Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Handy-Verträge: Schulden sind bei Prepaid-Karten nicht zulässig
Die Landesgerichte München und Frankfurt am Main haben in ihren Urteilen beschlossen, dass Kunden von Prepaid-Karten für Handys und Smartphones die Schulden nicht zahlen müssen, wenn ihr Guthaben ins Minus rutscht. Die Verbraucherzentrale NRW hatte gegen die b2c.de GmbH und die Simply Communication GmbH geklagt.
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Die Landesgerichte München und Frankfurt am Main haben in ihren Urteilen beschlossen, dass Kunden von Prepaid-Karten für Handys und Smartphones die Schulden nicht zahlen müssen, wenn ihr Guthaben ins Minus rutscht. Die Verbraucherzentrale NRW hatte gegen die b2c.de GmbH und die Simply Communication GmbH geklagt.
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