rebel4life
BIOS-Overclocker(in)
AW: hhhilllfffeeee Deckenlampe anschliessen (Lampe 3 Adern / Decke 2 )
@Spambot:
Beweise mir doch dann einfach das Gegenteil. Ich bin gespannt. VDE sollte dein Suchbegriff sein.
http://www.bge.de/asp/dms.asp?url=/bge/m36/m36.htm
@Spambot:
Beweise mir doch dann einfach das Gegenteil. Ich bin gespannt. VDE sollte dein Suchbegriff sein.
Elektroarbeiten
Wer darf was?
Die Übersicht auf Seite 7 zeigt, welche Tätigkeiten im Bereich elektrischer Anlagen und Betriebsmittel von welchen Mitarbeitern ausgeführt werden dürfen. Dabei unterscheidet man zwischen:
→ Elektrofachkraft
Nur eine Elektrofachkraft darf z.B. elektrische Anlagen und Betriebsmittel errichten, ändern und in Stand halten! Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft wird im Regelfall durch eine Ausbildung z.B. als Elektroingenieur, -techniker, -meister oder -geselle nachgewiesen. Sie kann aber auch durch eine mehrjährige Tätigkeit mit Ausbildung in Theorie und Praxis nach Überprüfung durch eine Elektrofachkraft nachgewiesen werden, wobei der Nachweis zu dokumentieren ist.
→ Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Der Unternehmer kann für spezielle Tätigkeiten einen Elektrolaien (mit abgeschlossener Berufsausbildung) ausbilden lassen, so dass z.B. ein Küchenmonteur auch den Elektroherd anschließen darf. Die Ausbildung muss Theorie und Praxis der für die Tätigkeiten in Frage kommenden Betriebsmittel umfassen und durch fachlich qualifizierte Personen, z. B. Meister in einem elektrotechnischen Beruf, durchgeführt werden (Näheres siehe DA zu § 2 Abs. 3 BGV A 3). Nachstehend sind Institutionen genannt, die eine Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten anbieten.
→ Elektrotechnisch unterwiesene Personen
Einige wenige Aufgaben aus dem Bereich der Elektrofachkraft dürfen auch elektrotechnisch unterwiesenen Personen übertragen werden, wenn sie unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft stehen. Genauere Informationen hierüber gibt unser Merkblatt „Einsatz von elektrotechnisch unterwiesenen Personen" (M 37).
→ Elektrotechnischer Laie
Er darf, da ohne spezielle Ausbildung, nur noch wenig: z.B. ein- und ausschalten, Steckvorrichtungen zusammenfügen und trennen, Funktionssicherheit feststellen, erkennbare Mängel ermitteln, Schraubsicherungen, Glühlampen u. ä. einsetzen und auswechseln sowie einfache äußerliche Reinigungsarbeiten an geschlossenen Anlagen durchführen.
Der elektrotechnische Laie sollte die "10 Sicherheitsregeln für elektrotechnische Laien" beachten.
http://www.bge.de/asp/dms.asp?url=/bge/m36/m36.htm
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