Kino.to ist unter neuem Namen kinox.to zurück

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Kino.to ist unter neuem Namen kinox.to zurück

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Kino.to ist unter neuem Namen kinox.to zurück

Das von der Dresdener Staatsanwaltschaft im Auftrag der GVU geschlossene Streamingportal kino.to ist unter dem neuen Namen kino.to zurück.

was den nun?
neuer Name oder doch nicht neu?:schief:
 
AW: Kino.to ist unter neuem Namen kinox.to zurück

Dem Typen, der den Text verfasst hat, würde ich jetzt grade am liebsten eine klatschen. Die Betreiber sind selber schuld, wenn sie auch Grund dafür geben, sie anzuklagen. Wenn man mit Hilfe der vielen Klicks, die einfach auf illegalem Material beruhen, Millionen verdient, dann hat man es verdient eingeknastet zu werden. Diese behinderten Kiddies haben doch kein ordentliches Rechtsempfinden mehr.
 
AW: Kino.to ist unter neuem Namen kinox.to zurück

Mal eine frage am Rande. Sind News wie diese eigentlich auch Werbung?
Mir ist schon bewusst das Leute die solche Streaming-Angebote nutzen, das aucg auf anderen Wegen finden.
Mit Nachrichten wie diesen werden jedoch auch eine Menge Menschen erreicht, die noch nichts davon wussten.
 
AW: Kino.to ist unter neuem Namen kinox.to zurück

Ich fnds witzig auch wen ich lieber ins kino gehe da die quali meist der letzte .... ist, dass die sich sowas trauen :daumen:, aber es ist ja immer noch illegael!!!
 
AW: Kino.to ist unter neuem Namen kinox.to zurück

...Diese behinderten Kiddies haben doch kein ordentliches Rechtsempfinden mehr.
Hast du irgendwelche Belege für diese Aussage?
Links dazu das die Betreiber behindert sind oder Kinder?
@topic: Vermute mal das sie sich jetzt nicht so leicht erwischen lassen.
 
AW: Kino.to ist unter neuem Namen kinox.to zurück

Newsseiten sollte es verboten werden "Werbung" für illegale (und bevor hier wieder "bla bla Grauzone" kommt -> AUCH GRAUZONE) Angebote/Seiten zu machen...sowas gehört sich nicht und wirft mMn kein gutes Licht auf entsprechende Seiten.
Da jetzt aber die Leute mit der Pressefreiheit argumentieren würden: Dann sollten die Newsseiten selbst mal checken, dass sich sowas nicht gehört und es entsprechend unterlassen!

Ich persönlich hoffe ja, dass die ganze Seite ein großer großer Honeypot ist :D
 
AW: Kino.to ist unter neuem Namen kinox.to zurück

Ich zitiere an dieser Stelle sicherheitshalber noch mal die Moderation/Pockerclock:
Anmerkung der Moderation:

Bitte beachtet bei Hinweisen auf die eigene Nutzung von kino.to oder ähnlichen "Angeboten" unsere Forenregeln, die solche Hinweise auf eigene urheberrechtsschädigende Handlungen untersagen:

4.4 Urheberrechtsschädigende Inhalte
Beiträge, die die Durchführung folgender Handlungen ermöglichen oder erleichtern, welche einen Verstoß gegen das Urheberrecht zur Folge haben, sind untersagt:

  • Die Umgehung/Entfernung technischer Schutzmaßnahmen (Kopierschutz) eines Werkes oder Mediums (auch wenn die Umgehung/Entfernung zur Fehlerberichtigung vorgenommen wird)
  • Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung eines Werkes ohne Einwilligung des Rechteinhabers
Betroffen sind alle Werke (oder Teile davon), die nach dem UrhG als schützenswert eingestuft werden, besonders Bücher (auch eBooks), Fotos, Musik, Filme, Computerprogramme (einschließlich Firmware u.ä. und sogenannter "Abandonware"). Im Zweifel muss das Forenmitglied für die oben genannten Handlungen eine Einwilligung des Rechteinhabers nachweisen. News der Redakteure der PCGH-Webseite sind im Rahmen ihrer journalistischen Tätigkeit von dieser Regel ausgenommen. Die Regel findet aber Anwendung in den jeweiligen Kommentarthreads, den User-News und sonstige Forenbereichen.
zum besseren Verständniss: Urheberrechtsschädigende Inhalte, die die Durchführung der genannten Handlungen ermöglich oder erleichtern, sind oder werden als solche behandelt:

  • Illegale Kopien („Raubkopien“, Warez) genannter Werke, auch bei analogem Kopieren
  • Cracks aller Art (Crack-Patches, Dongle-Cracks, Keygens/-maker, kopierte Seriennummern, Reverse Engineering mit dem Ziel einen Kopierschutz zu umgehen oder zu entfernen)
  • File-Sharing (mit dem Ziel der Verbreitung und Vervielfältigung von Werken)
  • Online-Bereitstellung von Werken ohne vertragliche Grundlage mit dem Rechteinhaber (TV-Streams, Nutzung fremder Bilder,...)
  • Mitschnitte legaler Online-Streams (z.B. Youtube, Musikangebote,... . Man beachte auch die Nutzungsbedingungen der Webseiten)
  • Mitschnitte von Programmen im Fernsehen, Radio oder Internet (ausgenommen eigene, private Nutzung)
  • Hacks von Software oder Hardware, soweit diese zu einem Verstoß gegen das Urheberrecht führen (inkl. "Jailbreaks")
  • Brenn-Programme, die fähig sind, den Kopierschutz zu umgehen
  • Emulatoren, die ohne Einwilligung des Rechteinhabers zur Nutzung fremder Kopien bzw. ROM-Dateien verwendet werden. Dies gilt nicht für Emulatoren freier Standards
Diese Inhalte sind in Verbindung mit folgenden Arten von Beiträgen untersagt:
  • Anleitungen, Hilfestellungen, Videos
  • Erklärungen/Release-Notes von Herstellern urheberrechtsschädigender Inhalte (z.B. .nfo)
  • Persönlich vorgenommene Handlungen und/oder eigene/r Nutzung/Besitz von urheberrechtsschädigenden Inhalten
  • Namentliche Nennung von Herstellern urheberrechtschädigender Inhalte
  • Verweise (auch ohne Hyperlink) auf Websiten oder sonstige Angebote, die gegen 4.4 verstoßen.
Vermeidet solche Aussagen also bitte, dann gibt es für euch keinen Ärger und für uns Moderatoren keine unnötige Arbeit.

B2T
THX
 
AW: Kino.to ist unter neuem Namen kinox.to zurück

Wurde ja langsam Zeit, das sowas kommt. Ich persönlich hab noch nie einen Film auf kino.to angeschaut und ich werde auch keinen bei kinox.to anschauen. Macht man sich mit dem Besuchen (ohne einen Stream anzuschauen) eigentlich schon strafbar?
 
AW: Kino.to ist unter neuem Namen kinox.to zurück

Newsseiten sollte es verboten werden "Werbung" für illegale (und bevor hier wieder "bla bla Grauzone" kommt -> AUCH GRAUZONE) Angebote/Seiten zu machen...sowas gehört sich nicht und wirft mMn kein gutes Licht auf entsprechende Seiten.
Da jetzt aber die Leute mit der Pressefreiheit argumentieren würden: Dann sollten die Newsseiten selbst mal checken, dass sich sowas nicht gehört und es entsprechend unterlassen!

Ich persönlich hoffe ja, dass die ganze Seite ein großer großer Honeypot ist :D
Ergo sind solche webseiten noch nicht verboten.
 
AW: Kino.to ist unter neuem Namen kinox.to zurück

@ PCGH:
ja aber sind die News selbst dann nicht ein Regelverstoß, bzw selbst wenn das für die news nicht gilt, die Kommentarmöglichkeit im Forum zum Artikel ist doch dann Regelwidrig???

zum Thema: war ja klar, und wird sich auch nicht ändern...

wenn einer zumacht, macht der andere auf, und das wird sich nicht ändern, bevor die Urheber neue Marktmöglichkeiten erschließen und massiv ausbauen.
 
AW: Kino.to ist unter neuem Namen kinox.to zurück

Wurde ja langsam Zeit, das sowas kommt. Ich persönlich hab noch nie einen Film auf kino.to angeschaut und ich werde auch keinen bei kinox.to anschauen. Macht man sich mit dem Besuchen (ohne einen Stream anzuschauen) eigentlich schon strafbar?

Wäre mir neu dass man sich strafbar macht nur weil man eine Webseite besucht. Damit verstößt du ja gegen kein Gesetz...
Also eher nein ^^
 
AW: Kino.to ist unter neuem Namen kinox.to zurück

Ich zitiere an dieser Stelle sicherheitshalber noch mal die Moderation/Pockerclock:
quote_icon.png
Zitat von Pokerclock
Anmerkung der Moderation:

Bitte beachtet bei Hinweisen auf die eigene Nutzung von kino.to oder ähnlichen "Angeboten" unsere Forenregeln, die solche Hinweise auf eigene urheberrechtsschädigende Handlungen untersagen:

4.4 Urheberrechtsschädigende Inhalte
Beiträge, die die Durchführung folgender Handlungen ermöglichen oder erleichtern, welche einen Verstoß gegen das Urheberrecht zur Folge haben, sind untersagt:

  • Die Umgehung/Entfernung technischer Schutzmaßnahmen (Kopierschutz) eines Werkes oder Mediums (auch wenn die Umgehung/Entfernung zur Fehlerberichtigung vorgenommen wird)
  • Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung eines Werkes ohne Einwilligung des Rechteinhabers
Betroffen sind alle Werke (oder Teile davon), die nach dem UrhG als schützenswert eingestuft werden, besonders Bücher (auch eBooks), Fotos, Musik, Filme, Computerprogramme (einschließlich Firmware u.ä. und sogenannter "Abandonware"). Im Zweifel muss das Forenmitglied für die oben genannten Handlungen eine Einwilligung des Rechteinhabers nachweisen. News der Redakteure der PCGH-Webseite sind im Rahmen ihrer journalistischen Tätigkeit von dieser Regel ausgenommen. Die Regel findet aber Anwendung in den jeweiligen Kommentarthreads, den User-News und sonstige Forenbereichen.
zum besseren Verständniss: Urheberrechtsschädigende Inhalte, die die Durchführung der genannten Handlungen ermöglich oder erleichtern, sind oder werden als solche behandelt:

  • Illegale Kopien („Raubkopien“, Warez) genannter Werke, auch bei analogem Kopieren
  • Cracks aller Art (Crack-Patches, Dongle-Cracks, Keygens/-maker, kopierte Seriennummern, Reverse Engineering mit dem Ziel einen Kopierschutz zu umgehen oder zu entfernen)
  • File-Sharing (mit dem Ziel der Verbreitung und Vervielfältigung von Werken)
  • Online-Bereitstellung von Werken ohne vertragliche Grundlage mit dem Rechteinhaber (TV-Streams, Nutzung fremder Bilder,...)
  • Mitschnitte legaler Online-Streams (z.B. Youtube, Musikangebote,... . Man beachte auch die Nutzungsbedingungen der Webseiten)
  • Mitschnitte von Programmen im Fernsehen, Radio oder Internet (ausgenommen eigene, private Nutzung)
  • Hacks von Software oder Hardware, soweit diese zu einem Verstoß gegen das Urheberrecht führen (inkl. "Jailbreaks")
  • Brenn-Programme, die fähig sind, den Kopierschutz zu umgehen
  • Emulatoren, die ohne Einwilligung des Rechteinhabers zur Nutzung fremder Kopien bzw. ROM-Dateien verwendet werden. Dies gilt nicht für Emulatoren freier Standards
Diese Inhalte sind in Verbindung mit folgenden Arten von Beiträgen untersagt:
  • Anleitungen, Hilfestellungen, Videos
  • Erklärungen/Release-Notes von Herstellern urheberrechtsschädigender Inhalte (z.B. .nfo)
  • Persönlich vorgenommene Handlungen und/oder eigene/r Nutzung/Besitz von urheberrechtsschädigenden Inhalten
  • Namentliche Nennung von Herstellern urheberrechtschädigender Inhalte
  • Verweise (auch ohne Hyperlink) auf Websiten oder sonstige Angebote, die gegen 4.4 verstoßen.



Vermeidet solche Aussagen also bitte, dann gibt es für euch keinen Ärger und für uns Moderatoren keine unnötige Arbeit.

B2T



THX



ÖÖÖÖHHHMMMM; wieso dürft ihr dann die seiten verbreiten????
 
AW: Kino.to ist unter neuem Namen kinox.to zurück

Wollte nur daraufhinweisen das es die News schon als User-News gibt.
 
AW: Kino.to ist unter neuem Namen kinox.to zurück

Mal eine frage am Rande. Sind News wie diese eigentlich auch Werbung?
Mir ist schon bewusst das Leute die solche Streaming-Angebote nutzen, das aucg auf anderen Wegen finden.
Mit Nachrichten wie diesen werden jedoch auch eine Menge Menschen erreicht, die noch nichts davon wussten.

/signed!

Die "News" ist nichts weiter als Werbung bzw. viele klicks hier auf dem pcgh Portal zu bekommen....da diese Streaming Plattformen ja seeehr beliebt sind! D.h. es werden auch viele auf die News klicken... "ohwas Kino.to unter anderem namen...geil!! *klick* "

naja....ich bin kein Freund dieser Dienste, mich schreckt die Qualität ab:schief:
 
AW: Kino.to ist unter neuem Namen kinox.to zurück

Dicht machen, einsperren und vergessen wo der Schlüssel ist. Den schaffenden Künsten das Geld vorenthalten aber selber selber gross abfischen, das kann es wirklich nicht sein.
 
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