Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Internetdienste: Anbieter müssen E-Mail-Kündigungen akzeptieren
Das Landgericht München hat entschieden, dass Internetdienste, die Verträge elektronisch abschließen, auch elektronische Kündigungen (etwa in Form einer E-Mail) akzeptieren müssen. Andersartige Klauseln in den AGB sind damit unwirksam. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Es mag in Einzelfällen ja auch anders gehen/gegangen sein aber der offizielle Weg alleine ist/war doch ein Witz.

