Kino.to: GVU will auch die Nutzer rechtlich belangen

Angst machen und hoffentlich damit ein paar Leute davon abhalten eine neue Seite zu nutzen.
Hoffentlich können sie damit die Filmindustrie und die überbezahlten Schauspieler retten.
 
Wenn die Quelle winfuture ist, steht da nicht was die Folgen wären, gesetzt den Fall das Streamen wäre Strafbar. Nur in diesem Artikel wird über Rechstfolgen geschrieben, Der Satz danach stammt auch aus der Feder dess Autors.
Das ist richtig. Aber weder an den hypothetischen Rechtsfolgen (wenn das Ansehen/Downloaden des Material strafrechtlich genauso bewertet würde wie das Inverkehrbringen) noch am nachfolgenden Eigensatz (Nach der Auswertung der Logfiles...) gibt es etwas zu bekritteln.
 
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Naja ... die Bundesregierung muss sich im Klaren darüber sein, dass die Ihr tolles Wirtschaftswachstum dann vergessen kann, falls die halb Deutschland in den Knast stecken, da die pösen, pösen Menschen einen illegalen Film geschaut haben.

Dies würde zum totalen Zusammenbruch der Wirtschaft ( keine Arbeitssklaven mehr vorhanden, weil alle im Knast ) und zum Zusammenbruch der Europäischen Union führen ( der Euro würde endgültig zusammenbrechen ) . Dieses würde widerum die Weltwirtschaft kolabieren lassen.

Die Welt würde untergehen.

Apokalypse.

Wollen die das ? :D

Edit : Wollte denen nur mal auf gleichem Niveau Angst machen, wie die das versuchen ^^
 
Denke mal das mit der Aktion niemand in den Knast gesteckt werden soll, sondern einfach nur die Leute abkassiert.
Wie sie aber beweisen wollen das jemand gestreamt hat, ist mir weiterhin ein Rätsel.
 
Naja ... und was ist, wenn die 25 Millionen deutsche , die da geschaut haben , nix bezahlen ? Knast. Apokalypse ! :devil: Die sollten sich das 3 mal überlegen ....
 
wenn mans schon nötig hat filme in schlechter qualität anzuschaun weil man keine 70cent für die videothek hat, werden die ganzen armen leute sicher auch keine strafe zahlen können.
das sind doch alles arme leute, die können sich ja kaum kleidung leisten. die meisten können bestimmt auch nichtmal den brief vom anwalt lesen, so werden noch mehr steuergelder verschwendet.
 
wenn mans schon nötig hat filme in schlechter qualität anzuschaun weil man keine 70cent für die videothek hat, werden die ganzen armen leute sicher auch keine strafe zahlen können.
das sind doch alles arme leute, die können sich ja kaum kleidung leisten. die meisten können bestimmt auch nichtmal den brief vom anwalt lesen, so werden noch mehr steuergelder verschwendet.

Das unterschreibe ich "so" nicht , ich glaube ehr das viele Eltern aus allen Wolken fallen werden , weil ihre Sprösslinge ihnen eine 1000€ Rechnung beschert haben :D

Wie sie aber beweisen wollen das jemand gestreamt hat, ist mir weiterhin ein Rätsel.

Wenn sie die daten der Server beschlagnahmt haben , können sie mindestens alle ankaken die da registriert waren ...
 
Pokerlock, da muss ich dir jetzt aber widersprechen. Zum Beispiel ist der Besitz von nicht verkehrsfähigen Betäubungsmitteln (Koks bla blub auf der Liste XY, keine Ahnung wie die grad heißt) verboten. Wer also ein Tütchen Koks in der Tasche hat, macht sich Strafbar, egal ob er der Eigentümer davon ist oder nicht. ;)

Meine Aussage bezog sich ausschließlich auf unerlaubte Vervielfältigungsstücke von urheberrechtlich geschützten Werken. ;) Darum geht es hier ja schließlich. Nicht um Drogen.
 
Alles was schon im Free TV kam , hat in meinen augen keine "schutz" Berechtigung mehr ... weil vom Fernsehen Filme mitschneiden ist nicht verboten (wird mit Festplatten DVD Player sogar Beworben) .
Und wenn jeder 1000 Filme auf der Festplatte hat (alles was schon im FreeTV kam) kann da keiner was machen .
Sollen sie doch gleich eine Kostenpflichtige Stream Plattform machen (wo nat. keine Kinofilme kommen) , aber die werden den Hals nicht voll genug bekommen und es würde wieder zu Teuer werden . :daumen2:
 
Um genau zu sein ist eine Kopie im Arbeitsspeicher nicht nur eine Kopie, sondern mehrere pro Sekunde, da DRAM bekanntlich alle paar ms aufgefrischt werden muss. Also betreibt man da eine massive Vervielfältigung. :ugly: Macht doch bitte mal ein paar zeitgemässe Gesetze. :D
 
Also im Tv haben sie gesagt das Nutzer wohl nix zu befürchten haben da es einfach zuviele Leute waren...
abwarten Teetrinken :D
 
Die GVU hat doch bisher (im Gegensatz zur Musikmafia) die einzelnen Nutzer (vorallem wenn diese nicht verbreitet haben) nie wirklich belangt. Ich kenne die Schlagzeilen bisher nur von der Musikmafia.

Korrigiert mich wenn ich falsch liege.
 
Wenn sie die daten der Server beschlagnahmt haben , können sie mindestens alle ankaken die da registriert waren ...
Das stimmt. Aber trotzdem nicht beweisen das sie was verbrochen haben. Vermute mal das es auf den Servern auch Inhalte gibt die nicht mehr geschützt sind. Da zu alt oder schon oft im Free TV gezeigt.
Nachzuweisen was bei den Betroffenen im RAM war, wird etwas schwierig.
 
ist es illegal, wenn ich eine serie streame, die ich im original besitze?!
und wie verhält es sich in solchen fällen, bzw. ganz allgemein, mit dem recht auf privatkopie?

die ganze geschichte ist rechtlich scheinbar nicht gänzlich geklärt bzw. in einer grauzone; wie sollen da die user wissen, ob sie gerade etwas illegales tun oder nicht? bei aktuellen kinofilmen sollte das ja mit etwas gesundem menschenverstand klar sein, aber ansonsten?!? kann doch nicht sein, dass man für etwas bestraft wird, das noch gar nicht richtig rechtlich eingestuft ist.

wie sieht es mit IPs aus, die von kino.to evtl. gespeichert wurden? der besuch der seite ist ja mit sicherheit nicht illegal. oder kann man mit der IP nachweisen, was man auf der seite gemacht hat??? selbst wenn man weitergeleitet wurde, heißt das doch nicht, dass ich auch was geschaut habe...

und wie ist das mit dem speichern der ip adressen beim provider, speichert der nicht nur für 7 tage und dann wars das? wird man dann nur für den zeitraum von 7 tagen vor der ermittlung der ip adresse belangt werden können???


Das argument, dass man eh nicht geschaut hätte, wenn es was gekostet hätte, kann ich teilweise nachvollziehen. In dem fall, in dem man ein video tatsächlich nicht geschaut hätte - auch nicht später auf dvd oder sonst wie - hat man keinen schaden angerichtet. Die frage ist nur, ob man es denn tatsächlich nicht angeschaut hätte. vielleicht wäre es grundsätzlich besser, gäbe es solche gratisangebote nicht. Dann würden vielleicht mehr menschen wieder bücher in die hand nehmen, mehr sport machen oder etwas für schule/uni/arbeit tun… wer weiß?!
 
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ist es illegal, wenn ich eine serie streame, die ich im original besitze?!
und wie verhält es sich in solchen fällen, bzw. ganz allgemein, mit dem recht auf privatkopie?

die ganze geschichte ist rechtlich scheinbar nicht gänzlich geklärt bzw. in einer grauzone; wie sollen da die user wissen, ob sie gerade etwas illegales tun oder nicht? bei aktuellen kinofilmen sollte das ja mit etwas gesundem menschenverstand klar sein, aber ansonsten?!? kann doch nicht sein, dass man für etwas bestraft wird, das noch gar nicht richtig rechtlich eingestuft ist.

wie sieht es mit IPs aus, die von kino.to evtl. gespeichert wurden? der besuch der seite ist ja mit sicherheit nicht illegal. oder kann man mit der IP nachweisen, was man auf der seite gemacht hat??? selbst wenn man weitergeleitet wurde, heißt das doch nicht, dass ich auch was geschaut habe...

und wie ist das mit dem speichern der ip adressen beim provider, speichert der nicht nur für 7 tage und dann wars das? wird man dann nur für den zeitraum von 7 tagen vor der ermittlung der ip adresse belangt werden können???


Das argument, dass man eh nicht geschaut hätte, wenn es was gekostet hätte, kann ich teilweise nachvollziehen. In dem fall, in dem man ein video tatsächlich nicht geschaut hätte - auch nicht später auf dvd oder sonst wie - hat man keinen schaden angerichtet. Die frage ist nur, ob man es denn tatsächlich nicht angeschaut hätte. vielleicht wäre es grundsätzlich besser, gäbe es solche gratisangebote nicht. Dann würden vielleicht mehr menschen wieder bücher in die hand nehmen, mehr sport machen oder etwas für schule/uni/arbeit tun… wer weiß?!


Na das ganze ist recht einfach. Mit den 7 Tagen hast du recht. Das ist auch eines der großen Probleme. Nehmen wir an du warst auf Kino. to und die Ermittler und der Anwalt schreiben dich an und beschuldigen dich (Warum sonst sollte man sich auf Kino.To einlogen und wohin sollte man weiter geleitet werden, als zu den ANgeboten), so ist es an dir zu beweisen, das du nichts gesehen hast oder dich nie auf der Seite eingewählt hast. Dies geht nur über deinen ANbieter. Der kann aber nur die letzten 7 Tagen nachweisen. Merkste du was.
Ein alter Spruch besagt... unwissenheit schützt vor Strafe nicht... nur versuch mir nicht zu erzählen, das niemand wusste, das er sich in einer Grauzohne befindet, wenn er Kinofilme sehen kann, die noch im Kino sind oder früher. :what: Das kauft dir niemand ab. :schief:
 
Ähm....

Es gilt die Unschuldsvermutung bis zum Beweis des Gegenteils. Der Staatsanwalt muss dir Nachweisen, das du dir Material "runter geladen" hast, das urheberrechtlich geschützt ist. Wie willst du denn das Gegenteil beweisen....

Ich frag mich wo du dein Rechtsverständnis her hast :ugly:
 
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