Grafikkarte Widerrufsrecht

bane2

Komplett-PC-Aufrüster(in)
Hi,

musste vor 2 Wochen meine GTX 260 BE der Fa. XFX bereits zum 2. Mal an einen großen Online-Händler der mit "A" anfängt zurückschicken ;-)

Grund waren mehrere Freeze bzw. Abstürze bei vielen Spielen. Ich warte immernoch auf Ersatz/Reparatur.

Meine Frage ist nun, ob ich für die Zeit, in der die Karte repariert wird, mir nicht eine andere Karte bei A.... bestelle und sie nach knapp 14 Tagen im Rahmen des Widerrufsrechtes zurückschicke.

Oder ist das bei Grafikkarten komplizierter oder nicht möglich?

MFG...Marco
 
Nur aus Interesse:
heißt der Shop Anobo?

Ich würde nicht eine Karte bestellen und sie dann wieder zurückschicken, nur als Übergangskarte für 2 Wochen!
Aber prinzipiel ist es möglich....
Kannst du nich einfach warten?
 
nur wenn du sie nicht aufpackst , sobald du die Karte in gebrauch hast musst du dem Shop soweit ich weiss die Wertminderung bezahlen !
koennte ja jeder kommen und die aufgepackten Karten will dann keiner mehr haben oder viel billiger ... da koennte so mancher nach kurzer Zeit denn laden dicht machen :)

@ATi-Maniac93: meinst du das ist ein Muster ? naja ich hoffe mal nicht Anobo macht einen Soliden eindruck , denke mal das es zufall waere ...

mfg F-4
 
Nein meine alternate....

Es nervt nur wie sau ein zweites mal 4 Wochen auf meine Grafikkarte zu warten.
Ein "Ersatzgerät" im Rahmen der Kulanz war leider auch nicht möglich. Erst wenn der Fehler ein drittes mal besteht, erhalte ich wohl eine Gutschrift. Laut AGB, wird das dann aber nur der Zeitwert sein, was ich Sch.... finde. Ob das rechtlich überhaupt sauber ist, bezweifle ich ja auch ein wenig.

Finger weg von OC-Versionen...
 
Alternate ist was Kulanz angeht eh mittlerweile unter aller kanone. hatte ein ähnliches Problem mit nem Netzteil von BeQuiet. Ganz trauriger kundenservice.
 
ich würde dem shop einfach noch ne frist von 2 wochen setzen. kann ja nicht angehen, dass man wochenlang warten muss. 4 Wochen sind das dann insgesamt danach würde ich den Rücktritt vom Kaufvertrag/Alternative (z. B. anderer Hersteller selbes Modell) mit denen besprechen.
 
Zuletzt bearbeitet:
nur wenn du sie nicht aufpackst , sobald du die Karte in gebrauch hast musst du dem Shop soweit ich weiss die Wertminderung bezahlen !
koennte ja jeder kommen und die aufgepackten Karten will dann keiner mehr haben oder viel billiger ... da koennte so mancher nach kurzer Zeit denn laden dicht machen :)

Das ist nicht ganz korrekt. Die Ware kann zur Prüfung (und zwar nur dafür!) in Gebrauch genommen werden. Ist das geschehen und es wurden keine Schäden fahrlässig an der Ware verursacht, kann der Verkäufer auch kein Wertersatz fordern. Die Verpackung ist kein maßgeblicher werthaltiger Bestandteil der Ware und kann ohne Probleme geöffnet werden. Sogar zerstört werden, wenn die Öffnung nicht anders möglich ist (Blister)

Das Gleiche gilt, wenn der Käufer nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht aufgeklärt wurde. Alternate macht das natürlich.

Was den Mangel angeht. Schau doch mal hier http://extreme.pcgameshardware.de/blogs/pokerclock/ vorbei. Da stehen Erklärungen zur gesetzlichen Gewährleistung (Fristsetzung und Rücktritt vom Vertrag)
 
Aber muss der Verkäufer nicht in der Lage die Ware nach Rücksendung noch als Neuwertig verkaufen zu können? Thema Mainboards mit dem ganzen Zubehör, wenn ich ein neues Mainboard kaufe, dann erwarte ich auch, dass alles ordnungsgemäß verpackt ist.
 
Unternehmerisches Risiko. Das ist nun mal Verbraucherrecht.

Viele Händler wollen eben das auch nicht einsehen und leider ist es jenen auch nur schwer zu vermitteln, dass diese auf ihre Ware buchstäblich sitzen bleiben (müssen).

Schlaue Händler kalkulieren das in die Preise ein oder haben spezielle Vereinbarungen mit ihrem Distributor, um die Ware wieder seinerseits zurück schicken zu können.
 
Aber muss der Verkäufer nicht in der Lage die Ware nach Rücksendung noch als Neuwertig verkaufen zu können? Thema Mainboards mit dem ganzen Zubehör, wenn ich ein neues Mainboard kaufe, dann erwarte ich auch, dass alles ordnungsgemäß verpackt ist.

Das ist sein Pech - das muss er in seinen Gesamtkosten für sein Unternehmen mit einrechnen, genau wie er ja auch die Kosten für den Rücksendevorgang miteinrechnen muss - da kann er ja auch nicht rumheulen und es vom Kunden verlangen (Ausnahme: Warenwert <40€ ).

Er kann solche Rückläufer evlt. ein bisschen billiger als Sonderposten anbieten, oder er baut sie in die PCs ein, die er als Komplett-PCs zusammenbaut.

Langfristig muss er das halt in seine Preise miteinrechnen, sowohl den "Wertverfall" als auch überhaupt die Kosten des Rücksendevorgangs.
 
Hey,

so habe nun Mitteilung von alternate.de bekommen, dass die Karte nicht mehr zu reparieren/umzutauschen geht. Mir wird eine Gutschrift/Auszahlung in Höhe von 140,08 Euro angeboten. Abgezogen wurde der Gebrauchsvorteil von knapp 2 Jahren. Neuwert war damals 299 Euro.

Was haltet ihr davon? Nach bisherigem googlen, scheint alternate rechtlich korrekt zu handeln?!
Oder hat hier jemand Fachwissen diesbezüglich?

MFG
 
Liest sich, als wenn Alternate eine Garantieabwicklung durchgeführt hätte beim Hersteller. Es lief also nichts über die gesetzliche Gewährleistung. Dieser Betrag, der dir angeboten wird, ist der Restwert, den der Hersteller im Rahmen seiner Garantie gewährt. Mehr als diesen annehmen bleibt nicht.

Den vollen Betrag könntest du dir allenfalls schnappen, wenn das ganze über die gesetzliche Gewährleistung gelaufen wäre. Dafür müsstest du aber (auf Grund des Wechsels der Beweislast) nachweisen, dass der Mangel schon vor zwei Jahren bestand > unmöglich.

Nimm das Geld und sei glücklich.
 
Für 140,08 bekommst du die HD5770 die fast genauso gut ist wie die GTX260.

Alternate ist Rechtlich damit auf der richtigen Seite.

Ich würde, wie schon gesagt die HD5770 kaufen, oder ein wenig warten und sparen und dann die HD 5850 oder GTX465 kaufen. Wobei die HD 5850 schneller aber auch ein gutes stück teurer ist.
 
wie ich das verstanden habe ist dein karte innerhalb 2 jahren zu reparaturgeschikt .?

normalerweise kannst du wählen ob du ne 260 gtx haben willst oder die restwert von deine karte .

heute kostet ne 260 gtx 190 euro

müßtest du normalerweise auch mehr als 140 euro bekommen .


die sache ist nur wie lang war der gtx 260 bei dier

XFX hersteller hast du 5 jahre garantie
hatte nach 1 jahr mein fernsehgerät zu promarkt zürück gebracht .

war kaputt

die hatten mir für jeden monat 12 DM abgezogen von der neu preis
und das ist gesetzlich .



Was alternate früher wahr ist nicht mehr heute.
 
@Bruce112

Bitte nicht Garantie und Gewährleistung verwechseln. Eine Wahl gibt es in der Garantie nicht, außer der Garant hat dies in der Garantieerklärungen festgehalten.

Eine Wahl hat man bei der gesetzlichen Gewährleistung (und zwar Nacherfüllung und Nachbesserung) aber nicht "Auszahlen von Geld". Das geht erst nach einer erfolglos gesetzten Frist oder der Unmöglichkeit einer Nachlieferung/-besserung.

Ebenso der Abzug von Geld wegen Gebrauch. Das ist in der Garantie möglich. Nicht aber in der Gewährleistung (außer es liegt schuldhaft ein Schaden vor oder eine selbst verursachte Verschlechterung der Sache > Wertersatz).
 
Abziehen dürfen Sie bis zu 3% vom Kaufpreis pro Monat Nutzungsdauer!
Ist rechtlich so!
Sprich nach 10 Monaten dürfen sie 30% Abziehen
 
Also hab jetzt noch mal meine Unterlagen durchsucht. Hatte einen ähnlichen Fall.
Sorry, waren AGB´s hab mich getäuscht. Kotz hab ich jetzt meine ordner durchsuchen müssen. Dieser innerliche zwang;)
 
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