Kinderpornografie im Internet wird künftig zensiert

AW: Kinderpornografie im Internet wird künftig zensiert

Zitat von SpaM_BoT
Mein Vorschlag: Zwangskastration!
Sorry, aber was anderes hilft doch bei solchen Schweinen nicht.
Weißt du was Zivilisation bedeutet?
Das was du forderst ist wirklich sehr mittelalterlig.
MfG
Ist zwar hart, aber meine Meinung. Doch leider, zumindest hier in DE nicht machbar.
Wenn man sieht was für eine Strafe ein Kinderschänder in DE für seine Tat bekommt, dann kann einem nur das Erbrechen kommen.
Solange die Strafen gelinde ausgedrückt Milde bleiben, solange treiben die ihr dreckiges Spiel weiter.
 
AW: Kinderpornografie im Internet wird künftig zensiert

Interessant. In welchem Fall ist das denn so gewesen??

MfG

Nur für Dich: Ich zitiere ARD-Panorama

Amtsgericht Meppen: Vor drei Wochen gesteht der katholische Pfarrer Alois Bruns, 14 Kinder aus dem niedersächsischen Dorf Haren-Erika sexuell mißbraucht zu haben. Das Urteil: Zwei Jahre auf Bewährung.

Noch Fragen, brauchst Du noch mehr?
 
AW: Kinderpornografie im Internet wird künftig zensiert

Hast Du mich nicht verstanden, das habe ich doch gerade gepostet!

Ich hatte auch nicht geschrieben das ich die Gesetze voll ausnutzen werde. Könnte aber auch, je nach Fall auch passieren.

Du hast nur geschrieben, dass du mehr als zwei oder drei Jahre Freiheitsstrafe verhängen würdest. Ich will aber von dir wissen (konkret) wie viele Jahre du verhängen würdest innerhalb der momentanen Gesetzeslage.
 
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Du hast nur geschrieben, dass du mehr als zwei oder drei Jahre Freiheitsstrafe verhängen würdest. Ich will aber von dir wissen (konkret) wie viele Jahre du verhängen würdest innerhalb der momentanen Gesetzeslage.

Man kann nach aktueller Gesetzeslage bis zu 15 Jahre verhängen.
Ich würde je nach Schwere und Anzahl der Vergewaltigungen das ganz ausnutzen. Wenn mehr gehen würde, dann auch mehr.

Bist Du jetzt zufrieden?
Und jetzt?
Jetzt bin ich mal gespannt ob ich für einige ein Kindsvergewaltiger-Quäler bin!!!
 
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AW: Kinderpornografie im Internet wird künftig zensiert

zur Erklärung Pädologie lt. Duden: Wissenschaft vom gesunden Kind unter Berücksichtigung von Wachstum u. Entwicklung.
ERGO: die "Störung" Pädophilie ist tatsächlich im Rechtswesen eine "Neigung" die rechtlich graue Randzonen ermöglicht, einfach erklärt, so wie einer zwanghaft Diebstahl am Eigentum anderer begeht. Das Sammeln von Fotos in eine bestimmte Richtung gerät zur Sucht. Das schlimme daran ist, die unversehrtheit des schutzwürdigen Minderjährigen wird nachhaltig gestört.
Und die Nachfrage sorgt für Nachschub. Das Elend glänzt im "Hochglanz" der Fotos unbemerkt.
Mit Pornographie (von Erwachsenem zum Erwachsenem) wird nach Zahlen von 2008 ewta
"50 Milliarden Dollar" umgesetzt.
geschätzte 1/6 der Menschheit müssen unter 1Dollar pro Tag überleben, vielleicht wird jetzt ein Zusammenheit klar.
 
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Man kann nach aktueller Gesetzeslage bis zu 15 Jahre verhängen.
Ich würde je nach Schwere und Anzahl der Vergewaltigungen das ganz ausnutzen. Wenn mehr gehen würde, dann auch mehr.

Ich glaube deine Aussagen beruhen auf ziemlichen Halbwissen. Zeig mir den § der 15 Jahre auf die Vergewaltigung von Kindern und Verbreitung von Kinderpornos 15 Jahre gibt.

Ich gebe dir mal einen kleinen Einführungskurs in das Strafgesetz so wie es jetzt ist.

Der sexuelle Missbrauch von Kindern ist im § 176 I StGB geregelt. Dort steht aber nur etwas zu sexuellen Handlungen an Kindern (Person unter 14 Jahren)

Der Fall der Kinderpornographie, den wir hier besprechen ist so explizit nicht im deutschen Strafgesetz geregelt! Es gibt nur den §176 IV Nr.1-4 StGB, der Rückschluss eben wegen dem Porno gibt. Und diese Handlungen sind bis zu einer Freiheitsstrafe von 5 JAHREN unter Strafe gestellt.

Die Verbreitung von Kinderpornos und die Herstellung davon ist im §184b StGB geregelt. Und auch hier sind nicht mehr als 5 JAHRE Freiheitsstrafe drin.

Selbst die Vergewaltigung von Kindern mit Todesfolge ist nicht über 10 Jahre strafbar.

Mach dich besser erstmal schlau, bis dahin schönen Abend noch!
 
zur Erklärung Pädologie lt. Duden: Wissenschaft vom gesunden Kind unter Berücksichtigung von Wachstum u. Entwicklung.
ERGO: die "Störung" Pädophilie ist tatsächlich im Rechtswesen eine "Neigung" die rechtlich graue Randzonen ermöglicht, einfach erklärt, so wie einer zwanghaft Diebstahl am Eigentum anderer begeht. Das Sammeln von Fotos in eine bestimmte Richtung gerät zur Sucht. Das schlimme daran ist, die unversehrtheit des schutzwürdigen Minderjährigen wird nachhaltig gestört.
Und die Nachfrage sorgt für Nachschub. Das Elend glänzt im "Hochglanz" der Fotos unbemerkt.
Mit Pornographie (von Erwachsenem zum Erwachsenem) wird nach Zahlen von 2008 ewta
"50 Milliarden Dollar" umgesetzt.
geschätzte 1/6 der Menschheit müssen unter 1Dollar pro Tag überleben, vielleicht wird jetzt ein Zusammenheit klar.

Und dieser Nachfrage versucht man halt mit dem Filter Herr zu werden - ob das funktioniert? Das weiß ich nicht, aber wenigstens ist es dann Versucht worden. Und wenn diesen Leuten die sich an Fotos von Kindervergewaltigungen oder auch "nur" nackten Kindern erregen, dadurch auch nur des Aufgeilen schwieriger gemacht wird und noch Wichtiger: Durch den Rückgang der Nachfrage das Angebot geringer wird und deshalb weniger (und das tut jetzt weh) "Darsteller" gebraucht werden, dann ist das doch schon viel mehr wert als Irgendeine vermeintliche verletzung von Privatspähre.

Ich glaube deine Aussagen beruhen auf ziemlichen Halbwissen. Zeig mir den § der 15 Jahre auf die Vergewaltigung von Kindern und Verbreitung von Kinderpornos 15 Jahre gibt.

Ich gebe dir mal einen kleinen Einführungskurs in das Strafgesetz so wie es jetzt ist.

Der sexuelle Missbrauch von Kindern ist im § 176 I StGB geregelt. Dort steht aber nur etwas zu sexuellen Handlungen an Kindern (Person unter 14 Jahren)

Der Fall der Kinderpornographie, den wir hier besprechen ist so explizit nicht im deutschen Strafgesetz geregelt! Es gibt nur den §176 IV Nr.1-4 StGB, der Rückschluss eben wegen dem Porno gibt. Und diese Handlungen sind bis zu einer Freiheitsstrafe von 5 JAHREN unter Strafe gestellt.

Die Verbreitung von Kinderpornos und die Herstellung davon ist im §184b StGB geregelt. Und auch hier sind nicht mehr als 5 JAHRE Freiheitsstrafe drin.

Selbst die Vergewaltigung von Kindern mit Todesfolge ist nicht über 10 Jahre strafbar.

Mach dich besser erstmal schlau, bis dahin schönen Abend noch!

Du Schnell-Leser, lese erst mal richtig und dann zuende:
§ 176a Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern
(1) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wenn der Täter innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer solchen Straftat rechtskräftig verurteilt worden ist. (2) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft, wenn 1.eine Person über achtzehn Jahren mit dem Kind den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen lässt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind, 2.die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird oder 3.der Täter das Kind durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt. (3) Mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren wird bestraft, wer in den Fällen des § 176 Abs. 1 bis 3, 4 Nr. 1 oder Nr. 2 oder des § 176 Abs. 6 als Täter oder anderer Beteiligter in der Absicht handelt, die Tat zum Gegenstand einer pornographischen Schrift (§ 11 Abs. 3) zu machen, die nach § 184b Abs. 1 bis 3 verbreitet werden soll. (4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen. (5) Mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren wird bestraft, wer das Kind in den Fällen des § 176 Abs. 1 bis 3 bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt. (6) In die in Absatz 1 bezeichnete Frist wird die Zeit nicht eingerechnet, in welcher der Täter auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist. Eine Tat, die im Ausland abgeurteilt worden ist, steht in den Fällen des Absatzes 1 einer im Inland abgeurteilten Tat gleich, wenn sie nach deutschem Strafrecht eine solche nach § 176 Abs. 1 oder 2 wäre. § 176b Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge
Verursacht der Täter durch den sexuellen Missbrauch (§§ 176 und 176a) wenigstens leichtfertig den Tod des Kindes, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren. Anmerkung: Das Höchstmaß der zeitigen Freiheitsstrafe beträgt gemäß § 38 Abs. 2 StGB 15 Jahre. Eine Strafdrohung von Freiheitsstrafe nicht unter x Jahren bedeutet demnach Freiheitsstrafe von x bis zu 15 Jahren.


Höchststrafe ist 15 Jahre und Mindeststrafe bei Todesfolge 10 Jahre!!
Ich habe in diesem Zusammenhang von Kindsvergewaltigung geschrieben und nicht über die Verbreitung von Kinderpornografie.
Und dann hast Du mich selber nach einem Strafmaß bei einer Kindsvergewaltigung gefragt - lese doch wenigstens Deine eigenen Postings!
Lächerlich.
Selber einen schönen Abend noch.

Was auch noch jeder wissen sollte der meint dieser Filter ist nicht so wichtig:
Quelle: Wikipedia
Laut Schätzungen der UNO wird durch Handel und Herstellung von Kinderpornografie weltweit so viel umgesetzt wie durch den illegalen Waffenhandel. Eine Grundlage für diese Schätzung ist nicht bekannt. In Medien wurde bisweilen von einem Umsatz von 18 Milliarden US-Dollar mit Kinderpornografie berichtet. Diese Zahlen basieren auf einem Papier von Interpol, sind aber falsch. Interpol selbst sprach auf einer Konferenz im Februar 2001 von „Traffiking in persons“; in dieser Definition ist allerdings insbesondere auch Menschenhandel eingeschlossen.
Nach einem anfänglichen starken Anstieg der Ermittlungsfälle wegen Besitzes von Kinderpornografie seit der Einführung des Besitzverbots im Jahre 1993 in Deutschland verbleiben sie auf einem Niveau von etwa unter 4000 pro Jahr. Davon entfallen etwa 2,7 Prozent der Fälle auf gewerbs- oder bandenmäßiges Handeln. Die Tatverdächtigen waren weit überwiegend allein handelnd (Polizeiliche Kriminalstatistik 2002).
Während Kinderpornografie bis in die 1980er Jahre in geringem Ausmaß „unter dem Ladentisch“ – aber legal! – verkauft wurde, erfuhr sie durch das Aufkommen des Internet eine deutlich höhere Verbreitung auch durch nicht-kommerziellen Tausch. Sie findet häufig durch File Sharing, IRC und das Usenet statt. Um der Strafverfolgung zu entgehen, werden in z. B. Tauschbörsen Bilder mit kinderpornografischen Darstellungen als eine Art „Zugangsberechtigung“ verlangt. Da ermittelnde Beamte dem nicht nachkommen dürfen (sie dürfen keine strafbare Handlung begehen) können sie also nicht direkt in den Tauschbörsen ermitteln.
 
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immer dieses herumhacken auf hohen strafen - wann kapieren es die leute endlich, dass hohe strafe NICHT abschrecken? hier in D komm ich für mord ein paar jahre in den knast, in den usa direkt auf den elektrischen stuhl - wo ist die mordrate höher?

phädophile gehören therapiert und NICHT ein leben lang in den knast. die können da genauso viel für, wie jemand anders dafür, dass er gern rotwein trinkt.

ob diejenigen leute, die so gern höchststrafen vergeben das auch noch wollen, wenn sie mal wegen einer sache vor gericht sind?
 
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immer dieses herumhacken auf hohen strafen - wann kapieren es die leute endlich, dass hohe strafe NICHT abschrecken? hier in D komm ich für mord ein paar jahre in den knast, in den usa direkt auf den elektrischen stuhl - wo ist die mordrate höher?

phädophile gehören therapiert und NICHT ein leben lang in den knast. die können da genauso viel für, wie jemand anders dafür, dass er gern rotwein trinkt.

ob diejenigen leute, die so gern höchststrafen vergeben das auch noch wollen, wenn sie mal wegen einer sache vor gericht sind?

Niedrige Strafen erst recht nicht. Der Anteil phädophiler Täter liegt übrigens bei 8 bis 10% der sexuellen Mißbräuchen von Kindern.

Welche Strafe steht denn auf Rotwein trinken?

Kinderpornografie und besonders deren Herstellung willst Du doch wohl nicht mit irgendeiner Sache vor Gericht vergleichen!

Das mit der höheren Mordrate hat nichts mit der Todesstrafe zu tun (gegen die auch ich bin) sondern mit den laschen Waffengesetzten der USA.
 
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Niedrige Strafen erst recht nicht. Der Anteil phädophiler Täter liegt übrigens bei 8 bis 10% der sexuellen Mißbräuchen von Kindern.
wir reden hier aber nicht über sexuellen missbrauch, sondern über kinderpornos. wobei man nicht vergessen sollte, dass es sicherlich besser ist, wenn millionen phädophile ihre phantasien durch einen kinderporno ausleben, als das sie das alle einzeln in freier wildbahn tun...

Das mit der höheren Mordrate hat nichts mit der Todesstrafe zu tun (gegen die auch ich bin) sondern mit den laschen Waffengesetzten der USA.
stimmt, wenn ich 30 jahre für einen mord bekomme, da halten mich natürlich die zwei jahre wegen unerlaubten waffenbesitzes vom morden ab :lol::lol::lol:
 
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ob diejenigen leute, die so gern höchststrafen vergeben das auch noch wollen, wenn sie mal wegen einer sache vor gericht sind?
Zumal das schneller vorkommen kann als man denken mag!
Manch einem wurd ja schonmal die Bude durchsucht, weil er 'ne unbeschriftete CD/DVD (gebrannt/brennbar) in der Tasche hatte.
Da 'Gefahr in Verzug' (fürs Beweismaterial) hat mans halt mal ohne Richterliche Anordnung gemacht...

Das 23C3 Video 'Sie haben das Recht zu schweigen' ist hier äußerst interessant und gibt durchaus einige Einblicke in die dt. Justiz...
 
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@ DaStash & derimmermuedeist

Wir haben hier einen Button "Ändern", der sich auf der rechten Seite der Beiträge befindet. Benutzt ihn bitte, bevor ich den Rohrstock auspacken muss und euch auf die Finger klopfe. ;) Mehrere Beiträge könnt ihr auch beim Schreiben direkt im Kommentarfenster quoten.
 
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wir reden hier aber nicht über sexuellen missbrauch, sondern über kinderpornos. wobei man nicht vergessen sollte, dass es sicherlich besser ist, wenn millionen phädophile ihre phantasien durch einen kinderporno ausleben, als das sie das alle einzeln in freier wildbahn tun...


stimmt, wenn ich 30 jahre für einen mord bekomme, da halten mich natürlich die zwei jahre wegen unerlaubten waffenbesitzes vom morden ab :lol::lol::lol:
Denk doch mal darüber nach wer die Darsteller in einem Kinderporno sind.

Das ist es ja gerade: In den USA gibt es keinen unerlaubten Waffenbesitz, gilt sogar für vollautmatische Waffen. Und weil dort jeder Hans und Franz im Supermarkt Waffen und Munition kaufen kann haben die das Problem.
 
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