Gigabyte GeForce GTX670 OC 4GB für 2560x1440 geeignet?

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Zu beweisen das die Karte kaputt ist, stellt wohl kein Problem dar, wenn sie kaputt ist xD Also ich kenne keine der irgend welche Probleme, mit der Garantie hatten weil ihnen was kaputt gegangen ist. Für mich unnötige Panikmache
Du musst beweisen, dass die Karte schon von Werk aus kaputt war bzw. ist und nicht durch dich selbst. Das ist schon ein großer Unterschied!
Und Panikmache ist das auch nicht, sondern sind nur Fakten, die man beachten muss.
 
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Glaub mir, mit dem einfachen Paragraphen ist das nicht getan. Das ist wesentlich komplizierter als du denkst. Ich kann dir versichern das du als Verbraucher sehr gut geschützt bist, wenn dir innerhlab von sechs Monaten deine Grafikkarte kaputt geht. So wie du das hier darstellst ist es mit sicherheit nicht. Und es wir dir kein Händler oder Hersteller die reparatur oder den Ersatz der Karte aufgrund von §467 untersagen
 
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Ich rede auch nicht immerhalb der 6 Monate :schief: Sollte eigentlich anhand meine Argumentation klar gewesen sein..
Da kann man die Karte einfach zuruckgeben, egal was du damit gemacht hast.
 
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Ich versteh das Problem nicht :D Also an Stelle des TE würde ich die MSI für 230 kaufen und ein SLI machen, wenn das Budget passt. Dann hat er in jedem Fall genug Leistung für 1440p :daumen:
 
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Problem hab ich keins, ich hab nur angemerkt, dass die Garantie nach den ersten 6 Monaten nicht so einfach von statten geht, wie du es hier darstellst.

Und SLI würd ich mit nem 785W Single Rail Schweißgerät lieber sein lassen. :ugly:
 
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jo single rail netzteil könnte bei SLI durchschmoren. nicht umsonst gibt es von den herstellern von netzteilen sli freigaben.
 
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Gewährleistung

Soviel dazu, was Legacyy sagt ist absolut richtig.
Nach 6 Monaten ändert sich die Beweislast und du musst beweisen, dass der Mangel bereits ab Kauf vorhanden war, was nicht einfach sein dürfte.
 
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Hm, er hat nur geschrieben Seasonic 750 Watt... Keine ahnung ob das ein singe rail nt ist..

Wieso muss ich beweisen das der Mangel bereits ab Kauf vorhanden war ?! MSI gibt dir eine GARANTIE, dass die Karte eine gewisse Zeit lang funktioniert (In diesem Fall drei Jahre). Geht sie kaputt hast du einen Anspruch auf die Erfüllung der Garantie in Form von Reparatur oder Austausch. BGB - Einzelnorm

Es gibt zwei verschiedene Dinge: Die Garantie und die Gewährleistung. Bei der Gewehrleistung kommt der Aspekt dieser besagten sechs Monate und der Aspekt, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestand, hinzu ! Die Beweislastumkehr bezieht sich nur auf §476
 
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Deswegen verstehe ich ja nicht was ihr da erzählt. Es hat eben nichts miteinander zu tun :D
 
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Okay, also von vorn.

Grundsätzlich gibt es die Gewährleistung und die Garantie.
Die Gewährleistung gibt dir der Händler (z.B. Alternate) und die ist gesetzlich auf zwei Jahre festgeschrieben. Innerhalb der ersten sechs Monate wir der Händler die Grafikkarte, im Falle eines defektes, anstandslos austauschen oder reparieren. Nach Ablauf der ersten sechs Monate musst du selbst beweisen, dass der Mangel bereits ab Kauf bestand (Beweislastumkehr). Also müsste man selbst ein teures Gutachten beauftragen um das zu beweisen. Somit ist die Gewährleistung nach sechs Monaten eigentlich gelaufen.

Jetzt gibt es aber die Garantie von MSI (dem Hersteller). Diese beträgt drei Jahre. MSI muss gesetzlich nurt ein Jahr Garantie geben, alles was drüber ist ist freiwillig. Geht dir die Karte also kaputt (nach den ersten sechs Monaten) musst du dich nicht mit der Beweislastumkehr und der Gewährleistung gegenüber deinem Händler rumschlagen, sondern bekommst diese von MSI einfach repariert oder ausgetauscht. So einfach ist das :daumen:
 
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"Gewährleistung" bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die gehandelte Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche, die sich erst später bemerkbar gemacht haben (sog. versteckter Mangel). Der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe ist dabei entscheidend. Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzt werden. Bei etwaigen Mängeln muss IMMER beim Händler reklamiert werden.
Eine "Garantie" ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers, sofern der Händler diese "Herstellergarantie" an den Kunden weitergibt - wozu der Händler aber nicht verpflichtet ist. Die Garantiezusage bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit der besagten Teile (oder des gesamten Geräts) für den Zeitraum "garantiert" wird. Je nachdem, ob die Garantiezusage gegenüber dem Kunden vom Händler oder vom Hersteller kommt, ist bei Mängeln der Händler oder der Hersteller anzusprechen. Bei der Garantie muss der Garantiegeber nachweisen, dass der vom Käufer beanstandete Mangel bei Übergabe der Ware noch nicht bestand.
Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar - im Umfang oder der Zeitdauer - verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet.

Gewährleistung ist gesetzlich geregelt § 438 I Nr. 3 BGB (2 Jahre Sachmängelhaftung), § 474 I S.1 BGB (Verbrauchsgüterkauf), § 476 BGB (Beweislastumkehr nach 6 Monaten),
Hier noch ein Hinweis zu Garantien (keine Gewährleistung!!)
§ 477 BGB Sonderbestimmungen für Garantien

Gewährleistung = Händler (in Deutschland gesetzlich 24 Monate)
Garantie = Hersteller (freiwillig)

An sich kann man sagen, macht der Shop faxen, weißt du ihn darauf hin, dass in Deutschland 24 Monate Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben sind, ansonsten einfach mal mit der Verbraucherzentrale drohen, dass reicht meistens schon und sie lenken dann ein.
 
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Ich glaub schmiddi geht es darum das MSI freiweillig eine vollstände Garantie einräumt.
 
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Genau darum geht es mir. Natürlich schickst du die Karte immer zum Händler, wo du sie gekauft hast. Die schicken sie dann weiter zu MSI und die reparieren sie dir oder geben dir eine neue oder wat weiss ich. Wie gesagt, ich weiss garnicht wieso diese Diskussion hier aufkeimt, ich habe schon viele Gewährleistungs-/Garantieabwicklungen gehabt und kenne auch Freunde die schon einige hatten und es gab noch nie Probleme. Für mich total sinnlos und Panik mache. Vor allem weil in dem Fall MSI sehr kulant ist.. Aber zurück zum Thema..

An den TE: Falls du uns bis hier hin gefolgt bist: Wie sieht denn dein maximales Budget aus und nenn uns doch bitte nochmal die genaue Modellbezeichnung deines Mainboards und von deinem Netzteil, dann wissen wir ob SLI überhaupt in Frage kommt..:daumen:
 
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Genau darum geht es mir. Natürlich schickst du die Karte immer zum Händler, wo du sie gekauft hast. Die schicken sie dann weiter zu MSI und die reparieren sie dir oder geben dir eine neue oder wat weiss ich. Wie gesagt, ich weiss garnicht wieso diese Diskussion hier aufkeimt, ich habe schon viele Gewährleistungs-/Garantieabwicklungen gehabt und kenne auch Freunde die schon einige hatten und es gab noch nie Probleme.

Dann ist es doch gut :daumen:
Es gibt aber Händler die sind etwas hartnäckiger, wie meiner z.B. aber ich weiß schon wie man den in die schranken weist. :D
 
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Hm, er hat nur geschrieben Seasonic 750 Watt... Keine ahnung ob das ein singe rail nt ist..

Wieso muss ich beweisen das der Mangel bereits ab Kauf vorhanden war ?! MSI gibt dir eine GARANTIE, dass die Karte eine gewisse Zeit lang funktioniert (In diesem Fall drei Jahre). Geht sie kaputt hast du einen Anspruch auf die Erfüllung der Garantie in Form von Reparatur oder Austausch. BGB - Einzelnorm

Es gibt zwei verschiedene Dinge: Die Garantie und die Gewährleistung. Bei der Gewehrleistung kommt der Aspekt dieser besagten sechs Monate und der Aspekt, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestand, hinzu ! Die Beweislastumkehr bezieht sich nur auf §476



Habe dieses damals gekauft X-750 Seasonic X-Serie: Netzteile mit 80-Plus-Gold-Zertifikat - Update: Lieferbarkeit und Preisvergleich

Und habe mir heute ne HD7970 gekauft, bekomme ich nächstes Wochende vorbeigebracht. Kann dann auf jeden Fall noch ein Weilchen überbrücken bis wesentlich besser Karten rauskommen (20nm/2014). Kann die HD7970 dann auch wieder verkaufen.
 
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Jo, ist leider n Single Rail Netzteil :S

Die 7970 ist, wenn man auf AA verzichtet, auch für 2560x1440 ganz gut geeignet ;)
 
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