Kino.to: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Werbekunden

Die Schauspieler die in den grossen Filem mitspielen erhalten locker mal ein paar Millionen für einen Film. Es sind ja auch die grossen Filme die im Internet heruntergeladen werden, irgendwelche unbekannten Filme sind irgendwo im sehr tiefen Promille Bereich.

den sinn meiner aussage hast du eher nicht verstanden.

mal so nebenbei, wieviele schauspieler wirken egentlich an solch einem film mit in dem einem schauspieler millionen bezahlt werden. mal den rest des teams außen vor gelassen.

@all
können diese seitenbetreiber kein geld mehr durch werbung absahnen, wirds mit den seiten auch fast vorbei sein. zumindest was das kommerzielle angeht. was gibt es daran auszusetzen?. der sumpf wird trockengelgt.
hier haben doch viele rumgeschrien, das solche seiten eh wieder wie pilze aus dem boden schießen. vielleicht tun sie es ja nun nicht mehr. eben weil der geldgeber fehlt.
aber auf solch einen gedankengang muss man erstmal kommen einige hier kapierens wohl eher nicht.
 
@all
können diese seitenbetreiber kein geld mehr durch werbung absahnen, wirds mit den seiten auch fast vorbei sein. zumindest was das kommerzielle angeht. was gibt es daran auszusetzen?. der sumpf wird trockengelgt.
Welchen "Sumpf" willst du denn hier trocken legen? Wir beziehen uns hier bei kino.to alleinig auf das Anbieten von Links. Vom hosten von urheberrechtlich geschützten Medien reden wir hier mit keinem Ton. Dies ist offenkundig illegal und wird hier wohl auch hoffentlich von niemandem unterstützt.
Bei kino.to handelt es sich aber vordergründig erst mal um eine Linksammlung. (Ob die Betreiber von Kino.to im Hintergrund noch an anderen Dingen beteiligt waren, ist wiederum eine GANZ andere Sache...)
Du sprichst hier in einer abwertenden und ganz klar offenkundigen Art und Weise über die Beklagten und den Sachverhalt an sich, als ob hier schon Recht gesprochen wäre, und das in einem Fall, der definitiv nicht klar ist! Die Sache mit dem anbieten von Links wird sicherlich noch das BGH beschäftigen, und du maßt dir hier an ein Urteil zu fällen mit solchen Äußerungen?

Ich wiederhole nochmals. Deutschland ist ein Rechtsstaat und für JEDEN Angeklagten gilt erst mal die Unschludsvermutung....

hier haben doch viele rumgeschrien, das solche seiten eh wieder wie pilze aus dem boden schießen. vielleicht tun sie es ja nun nicht mehr. eben weil der geldgeber fehlt.
aber auf solch einen gedankengang muss man erstmal kommen einige hier kapierens wohl eher nicht.
Du bezeichnest etwas als Unrechtens, was noch gar nicht geprüft ist, und willst auf Grundlage von absolut NICHTS, als den wünschen der GVU hier gleich Sachen durchsetzen?
Ich finde die Sache sehr schwierig mit dem anbieten der Links, aber es ist meiner Auffassung nach halt nicht wirklich verboten, und auch die Juristen sind sich da nicht wirklich einig. Daher sollte man erst eine höchstrichterliche Entscheidung abwarten...

Und so ganz nebenbei, mit deiner Argumentationsstruktur verbieten wir jetzt mal sofort Google, Yahoo, YouTube, dieses Forum und drölf Millionen andere Seiten....
 
Interessanter Ansatzpunkt, die Werbeeinnahmen der Seitenbetreiber auf Null zu setzen um damit die Lukrativität zu senken. Irgendwoher müssen ja die Millionen an Talern ja gekommen sein. Es bleibt nur die Frage in wie weit die damit durchkommen.
 
bleib doch mal auf dem boden und denk sachlich darüber nach.
Das ist absolut sachlich...

Mir schmecken solche Seiten auch nicht, die auf solche Angebote verlinken, aber es ist halt meiner Auffassung, und derer einiger Juristen, nach nicht verboten, und würde auch sehr große Probleme aufwerfen, wenn dies als "kriminelle Vereinigung" durchgehen würde. Denn WO die Grenze ziehen...

ja, das sehe ich auch so.
ich hoffe mal das da was geht.
Dann kannst du aber nur drauf warten, bis die ersten Klagen gegen Google, Yahoo, YouTube etc etc etc eintrudeln. Zumindest müssten Sie das, wenn die Rechteinhaber WIRKLICH an einer konsequenten Beachtung ihrer Urheberrechte interessiert sind, und das ist nun mal eine zwingende Voraussetzung für das Bestehen des Urheberrechts.
 
die rechtliche lage wird doch gerade geklärt!
warte doch einfach mal ab.
und wie du jetzt darauf kommst das google und co. dadurch betroffen sein könnten erschließt sich mir garnicht.
 
die rechtliche lage wird doch gerade geklärt!
warte doch einfach mal ab.
und wie du jetzt darauf kommst das google und co. dadurch betroffen sein könnten erschließt sich mir garnicht.

eine rechtliche lage, kann nur durch oberste instanz eines gerichts und ein entsprechend klar und EINDEUTIG formuliertes, dem urteil entsprechendem gesetz, gegeben werden.
wie die umsetzung dessen in deutschland aussieht, sehen wir seit jahren, es passiert nichts oder man macht weiter wie gehabt oder passt nur das nötigste an, um nicht ganz so mies dazustehn, aber sein interessen, die meist auch die interessen der partei oder des angeschlossenen wirtschaftszweigs darstellen, grösstmöglich umzusetzen und damit, weiter eigeninteresse und geld über recht und gerechtigkeit zu stellen.
abwarten, triffts hierbei nicht so ganz, den abwarten oder einfach alles abnicken, was von oben kommt, hat uns schon so manches unheil eingebrockt, bei dem dann keiner schuld sein wollte oder konnte und keiner was von wusste...
@google und co: anscheinend, fehlt dir das wissen über inhalte, als auch geschäftspraktiken, das du hier die einen nicht von den anderen unterscheiden kannst oder willst. dritte mit in ein verfahren zu ziehn, die maximal indirekt zum erfolg der seite, beigetragen haben, aber selbst nichts weiter damit zu tun haben, ist einfach mal mehr als nur falsch und öffnet der justiz und gesetzgebung, tür und tor für noch weiterreichende massnahmen, die letztenendes, den bürgern weitere rechte abspenstig machen...super. aber stimmt ja, sicherheit > freiheit , ordnung > rechtmässigkeit und wer nix zu verbergen hat...naja den üblichen schwachsinn halt.
 
eine rechtliche lage, kann nur durch oberste instanz eines gerichts und ein entsprechend klar und EINDEUTIG formuliertes, dem urteil entsprechendem gesetz, gegeben werden.
richtig. und die staatsanwaltschaft ermittelt anhand dieser gesetze. willst du mir jetzt erklären, das man hier erstmal freudig drauflos verhaftet hat und dann mal schaut, was geht:ugly:

wie die umsetzung dessen in deutschland aussieht, sehen wir seit jahren, es passiert nichts oder man macht weiter wie gehabt oder passt nur das nötigste an, um nicht ganz so mies dazustehn, aber sein interessen, die meist auch die interessen der partei oder des angeschlossenen wirtschaftszweigs darstellen, grösstmöglich umzusetzen und damit, weiter eigeninteresse und geld über recht und gerechtigkeit zu stellen.
ich sag zwar nicht, das du gänzlich unrecht hast. aber man kann es auch übertreiben.
@google und co: anscheinend, fehlt dir das wissen über inhalte, als auch geschäftspraktiken, das du hier die einen nicht von den anderen unterscheiden kannst oder willst. dritte mit in ein verfahren zu ziehn, die maximal indirekt zum erfolg der seite, beigetragen haben, aber selbst nichts weiter damit zu tun haben, ist einfach mal mehr als nur falsch und öffnet der justiz und gesetzgebung, tür und tor für noch weiterreichende massnahmen, die letztenendes, den bürgern weitere rechte abspenstig machen...super. aber stimmt ja, sicherheit > freiheit , ordnung > rechtmässigkeit und wer nix zu verbergen hat...naja den üblichen schwachsinn halt.

ja, genau. hier fehlt mir das wissen:ugly::lol:
zumindest habe ich mich mal kundig gemacht und geschaut, warum die betreiber von kino.to verhaftet wurden.
eben weil sie bewusst die urheberrechtsverletzungen ausgenutzt haben um über werbung geld zu verdienen. das hat überhaupt nichts mit google und co. zu tun.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es geht doch in erster Linie darum das den Seitenbetreibern die Einnahmen madig gemacht werden und dadurch ihre Aktivitäten nicht mehr lohneswert erscheinen.
 
Durch die Gesetzesgebung blickt eh niemand durch nichtmals ein RA.

Mich würd viel mehr Interessieren ob die Betreiber das Geld versteuert haben und was sie bei Ämtern als "Arbeit" angegeben haben :)
Werbeeinnahmen ? Unser Staat war bestimmt so blöd und haben Ihn noch schön seine Lohnsteuern/Einkommenssteuer von paar Mio jedes jahr zurückgezahlt :)

Oder am besten noch schön Hartz IV beziehen und 14 mille aufn konto :)
 
@dgcss
Soweit ich weiß haben sie ihre Einnahmen nicht versteuert. Das ist wohl ein weiteres Delikt, was ihnen zur Last gelegt wird.
 
@Dr.Bakterius
das möchten aber einige hier nicht begreifen.

das ist nur das was du da gerne reininterpretiern möchtest...alle die nicht dem folgen was du sagst, begreiffens halt nicht...schraub mal dein ego bissel runter, mkay?

was ich oder andere begreifen wollen, möchten,können, steht hier nicht zur debatte, zur debatte stehn die methoden die dabei zur anwendung kommen, welche mehr als fragwürdig sind.
um unliebsamen gestalten/unternehmen die luft zu nehmen, werden auch hierzulande, im gegesatz zur meinung leichtgläubiger, scheuklappenbehafteter bürger, gerne mal fakten frei erfunden oder so verdreht das es passt, beispiele gibts dafür, auch in jüngster zeit, mehr als genug.
unsere justiz ist zwar noch nicht so korrupt, wie anderswo, aber sie ist es. das sie daher auch gerne mal auf die eine oder andere weise, instrumentalisiert wird...sollte sich jeder denken können.
daher ist das angehen von 3ten in dem fall die werbeanbieter, vielleicht verständlich, aber mehr auch nicht.
das is genauso, als würdest du zeuge einer straftat und genau deswegen, wirste mit den tätern gleichgestellt und eingeknastet und das nur weil dus gesehn hast oder davon weisst, schöne neue welt oder?

@dgcss
Soweit ich weiß haben sie ihre Einnahmen nicht versteuert. Das ist wohl ein weiteres Delikt, was ihnen zur Last gelegt wird.

jop, steuerhinterziehung ist einer der punkte, gegen die kino.to macher, aber hier gehts ja um die werbeanbieter...
 
das ist nur das was du da gerne reininterpretiern möchtest...alle die nicht dem folgen was du sagst, begreiffens halt nicht...schraub mal dein ego bissel runter, mkay?

was ich oder andere begreifen wollen, möchten,können, steht hier nicht zur debatte, zur debatte stehn die methoden die dabei zur anwendung kommen, welche mehr als fragwürdig sind.
um unliebsamen gestalten/unternehmen die luft zu nehmen, werden auch hierzulande, im gegesatz zur meinung leichtgläubiger, scheuklappenbehafteter bürger, gerne mal fakten frei erfunden oder so verdreht das es passt, beispiele gibts dafür, auch in jüngster zeit, mehr als genug.
unsere justiz ist zwar noch nicht so korrupt, wie anderswo, aber sie ist es. das sie daher auch gerne mal auf die eine oder andere weise, instrumentalisiert wird...sollte sich jeder denken können.
daher ist das angehen von 3ten in dem fall die werbeanbieter, vielleicht verständlich, aber mehr auch nicht.
das is genauso, als würdest du zeuge einer straftat und genau deswegen, wirste mit den tätern gleichgestellt und eingeknastet und das nur weil dus gesehn hast oder davon weisst, schöne neue welt oder?



jop, steuerhinterziehung ist einer der punkte, gegen die kino.to macher, aber hier gehts ja um die werbeanbieter...


Das verlinken rechtswidriger Inhalte ist keine Straftat. Aber mit den Uploadern gemeinsame Sache machen und damit Geld verdiene schon. Da kommt eben die "Kriminelle Vereinigung" ins Spiel, und was will man auch sonst in Kino.to sehen? Wohltätigkeitszweck für Bedürftige?
Es wird ermittelt, also geprüft ob die Werbebetreiber bewusst und gewollt Geld durch diesen Komplex verdient haben. Wenn Kino.to illegal ist und Leuten nachgewiesen werden kann dass sie wissentlich und wollentlich mit einer kriminellen vereinigung geld verdient haben dann gibt es sicherlich einige Tabestände die in frage kommen.

Verstehe nicht was hier zur Diskussion steht.
Als objektiver 3. mit gesundem Bewusstsein über was gerecht ist und was nicht muss man doch sagen das dies nicht erlaubt sein kann.
Wenn es nicht illegal sein soll was die da machen... haben die Kino.to "Angestellten" Anspruch auf Rente... oder auf ihr Gehalt, wenn sie durch einen Unfall arbeitsunfähig werden?
Hier sind auch einige Vergleiche zu Youtube gezogen worden. Wenn man sich das genauer anschaut sind es aber völlig verschiedene Vorgänge, Objektiv wie auch Subjektiv.
Objektiv Hostet Youtube was "User" einstellen und hat Verträge mit Urheberrechtsinahbern welche bestimmte Inhalte erlauben uvm.
Subjektiv bekämpft Youtube ganz klar urheberrechtsverletzung und bietet haufenweise Möglichkeiten solche zu melden uvm, Die Inhalte werden rausgenommen und user nach einer anhäufung von Verstößen gesperrt etc?

EDIT: @ Cosmas, Ich ahb hier mal die Mühe gemacht ein paar deiner Schlag-Wörter, Sätz rauszusuchen.

korrupt,instrumentalisiert,mit den tätern gleichgestellt und eingeknastet, schöne neue welt, unliebsamen gestalten/unternehmen, leichtgläubiger, scheuklappenbehafteter bürger,gerne mal fakten frei erfunden oder so verdreht das es passt,die interessen der partei oder des angeschlossenen wirtschaftszweigs,eigeninteresse und geld über recht und gerechtigkeit zu stellen,öffnet der justiz und gesetzgebung, tür und tor für noch weiterreichende massnahmen,

Es geht hier um Kino.to und du schwingst hier pseudo liberale Propagandareden, voll Vorurteile über Rechtsprechung und Staat. Daher: Lesempfehlung: Brox/Walker BGB AT,Christoph Degenhart Staastrecht I Staatsorganisationsrecht mit bezügen zum Europarecht, Reinhold Zippelius Allgemeine Staatslehre und am besten noch irgendwas über Rechtssoziologie.
 
Zuletzt bearbeitet:
Erinnert mich an Al Capone, dem man die Auftragsmorde und Bestechungen nicht nachweisen konnte, aber letztendlich doch wegen Steuerhinterziehung lebenslang einsperren konnte! ;)
 
Das verlinken rechtswidriger Inhalte ist keine Straftat. Aber mit den Uploadern gemeinsame Sache machen und damit Geld verdiene schon. Da kommt eben die "Kriminelle Vereinigung" ins Spiel, und was will man auch sonst in Kino.to sehen? Wohltätigkeitszweck für Bedürftige?
Es wird ermittelt, also geprüft ob die Werbebetreiber bewusst und gewollt Geld durch diesen Komplex verdient haben. Wenn Kino.to illegal ist und Leuten nachgewiesen werden kann dass sie wissentlich und wollentlich mit einer kriminellen vereinigung geld verdient haben dann gibt es sicherlich einige Tabestände die in frage kommen.
DAS ist ja genau die entscheidende Frage. Nur weil die GVU sagt, dass es so sei, muss es noch lange nicht so sein. Man sollte auch die Verurteilung der Hoster, welche ja durchaus auch die Hoster von Kino.to sind, und Kino.to an SICH! trennen. Nur weil eine Sache illegal ist, ist nicht alles illegal, was man macht. Hier fehlt sehr vielen das nötige Feingespür, und die Differenzierung.

Wenn Sie selbst gehostet haben: Ab in den BAU mit Ihnen!
Wenn Sie Steuern hinterzogen haben: Ab in den BAU mit Ihnen!
Wenn Sie Schwarzarbeit betrieben haben: Ab in den BAU mit Ihnen!
Wenn Sie NUR! Kino.to betrieben haben, und sonst nichts direkt gemacht haben: Dann kannste Sie wohl schwerlich in den Bau stecken.

Man muss die Sache mal so sehen. Es würde ja auch keiner auf die Idee kommen, bei diesen gewissen Firmen.... die Bestechungsgelder gezahlt haben, wie noch etwas, einfach mal alle Internetseiten und überhaupt die gesamt IT lahm zu legen, da man ja Beweise sichern muss, und da eben organisiertes Verbrechen betrieben wurde. Im Prinzip ist aber genau das passiert. Kino.to ganz unabhängig von eventuellen anderen Verstrickungen kann man eigentlich nicht als Illegal ansehen. Daher gibt es ja auch so eine kontroverse Diskussion in der Fachwelt dazu. Das ist alles andere als klar.

Hier werden aber Leute an den Pranger gestellt (zu Recht oder Unrecht spielt hierbei keine Rolle), die eben noch nicht verurteilt sind, und wo es auch gar nicht klar ist, ob Sie wegen DEN "Verbrechen" die Ihnen vorgeworfen werden, zu einer Strafe verurteilt werden, oder aber wegen etwas ganz anderem, da Sie eben dort Dreck am Stecken haben (wovon ich btw. auch ausgehe).

Die Unschuldsvermutung wird hier aber von allen Seiten völlig ignoriert, und das ist beschämend, denn das öffnet Tür und Tor zur Abkehr vom Rechtsstaat und Wandel hin zum Denonziantentum, wo einer den anderen wegen irgendwas anschuldigt, egal ob es stimmt oder nicht, und dann wird so lange gebohrt bis man etwas findet, und man wird schon immer irgend etwas finden. Und für den unbedeutenden Fall, das man nichts findet, wird halt Druck ausgeübt, bzw. das Leben/der Ruf ist eh am Arsch....
 
DAS ist ja genau die entscheidende Frage. Nur weil die GVU sagt, dass es so sei, muss es noch lange nicht so sein. Man sollte auch die Verurteilung der Hoster, welche ja durchaus auch die Hoster von Kino.to sind, und Kino.to an SICH! trennen. Nur weil eine Sache illegal ist, ist nicht alles illegal, was man macht. Hier fehlt sehr vielen das nötige Feingespür, und die Differenzierung.

Wenn Sie selbst gehostet haben: Ab in den BAU mit Ihnen!
Wenn Sie Steuern hinterzogen haben: Ab in den BAU mit Ihnen!
Wenn Sie Schwarzarbeit betrieben haben: Ab in den BAU mit Ihnen!
Wenn Sie NUR! Kino.to betrieben haben, und sonst nichts direkt gemacht haben: Dann kannste Sie wohl schwerlich in den Bau stecken.

Man muss die Sache mal so sehen. Es würde ja auch keiner auf die Idee kommen, bei diesen gewissen Firmen.... die Bestechungsgelder gezahlt haben, wie noch etwas, einfach mal alle Internetseiten und überhaupt die gesamt IT lahm zu legen, da man ja Beweise sichern muss, und da eben organisiertes Verbrechen betrieben wurde. Im Prinzip ist aber genau das passiert. Kino.to ganz unabhängig von eventuellen anderen Verstrickungen kann man eigentlich nicht als Illegal ansehen. Daher gibt es ja auch so eine kontroverse Diskussion in der Fachwelt dazu. Das ist alles andere als klar.

Hier werden aber Leute an den Pranger gestellt (zu Recht oder Unrecht spielt hierbei keine Rolle), die eben noch nicht verurteilt sind, und wo es auch gar nicht klar ist, ob Sie wegen DEN "Verbrechen" die Ihnen vorgeworfen werden, zu einer Strafe verurteilt werden, oder aber wegen etwas ganz anderem, da Sie eben dort Dreck am Stecken haben (wovon ich btw. auch ausgehe).

Die Unschuldsvermutung wird hier aber von allen Seiten völlig ignoriert, und das ist beschämend, denn das öffnet Tür und Tor zur Abkehr vom Rechtsstaat und Wandel hin zum Denonziantentum, wo einer den anderen wegen irgendwas anschuldigt, egal ob es stimmt oder nicht, und dann wird so lange gebohrt bis man etwas findet, und man wird schon immer irgend etwas finden. Und für den unbedeutenden Fall, das man nichts findet, wird halt Druck ausgeübt, bzw. das Leben/der Ruf ist eh am Arsch....

Die GVU ist zu allererst ein einfacher eingetragener Verein wie der Dackelclub von meinem Großvater. Eine Interessenvertretung.
Was kritisiert wird ist ,dass die GVU beweise sammmelt Mitarbeiter mit den Beweisen zur Polizei schickt und danach im selben prozess als Gutachter auftritt. Dies verstößt aber schlicht gegen die Strafprozessordnung.
Hier wird das aber nicht möglich sein. Die GVU ist öffentlich als Kläger aufgetreten bzw Strafantrag steller aufgereten. Der der jemanden 'Anzeigt' muss ja auch beweise dafür liefern. Wenn mir jemand ein messer in die brust sticht und wegläuft warte ich ncit auf die polizei zur beweissicherung, sondern ich ziehe es raus und sichere den beweis und gehe damit zu polizei und mache ein anzeige damit der messerstecher verurteilt wird. Und wenn ich in einem verein bin "GVM - Gesselschaft zur verfolgung von messerstechern" und auf legalem wege herrausfinde wer andere leute so absticht dann ist das völlig legitim und auch im interesse des rechtsstaates denn die kapazität der polizei ist beschränkt.
um nochmal auf den kino.to fall zurück zu kommen. es wurde von der gvu strafantrag gestellt mit beweisen und oder idizient diese werden vom staatsanwalt geprüft ob öffentliches interesse an der strafverfolgung besteht und ob die beweise ausreichen und vorallem ob man anhand deser beweise schon eine ermittlung einleiten kann oder nicht - wofür es natürlichs erh klar und unmissverständlich vormulierte gesetze gibt.
wenn diesen normen also gesetzen gerecht wird und es zum zweck der beweis sammlung und unterbindung des mutmaßlich illegalen treibens dienlich ist dann werden wohnungen durchsucht und server abgeschaltet.
dies dient der rechtsfindung. alles völlig legitim und nötig. wenn jemand dein auto klaut und du beweise hast dass dein nachbar es in seiner garage stehen hat dann darf die polizei auch seine garage durchsuchen.
und wenn sie dabei noch ein käfig mit skalvinen aus fernost findet dann hat das zwar nichts mit deinem autodiebstahl zutuen aber die strafverfolgung deswegen ist im öffentlichen interesse und gesetzmässig.

und die kino.to betreiber werden wegen mutmaßlicher bildung einer kriminellen organisation und mutmaßlicher uhrheberrechtsverletzung in so und soviel fällen zur verantwortung gezogen.
was tatbestandsmässig und rechtswidrig ist wird geahndet und das andere eben nicht. und das verlinken ist nach herrschender meinung und rechtsprechung nicht rechtswidrig aber da es in deutschland kein sog. "case law" gibt ist das nicht entscheident. in deutschland wird nach dem gesetz entschieden.

Edit:
das einzige was einwenig strittig ist, ist ob das anschauen von filem auf kino.to rechtswidrig ist. da beim anschauen der film auf dem computer des nutzers im Cache gespeichert wird. was objektiv eine unberechtigte kopie ist -Worauf sich soweit ich weiß die rechtsanwälte der GVU stützen.
jedoch ist das höchst fragwürdig.
Denn beim abspielen einer cd wird auch gebuffert(also vorgespeichert-also eine kopie erstellt) damit bei einem rums nicht das ganze lied steckten bleibt.
fraglich ist nach dem gesetzeswortlaut ob die kopie eine wirtschaftliche bedeutung hat. das müste man bei der CD bufferung wohl verneinen. bei film ansehen auf kino.to jedoch gibt es eine subjektive wirtschaftliche bedeutung dieser kopie denn man erschleicht sich ja grade so eine leistung für die man nicht bezahlt hat.
wenn man die gesetzesnorm jetzt nach ihrem sinn zund zweck auslegt müsste man sich fragen was der gesetzgeber damals verhindern wollte und welchem zweck sie dient. da kann man sich streiten ob das bloße ansehen oder anhören von medien als rechtswidrige kopie anzusehen sein sollte aber ich denke das müsste man verneinen zumal auch die wirtscahftliche bedeutung eines "gratis" filmansehens auf kosten einer filmindustrie in der milliarden umgesetzt werden unverhältnissmässig ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
und die kino.to betreiber werden wegen mutmaßlicher bildung einer kriminellen organisation und mutmaßlicher uhrheberrechtsverletzung in so und soviel fällen zur verantwortung gezogen.
was tatbestandsmässig und rechtswidrig ist wird geahndet und das andere eben nicht. und das verlinken ist nach herrschender meinung und rechtsprechung nicht rechtswidrig aber da es in deutschland kein sog. "case law" gibt ist das nicht entscheident. in deutschland wird nach dem gesetz entschieden.
Keine Ahnung, was du mit dem Absatz vorher hattest, aber ok.

Der Kernpunkt ist der obige. Kino.to an sich ist nur ne Linksammlung. Nicht mehr und nicht weniger. Mit dieser haben die Werbetreibenden auch Werbeverträge. Denen jetzt ans Bein pissen zu wollen hat halt keine Grundlage. Kino.to ist wie du ja selbst sagt, nach der herrschenden Meinung nach nicht strafbar. Warum sollte man also den Werbepartnern verklagen können? Das ist alles schon sehr wage und sehr labil. Zumal ja noch gar nicht klar ist, dass es sich dabei wirklich um eine kriminelle Vereinigung dreht oder nicht. Da kann ich nicht wirklich gleich mit dem Vorschlaghammer gleich draufknüppeln. Ermittlungen kann man ja gern machen, und auch ne Klage von mir aus schon mal einreichen, aber der Eindruck, der hier vermittelt wird im Sinne von: "Die haben "Terroristen" unterstützt und das ist FAKT!" ist halt einfach total Banane und entgegen jedweder Rechtsauffassung.

Dein Vergleich mit dem Auto ist aber etwas Hahnebüchen, und geht an der Sache total vorbei.....

1. Ist es kein Mord/Todschlags-versuch
2. Wir mit dem verlinken selbst keine Straftat begangen, hat du ja im obigen Zitat selbst festgestellt
3. und das ist jetzt wirklich entscheidend, hätte dein Vergleich wie folgt aussehen müssen.

Mach ich mich Strafbar, wenn ich jedem ders wissen will erzähl, dass mein Nachbar unter seiner Fußmatte nen Schlüssel fürs Auto/Haus liegen hat? Nichts anders hat Kino.to faktisch gemacht.

Und nochmals Betreiber von Kino.to und deren Dreck am Stecken != Kino.to an sich. Von den Werbepartnern mal GANZ zu schweigen.

Also kurz gesagt Kino.to!=Steam-HOSTER! Wobei natürlich dahinter jeweils die selben Personen stehen, und dann zu Recht verknackt werden...

Es kommt ja auch keiner auf die Idee, all deine Posts hier im Forum oder deine eigene Webseite zu sperren, weil du z.B. illegale Kopien von nem Torrent runter lädst.


Edit:
das einzige was einwenig strittig ist, ist ob das anschauen von filem auf kino.to rechtswidrig ist. da beim anschauen der film auf dem computer des nutzers im Cache gespeichert wird. was objektiv eine unberechtigte kopie ist -Worauf sich soweit ich weiß die rechtsanwälte der GVU stützen.
jedoch ist das höchst fragwürdig.
Denn beim abspielen einer cd wird auch gebuffert(also vorgespeichert-also eine kopie erstellt) damit bei einem rums nicht das ganze lied steckten bleibt.
fraglich ist nach dem gesetzeswortlaut ob die kopie eine wirtschaftliche bedeutung hat. das müste man bei der CD bufferung wohl verneinen. bei film ansehen auf kino.to jedoch gibt es eine subjektive wirtschaftliche bedeutung dieser kopie denn man erschleicht sich ja grade so eine leistung für die man nicht bezahlt hat.
wenn man die gesetzesnorm jetzt nach ihrem sinn zund zweck auslegt müsste man sich fragen was der gesetzgeber damals verhindern wollte und welchem zweck sie dient. da kann man sich streiten ob das bloße ansehen oder anhören von medien als rechtswidrige kopie anzusehen sein sollte aber ich denke das müsste man verneinen zumal auch die wirtscahftliche bedeutung eines "gratis" filmansehens auf kosten einer filmindustrie in der milliarden umgesetzt werden unverhältnissmässig ist.
Das hat alles nichts mit den Werbekunden zu tun, und auch nur indirekt mit Kino.to an sich zu tun. Was du ansprichst ist eigentlich alleinig, für die Nutzer des Streams entscheidend.
 
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