OctoCore
Lötkolbengott/-göttin
Ob der Download wirklich strafbar ist, ist im Grunde immer noch fraglich. Dass die Contentindustrie und die von ihr beauftragten Firmen, Institutionen oder Verbände das so sehen und nicht erst seit der Einführung des geänderten Urheberrechts lauthals verkünden, ist schon klar. 
Diese Auffassung ist bei Urheberrechts-Experten weiterhin strittig.
Als ich zum letzten Mal einigermaßen sachlich fundierte Presseartikel (zumindest von Juristen geschrieben und nicht von sach- und fachfremden, sensationsheischenden "Journalisten") gelesen habe, gab es noch kein einziges Urteil, dass die Auffassung der Industrie bestätigt hat.
Das ist aber schon ein wenig her.
Aber trotzdem konnte mir bis jetzt noch niemand entsprechende Urteile nennen.
Das es da bis heute nichts gibt, steht ja auch im Artikel.
Zivilrechtliche Prozesse, wie z.B. bei den berüchtigten Abmahnungen, haben damit nichts zu tun und sind eine völlig andere Spielwiese.
Bis dahin sollte man sich an die Devise halten "Bangemachen gilt nicht!" und einfach entspannt abwarten, sogar wenn man ein schlechtes Gewissen bei dem Thema hat. Besonders nicht, wenn die GVU mal wieder die Klappe aufreisst - die selbst schon wegen sehr dubioser Methoden am Rande der Legalität (nach Auffassung von Rechtsexperten) aufgefallen ist.
Um Kino.to ist es aber nicht wirklich schade. Im Grunde war es immer nur ein "Dummenfang"-Portal mit miesen Filmchen zum Anlocken der Klientel. Weder am Portal selbst noch an den Betreibern ist irgend etwas, dass der Unterstützung durch die Internetcommunity wert ist. Wenn die Betreiber verknackt werden, trifft es durchaus die Richtigen.

Diese Auffassung ist bei Urheberrechts-Experten weiterhin strittig.
Als ich zum letzten Mal einigermaßen sachlich fundierte Presseartikel (zumindest von Juristen geschrieben und nicht von sach- und fachfremden, sensationsheischenden "Journalisten") gelesen habe, gab es noch kein einziges Urteil, dass die Auffassung der Industrie bestätigt hat.
Das ist aber schon ein wenig her.
Aber trotzdem konnte mir bis jetzt noch niemand entsprechende Urteile nennen.
Das es da bis heute nichts gibt, steht ja auch im Artikel.
Zivilrechtliche Prozesse, wie z.B. bei den berüchtigten Abmahnungen, haben damit nichts zu tun und sind eine völlig andere Spielwiese.
Bis dahin sollte man sich an die Devise halten "Bangemachen gilt nicht!" und einfach entspannt abwarten, sogar wenn man ein schlechtes Gewissen bei dem Thema hat. Besonders nicht, wenn die GVU mal wieder die Klappe aufreisst - die selbst schon wegen sehr dubioser Methoden am Rande der Legalität (nach Auffassung von Rechtsexperten) aufgefallen ist.
Um Kino.to ist es aber nicht wirklich schade. Im Grunde war es immer nur ein "Dummenfang"-Portal mit miesen Filmchen zum Anlocken der Klientel. Weder am Portal selbst noch an den Betreibern ist irgend etwas, dass der Unterstützung durch die Internetcommunity wert ist. Wenn die Betreiber verknackt werden, trifft es durchaus die Richtigen.
Zuletzt bearbeitet:

Interessante Rechtsauffassung auf höchstem Stammtisch- und Schulhof-Niveau.


