Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Internetdienste: Anbieter müssen E-Mail-Kündigungen akzeptieren
Das Landgericht München hat entschieden, dass Internetdienste, die Verträge elektronisch abschließen, auch elektronische Kündigungen (etwa in Form einer E-Mail) akzeptieren müssen. Andersartige Klauseln in den AGB sind damit unwirksam. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
[size=-2]Bitte beachten Sie: Der Kommentarbereich wird gemäß der Forenregeln moderiert. Allgemeine Fragen und Kritik zu Online-Artikeln von PC Games Hardware sind im Feedback-Unterforum zu veröffentlichen und NICHT im Kommentarthread zu einer News. Dort werden sie ohne Nachfragen entfernt. Sollten Sie Fehler in einer News finden, schicken Sie diese bitte an online@pcgameshardware.de mit einem aussagekräftigen Betreff.[/size]
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