Ich frage mich aber dennoch, wie das funktionieren soll. Die Konsequenz aus dem Urteil ist ja, dass der Anbieter gezwungen ist, erst mal den Vertrag aller Kunden zu kündigen, wenn sie den Preis anheben wollen.
Ich muss sagen, dass ich das Urteil in keiner Form nachvollziehen kann.
Naja, weil Du einen Vertrag geschlossen hast, bedeutet das nicht, dass sich der Preis nie mehr ändern darf.
Ja, genau so funktioniert das bei Verträgen. Man trifft eine beidseitig Vereinbarung und schließt ein Geschäft gegenseitig verbindlich ab.
Du kannst nicht einseitig die Vertragskonditionen anpassen, ohne die Zustimmung der anderen Partei einzuholen, was dann in einer Vertragsanpassung mündet, der beide Parteien wieder zustimmen müssen.
Ergo: wenn ein Vertrag nicht mehr aufrechterhalten werden kann oder man nicht will, dann kündigt man der anderen Partei mit Frist und bietet Entschädigung/Rückerstattung für die nicht erbrachte vertragliche Vereinbarung.
Ich kann das Urteil Perfekt nachvollziehen. Es ist absolut richtig.
Auch eine Firma kann nicht eigenmächtig das Recht in die eigene Hand nehmen und seine Kunden zwingen.
Doch, genau das bedeutet das. Wenn der Vertrag zu festen Konditionen und garantierten Fix-Preisen abgeschlossen wurde.
Weil Du einen Vertrag geschlossen hast, bist du an diese Vereinbarungen in diesem Vertrag rechtlich gebunden (so die Vereinbarungen nicht Rechten und Gesetzen widersprechen - dann sind diese eh ungültig. Wie auch so Klauseln in AGBs). Das gilt in beide Richtungen!
Was meinst Du, warum Telekom und Stromanbieter gerne auch mal Altkunden mit ihren super tollen Konditionen von damals kündigen oder sie zum Vertragswechsel bewegen?
Sonderkündigungsrechte, Vertragsbruch, Entschädigung, Nicht-Erfüllung ... all sowas gilt es zu berücksichtigen, wenn man Preise anpasst und Kunden mit anderen Konditionen unter laufendem Vertrag hat.
Ist ja bei einem Mietvertrag auch nicht so.
Doch, ist es.
Entweder sind schon von vornherein gewisse Preisanpassungen in Zeitintervallen vereinbart (und die werden wiederum durch rechtliche Schranken eingegrenzt) und es gibt Sonderkündigungsklauseln.
Du kannst nicht einen Fix-Preis oder garantierten Preis für ein Jahr oder wie lange auch immer vereinbaren und Dich dann nicht daran halten.
Bei einer Preisänderung hat man eigentlich nur das Recht, sofort aus dem Vertrag auszusteigen, auch wenn er noch eine längere Laufzeit hat.
Nein. Es gelten die ursprünglich abgeschlossenen Vertragsvereinbarungen. Wenn Du nun den Preis ändern willst und nichts dergleichen im Vertrag rechtskonform vereinbart wurde, dann kannst Du nur um eine Vertragsanpassung bitten und musst dem anderen die Option lassen, oder du kannst den Vertrag kündigen und musst dann Entschädigung und Einbußen zahlen.
Okay, wenn ich wegen 191€ vor Gericht ziehen muss, bin ich wohl bereits in Rente. Für sowas hab ich keine Zeit, aber jeder wie er mag.
Wie geil! Mit Dir kann man alles machen und Du pochst nicht mal auf Dein Recht, weil es Dir zu doof ist.
Wahrscheinlich wird derjenige eine Rechtsschutzversicherung gehabt haben.
Mit Dir will ich auch "Verträge machen", Dich kann man ja easy ausnehmen
