Keine Ahnung, was du mit dem Absatz vorher hattest, aber ok.
Der Kernpunkt ist der obige. Kino.to an sich ist nur ne Linksammlung. Nicht mehr und nicht weniger. Mit dieser haben die Werbetreibenden auch Werbeverträge. Denen jetzt ans Bein pissen zu wollen hat halt keine Grundlage. Kino.to ist wie du ja selbst sagt, nach der herrschenden Meinung nach nicht strafbar. Warum sollte man also den Werbepartnern verklagen können? Das ist alles schon sehr wage und sehr labil. Zumal ja noch gar nicht klar ist, dass es sich dabei wirklich um eine kriminelle Vereinigung dreht oder nicht. Da kann ich nicht wirklich gleich mit dem Vorschlaghammer gleich draufknüppeln. Ermittlungen kann man ja gern machen, und auch ne Klage von mir aus schon mal einreichen, aber der Eindruck, der hier vermittelt wird im Sinne von: "Die haben "Terroristen" unterstützt und das ist FAKT!" ist halt einfach total Banane und entgegen jedweder Rechtsauffassung.
Dein Vergleich mit dem Auto ist aber etwas Hahnebüchen, und geht an der Sache total vorbei.....
1. Ist es kein Mord/Todschlags-versuch
2. Wir mit dem verlinken selbst keine Straftat begangen, hat du ja im obigen Zitat selbst festgestellt
3. und das ist jetzt wirklich entscheidend, hätte dein Vergleich wie folgt aussehen müssen.
Mach ich mich Strafbar, wenn ich jedem ders wissen will erzähl, dass mein Nachbar unter seiner Fußmatte nen Schlüssel fürs Auto/Haus liegen hat? Nichts anders hat Kino.to faktisch gemacht.
Und nochmals Betreiber von Kino.to und deren Dreck am Stecken != Kino.to an sich. Von den Werbepartnern mal GANZ zu schweigen.
Also kurz gesagt Kino.to!=Steam-HOSTER! Wobei natürlich dahinter jeweils die selben Personen stehen, und dann zu Recht verknackt werden...
Es kommt ja auch keiner auf die Idee, all deine Posts hier im Forum oder deine eigene Webseite zu sperren, weil du z.B. illegale Kopien von nem Torrent runter lädst.
Edit:
das einzige was einwenig strittig ist, ist ob das anschauen von filem auf kino.to rechtswidrig ist. da beim anschauen der film auf dem computer des nutzers im Cache gespeichert wird. was objektiv eine unberechtigte kopie ist -Worauf sich soweit ich weiß die rechtsanwälte der GVU stützen.
jedoch ist das höchst fragwürdig.
Denn beim abspielen einer cd wird auch gebuffert(also vorgespeichert-also eine kopie erstellt) damit bei einem rums nicht das ganze lied steckten bleibt.
fraglich ist nach dem gesetzeswortlaut ob die kopie eine wirtschaftliche bedeutung hat. das müste man bei der CD bufferung wohl verneinen. bei film ansehen auf kino.to jedoch gibt es eine subjektive wirtschaftliche bedeutung dieser kopie denn man erschleicht sich ja grade so eine leistung für die man nicht bezahlt hat.
wenn man die gesetzesnorm jetzt nach ihrem sinn zund zweck auslegt müsste man sich fragen was der gesetzgeber damals verhindern wollte und welchem zweck sie dient. da kann man sich streiten ob das bloße ansehen oder anhören von medien als rechtswidrige kopie anzusehen sein sollte aber ich denke das müsste man verneinen zumal auch die wirtscahftliche bedeutung eines "gratis" filmansehens auf kosten einer filmindustrie in der milliarden umgesetzt werden unverhältnissmässig ist.
Das hat alles nichts mit den Werbekunden zu tun, und auch nur indirekt mit Kino.to an sich zu tun. Was du ansprichst ist eigentlich alleinig, für die Nutzer des Streams entscheidend.