahnebüchen, und geht an der Sache total vorbei.....

1. Ist es kein Mord/Todschlags-versuch
2. Wir mit dem verlinken selbst keine Straftat begangen, hat du ja im obigen Zitat selbst festgestellt
3. und das ist jetzt wirklich entscheidend, hätte dein Vergleich wie folgt aussehen müssen.

Mach ich mich Strafbar, wenn ich jedem ders wissen will erzähl, dass mein Nachbar unter seiner Fußmatte nen Schlüssel fürs Auto/Haus liegen hat? Nichts anders hat Kino.to faktisch gemacht.

Und nochmals Betreiber von Kino.to und deren Dreck am Stecken != Kino.to an sich. Von den Werbepartnern mal GANZ zu schweigen.

Also kurz gesagt Kino.to!=Steam-HOSTER! Wobei natürlich dahinter jeweils die selben Personen stehen, und dann zu Recht verknackt werden...

Es kommt ja auch keiner auf die Idee, all deine Posts hier im Forum oder deine eigene Webseite zu sperren, weil du z.B. illegale Kopien von nem Torrent runter lädst.



Das hat alles nichts mit den Werbekunden zu tun, und auch nur indirekt mit Kino.to an sich zu tun. Was du ansprichst ist eigentlich alleinig, für die Nutzer des Streams entscheidend.
Wie kannst du beurteilen ob das "vage oder labil" ist?
Ich denke du hast weder die Anklageschrift gelesen noch weißt du über beweise oder indizien bescheid.

Also kannst du auch nicht behaupten dass die nur verlinkt haben.
das auf der internetseite nur links sind ist ja egal. die internetseite kann man eh nicht zur rechenschaft ziehen sondern nur die leute dahinter.
Was du behauptest (leute voraburteilen) macht auch niemand. ich weiß nicht wo du das her hast.

Vielleicht hab ich das mit dem Beispiel missverständlich rübergebracht..
du hast geschrieben "und wo es auch gar nicht klar ist, ob Sie wegen DEN "Verbrechen" die Ihnen vorgeworfen werden, zu einer Strafe verurteilt werden, oder aber wegen etwas ganz anderem,"
Deshalb mein vergleich, wenn du angeklagt wirst wegen X und die bei der durchsuchung noch die straftat Y finden ist es ganz klar dass auch deshalb ermittelt wird.

weiter hast du geschrieben "Kino.to ganz unabhängig von eventuellen anderen Verstrickungen kann man eigentlich nicht als Illegal ansehen. Daher gibt es ja auch so eine kontroverse Diskussion in der Fachwelt dazu. Das ist alles andere als klar. "
es gibt eben keine kontroverse diskussion über kino.to verlinkung, keine über verbrecherische organisationen, und keine über bewussten gewollten profit aus verbrechen.
sondern nur über die nutzung vom kino.to wie ich es dir dargelegt habe.
 
Ja und du stellst es so hin, als WÄREN Sie eine kriminelle Vereinigung. Das ist aber noch gar nicht geklärt.

Und zu der Sache mit der Klageschrift etc.

Was ist es denn bitte anderes? Schau mal in die Medien, da wird nicht von "beschuldigt" oder "angeklagt wegen" gesprochen, sondern von "sind verhaftet worden wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung" etc.

Da fehlt den Konjunktiv...

Und was den vorletzten Satz angeht, so stellst du eben gerade auch wieder die Sache so dar, als wären Sie schon verklagt.... Mir wäre allerdings noch nicht bekannt, dass es ein rechtskräftiges Urteil gibt, dass es sich dabei WIRKLICH um eine kriminelle Vereinigung handelt.... Du sagst in einem Satz, keiner würde vorverurteilen etc. und einige Sätze später machst du selbst genau das...

Und bzgl. diesem Punkt:

Ich denke du hast weder die Anklageschrift gelesen noch weißt du über beweise oder indizien bescheid.

Also kannst du auch nicht behaupten dass die nur verlinkt haben.
das auf der internetseite nur links sind ist ja egal. die internetseite kann man eh nicht zur rechenschaft ziehen sondern nur die leute dahinter.
Was du behauptest (leute voraburteilen) macht auch niemand. ich weiß nicht wo du das her hast.

1. ist meines Wissens nach diese noch nicht einsehbar
2. Wurde von der GVU etc. angegeben, das es eine Anklage wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung etc. gab. Als Kino.to! abgestellt wurde, gab es aber als Begründung, dass man eben auf die Streams gelinkt hätte....
Erzähl denen also bitte was Sie machen sollen und wie, und nicht mir...
3. Ich hab dir doch versucht klar zu machen, dass wegen eines Verbrechens nicht einfach pauschal alles dicht gemacht werden kann. Wenn Kino.to rechtmäßig dicht gemacht wurde, dann ist das Verlinken auf Streams illegal. Dann musst du aber auch Google, Yahoo etc. dicht machen...
 
@Skysnake

Das stimmt nicht so ganz was du schreibst. Für die Staatsanwaltschaft hat sich lediglich der Verdacht erhärtet. Dies wird auch so in den Medien kommuniziert.
Offenbar gab der mutmaßliche Mitbetreiber von Kino.to zu, dass er als Besitzer eines Streaming-Dienstes illegale Kopien von Filmen für Kino.to bereitgestellt habe. Laut Staatsanwaltschaft habe er auch zu den Aufgaben seiner ehemaligen Mitstreiter umfangreiche und glaubhafte Informationen preisgegeben. Damit erhärtet sich der Verdacht, dass das ehemalige Team hinter Kino.to eine kriminelle Vereinigung zur gewerbsmäßigen Verletzung des Urheberrechts darstellte.
Quelle: gulli.com - news - view - Kino.to: Beschuldigter legt umfassendes Geständnis ab

Bei solchen Formulierungen benötigt man dann auch keinen Konjunktiv. Denn es geht lediglich darum, dass sich ein Verdacht erhärtet hat.
 
Derartige Formulierungen sind aber eher die Ausnahme geworden. So wünsch ich mir die alle!

Was aber dennoch bestehen bleibt ist halt das "Geschmäckle", dass man eine nach allem was man sagen kann "legale" (gegen kein Gesetz verstoßende Seite) einfach so dicht macht. Da fehlt mir einfach die Grundlage. Wie gesagt, Bosch (glaub ich wars doch?) etc. die Bestechungsgelder und wirklich mafiöse Strukturen teils ausgebildet haben, haben Sie ja auch nicht einfach den kompletten Laden dicht gemacht. Da fehlt mir einfach die Begründung.

Versteh mich nicht falsch, aber hier wird einfach Recht so hingebogen/gebrochen, wie es einem gerade passt. "Wehret den Anfängen", heißt es, und das zu Recht!

Wo halt die Grenze ziehen? Mir ist es wirklich nicht schade um die Seite, aber mit solchen Aktionen, sofern Sie wirklich nicht noch Konsequenzen haben, also eingekescht werden, öffnest du allen möglichen Abschaltungen Tür und Tor. Bei den Piraten ist ja überspitzt ausgedrückt genau das befürchtete eingetreten. Einfach mal alles offline genommen, und das bei einer durch unser Grundgesetz geschützten Partei KURZ VOR einer Wahl.... Das muss man sich echt mal auf der Zunge zergehen lassen.

Mir schwant halt böses, wenn ich an die Zukunft denke...
 
Derartige Formulierungen sind aber eher die Ausnahme geworden. So wünsch ich mir die alle!

Was aber dennoch bestehen bleibt ist halt das "Geschmäckle", dass man eine nach allem was man sagen kann "legale" (gegen kein Gesetz verstoßende Seite) einfach so dicht macht.

wieso legal? was war denn daran legal? warum wurde die seite denn dicht gemacht? warum drohen den betreibern wohl haftstrafen?
du willst uns hier jetzt nicht wirklich weiß machen, das dies alles mal eben so durch die staatsanwaltschaft gemacht wurde um die leute zu ärgern:ugly:
 
Genau, legal ist es mit Sicherheit nicht nur weil die momentane Gesetzeslage etwas schwammig formuliert ist. Immerhin haben die das Portal erschaffen und auch mächtig Kohle damit verdient. Sollen die dafür jetzt das Bundesverdienstkreuz erhalten?
 
wieso legal? was war denn daran legal? warum wurde die seite denn dicht gemacht? warum drohen den betreibern wohl haftstrafen?

Die Argumentation finde ich interessant , nur weil jemand verhaftet wird ist er automatisch schuldig völlig egal ob es ein Gesetz gibt ? Die Exekutive darf nicht handeln ohne ein entsprechendes Gesetz , und genau das wurde hier im Prinzip gemacht.
Kino.to an sich als reine Linksammlung ist nicht illegal , solang es kein Urteil/Gesetz gibt hätte die Seite nicht dicht gemacht werden dürfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was ist denn an den Delikten, die man den Betreibern vorwirft, legal bzw nicht eindeutig geregelt. Ihnen wird Steuerhinterziehung, Geldwaäsche und Bildung einer kriminellen Vereinigung zur Last gelegt. Dazu gibt es eindeutige rechtliche Grundlagen. Und wenn sie, wie ein Beteiligter bereits zugegeben hat, eine Qualitätskontrolle bezüglich des verlinkten Materials hatten, können sie sich auch nicht mehr auf den Disclaimer der Seite berufen. Denn dann haben sie gewusst, was auf der Seite verlinkt wurde und wären verpflichtet gewesen die Links zu entfernen. Der Disclaimer entbindet nicht völlig von der eigenen Verantwortung. Nur dann wenn man keine Kenntnisse über das verlinkte Material hat. Aber das ist hier längst nicht mehr der Fall.
 
Die Argumentation finde ich interessant , nur weil jemand verhaftet wird ist er automatisch schuldig völlig egal ob es ein Gesetz gibt ? Die Exekutive darf nicht handeln ohne ein entsprechendes Gesetz , und genau das wurde hier im Prinzip gemacht.
Kino.to an sich als reine Linksammlung ist nicht illegal , solang es kein Urteil/Gesetz gibt hätte die Seite nicht dicht gemacht werden dürfen.

Danke ENDLICH einer der es versteht :daumen:

Ja ich bin über die Rechtsauffassung mancher hier wirklich sehr erstaunt. Nur weil etwas nicht ganz koscher ist, oder andere Teile offensichtlich illegal sind, kann man nicht einfach andere Teile mit platt machen.....

Das öffnet einfach Tür und Tor jeden unbeliebten aus dem Weg zu schaffen... Irgend etwas findet man immer, man muss nur lang genug bohren...
 
Was ist denn an den Delikten, die man den Betreibern vorwirft, legal bzw nicht eindeutig geregelt. Ihnen wird Steuerhinterziehung, Geldwaäsche und Bildung einer kriminellen Vereinigung zur Last gelegt. Dazu gibt es eindeutige rechtliche Grundlagen. Und wenn sie, wie ein Beteiligter bereits zugegeben hat, eine Qualitätskontrolle bezüglich des verlinkten Materials hatten, können sie sich auch nicht mehr auf den Disclaimer der Seite berufen. Denn dann haben sie gewusst, was auf der Seite verlinkt wurde und wären verpflichtet gewesen die Links zu entfernen. Der Disclaimer entbindet nicht völlig von der eigenen Verantwortung. Nur dann wenn man keine Kenntnisse über das verlinkte Material hat. Aber das ist hier längst nicht mehr der Fall.

Naja, aber ist das so klar, dass Links, also wirklich rein Links, die auf Kino.to bereit gestellt sind bereits eine Straftat darstellen???

Dass die im Bau sitzen findet doch hier keiner schlecht. Wenn Sie Steuern hinterzogen haben, ist dies absolut korrekt so.

Aber das abdrehen von der Seite ist halt SEHR zweifelhaft, denn als dies geschah gab es diese "Geständnisse" noch nicht. Wie willst du mit diesen also das abschalten erklären? Da stimmt doch die Chronologie nicht.

Was am Ende raus kommt, und ob die Seite DANN dicht gemacht werden müsste spielt erst mal keine Rolle, und wird sich halt zeigen müssen, aber das Abdrehen der Seite einfach so, VOR den "Geständnissen" und vor allem anderen darf man schon sehr in Frage stellen.
 
Das Bereitstellen von Links ist dann nicht strafbar, wenn es dem Betreiber nicht zugemutet werden kann, jeden Link zu überprüfen. Allerdings gab es ja soweit mir bekannt ist, eine Qualitätskontrolle. Dabei haben Mitarbeiter die Qualität des verlinkten Materials überprüft. Und somit haben sie die Links selbst überprüft und wussten daher, dass diese das Urheberrecht verletzen. Dann dürfte ihnen ihr Disclaimer nichts mehr nützen bzw. dürfte dieser dann wirkungslos sein.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat einen weiteren Beschuldigten im Fall kino.to aus der Untersuchungshaft entlassen. Er habe umfangreiche Aussagen zu seiner Tätigkeit und den Aufgaben anderer beschuldigter Personen gemacht. Der Beschuldigte sei einer der "Freischalter" des Streaming-Portals gewesen. Im Grunde eine vorgeschaltete Qualitätsprüfung möglicher Film-Kandidaten für eine Verlinkung auf kino.to. Folgt man den Nutzerberichten in Foren, könnte er auch für die Auswahl von qualitativ hochwertigen Film-Dateien verantwortlich gewesen sein, die insbesondere für Premium-Nutzer bereit gehalten wurden. Diese kennzeichneten sich insbesondere durch gute Bild- und Soundqualität sowie nicht sofort erkennbares Abfilmen (Kinobesucher, die vor der Leinwand laufen) aus.
Quelle:http://www.pcgameshardware.de/aid,8...er-Untersuchungshaft-entlassen/Internet/News/


Youtube reagiert z.B. auch auf Mitteilungen von Rechteinhaber oder Verwertungsgesellschaften und entfernt Videos, falls es zu Urhberrechtsverstößen kommt. Ich denke, dass ein Betreiber schon reagieren muss umd einen Link zu entfernen, wenn er darüber in Kenntnis gesetzt wird, dass es rechtlich nicht in Ordnung ist. Aber die Betreiber von Kino.to mussten eigentlich nicht darüber in Kenntnis gesetzt werden, da sie durch die eigene Qualitätskontrolle durchaus wussten, was auf ihrer Seite verlinkt wurde.

Und zu deinem letzten Einwand: Niemand von uns kennt oder kannte die Beweislage, die zum Zeitpunkt der Festnahme vorlag. Es kann durchaus sein, dass schon damals die Beweislage ausreichte, um einen solchen Schritt zu rechtfertigen. Aber im Zuge einer Ermittlung werden erst einmal nicht alle Erkenntnisse öffentlich gemacht, um weitere Ermittlungen nicht zu gefährden.

Edit: Korriegiert mich falls ich da falsch liege. Aber gab es nicht eh gravierende inhaltliche und qualitative Unterschiede zwischen normalen Accounts und Premiumaccounts? Wenn ja würde allein dieser Umstand den Verdacht erhärten, dass es sich umweit mehr als eine Link-Sammlung handelt. Denn um so etwas zu organisieren bedarf es schon ein Wissen über die Inhalte und Qualität der Links.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Argumentation finde ich interessant , nur weil jemand verhaftet wird ist er automatisch schuldig völlig egal ob es ein Gesetz gibt ? Die Exekutive darf nicht handeln ohne ein entsprechendes Gesetz , und genau das wurde hier im Prinzip gemacht.
Kino.to an sich als reine Linksammlung ist nicht illegal , solang es kein Urteil/Gesetz gibt hätte die Seite nicht dicht gemacht werden dürfen.

so kann mans drehen. aber sinnvoller wird deine aussage dazu nicht.

deine aussage hat ja rein garnichts mit meiner zu tun. ich habe hier schließlich nicht behauptet, das die verhafteten leute bereits schuldig sind, weil sie eben verhaftet wurden.
ich habe lediglich versucht klarzumachen, das die staatsanwaltschaft wohl eher doch triftige gründe hat in diese richtung zu ermitteln. und irgendein richter wird sich wohl gedacht haben, das diese gründe nach aktueller rechtslage eben begründet sind.
er scheint sogar davon auszugehen, das es triftige gründe gibt, diese leute sogar sofort in untersuchungshaft zu nehmen.
aber es müsste dir schon aufgefallen sein, das untersuchungshaft nicht gleich verurteilung bedeutet. es könnte also durchaus sein, das da noch ne gerichtsverhandlung kommt:ugly:


na, verstanden?:wall:


ich kann dich sogar beruhigen-> die gerichtsverhandlung kommt bestimmt!
 
Danke ENDLICH einer der es versteht :daumen:
:lol:
Ja ich bin über die Rechtsauffassung mancher hier wirklich sehr erstaunt.
liegt vielleicht daran, das sich andere mit dem thema mehr auseinandersetzen und keine verschwörungstheorien zusammenspinnen.

Nur weil etwas nicht ganz koscher ist, oder andere Teile offensichtlich illegal sind, kann man nicht einfach andere Teile mit platt machen.....
:huh:

Das öffnet einfach Tür und Tor jeden unbeliebten aus dem Weg zu schaffen... Irgend etwas findet man immer, man muss nur lang genug bohren...

genau, alle sind böse:lol:
 
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