Gericht stellt Urheberrechtsverletzung durch Cheat-Software im Arbeitsspeicher fest

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OLG Hamburg: Unterlassungsanspruch gegen Umarbeitung durch Cheat-Software

Das OLG Hamburg stellte in seinem Urteil vom 13.04.2012 (Az.: 5 U 11/11) fest, dass im Arbeitsspeicher ausgeführte Cheat-Software eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Nach Ansicht der Richter stelle die Funktion der Software ein sonstige Umarbeitung gemäß §69c Nr.2 UrhG dar. Eine sonstige Umarbeitung ist eine zustimmungsbedürftige Handlung. Ohne Zustimmung des Urhebers handelt der Nutzer der Cheat-Software rechtswidrig. Im vorliegenden Fall ging es um eine Cheat-Software, die auf einem Speicherstick für die Playstation Portable genutzt wird. Im Arbeitsspeicher ausgeführt, ermöglicht diese so Cheats für Spiele. Es sei dabei unerheblich, dass die Cheat-Software den Programmcode unangetastet lässt und nur laufende Routinen verändert.

Die Ausnahmeregelung der zustimmungsbedürftigen Umarbeitung in §69e UrhG (Dekompilierung) wurde abgelehnt. Zur Begründung wurde nur ausgeführt, dass die Cheat-Software gar keine eigene Funktionalität vorweisen könne. Die Entscheidung des Gerichts erging zunächst im Rahmen einer einstweiligen Verfügung. Die Entscheidung zur Hauptsache steht noch aus. Ein Gang in die nächste Instanz - dem Bundesgerichtshof - ist möglich. Die Entscheidung hat vor allem für Gewerbetreibende Auswirkungen. Die gewerbsmäßige Verbreitung dieser Cheat-Programme kann Abmahnungen und strafbewehrte Unterlassungserklärungen nach sich ziehen (§69f, 97, 98 UrhG). Aber auch Nutzer jener Software können davon betroffen sein. Insbesondere Betreiber von Online-Spielen und Online-Plattformen untersagen den Einsatz dieser Software in den AGB. Durch eine gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit können (fristlose) Sperren auf Grundlage derartiger AGB-Klauseln (leichter) legitimiert werden.

Das OLG Hamburg führt mit der Entscheidung die Linie älterer Urteile zu ähnlichen Sachverhalten fort. Zwar ist es kein Geheimnis, dass die Hamburger Richter eher den Urhebern und Rechteinhabern nahe stehen, doch haben auch schon das OLG Karlsruhe (CR 1996, S. 341) und das OLG Düsseldorf (CR 1997, S. 337) festgestellt, dass die Entfernung von Dongle-Abfragen eine sonstige Umarbeitung darstellen. Der Begriff der "sonstigen Umarbeitung" ist weit auszulegen und umfasst grundsätzlich jede Abänderung eines Computerprogramms. Da die urheberrechtlichen Regelungen zu Computerprogrammen (§§69a ff. UrhG) lex specialis (spezielle Gesetze, die allgemeinen Regelungen vorgehen) sind, ist die Frage nach der Umgehung von technischen Schutzmaßnahmen (gemeinhin Kopierschutz genannt) nicht so detailliert gesetzlich festgehalten, wie im Falle von Musik und Filmen, was insbesondere bei der Erstellung von Privatkopien (Musik und Filme) bzw. Sicherungskopien (Computerprogramme) deutlich wird.

Quelle: Computer & Recht 2012, Seiten 503-506, Heft 8 vom 15. August 2012
 
Im Grunde ist das nicht mehr als ein Programm, das parallel zum Spiel läuft und halt irgendwo zwischengespeichert werden muss. Die "Cheat-Software" kann dabei beliebig sein, beispielsweise ein Wall-Hack-Programm bei BF3.
 
kann ich jetz tschietah verklagen? *jubel* ^^

und wegen ram, schlagt mich, falls ich grütze erzähl, aber ich glaub es is so:
ein spiel zum bsp besteht aus festen daten. also meshdaten, texturdaten, "balancing"-daten (waffenwerte, geschwindigkeiten, leben...) und was weis ich. früher wars oft ein beliebter cheat mittels hexeditoren solche werte zu ändern. zum bsp an stelle xyz den wert FFFFFF eintragen für ne million geld ^^ auf deutsch: damit verändert man die festen/statischen datenteile des programms.

wird ein programm aber ausgeführt, erzeugt es dynamische daten. zum beispiel positionsdaten, "ausrichtungs" daten (wo schaut/läuft man hin) usw. alle variablen des codes landen im ram, da schneller zugriff. alle gerade zu verarbeiteten daten dürften in den cache wandern und die, die gerade verarbeitet werden, müssten in den cpu registern sein (wird immer schneller halt ^^). irgendwie so >< jedenfalls kann man auch die daten im ram manipulieren, also die zur laufzeit erstellten. WIE das nu genau geht... kA ^^ man muss ja irgendwie die speicheradressen rausfinden und auch noch zugriffserlaubnis bekommen un was weis ich. kA wie einfach das is ^^ wenn man da jedenfalls die position eines gegners rausliest und die eigene, kann man ganz easy errechnen, wo man hinschauen muss, um dem nen heady zu verpassen meinetwegen ^^ dann überschreibt man die eigenen daten, die besagen wo man hinschaut und schwupp is man innerhalb von ein paar takten auf den kauz ausgerichtet un macht ihn hinnev :ugly:

das bewegende an dem urteil ist denk ich mal, dass das bisher nich so angreifbar war, da ja das programm an sich nicht verändert wird, sondern nur seine zur laufzeit erstellten daten. wie gesagt, falls das grütze is, bitte berichtigen :)
 
Na Leute, wenn nicht spätestens jetzt jedes Forumsmitglied schnallt wie irre und unsinnig die ganze Geschichte um diese Rechteverletzungen ist, dann kann uns auch keiner mehr helfen. Es wird immer absurder, ABER dadurch entlarvt sich der Mist auch. Lobbyisten sorgen dafür, dass deren Gelddruckmaschine nicht abgestellt wird. Da gibt es hunderte Beispiele aus den letzten 20-30 Jahren. Und wir denken immer, hinter so einer Rechtsprechung muss doch Sinn bestehen, immerhin sind das intelligente Leute, nur vergessen wir die eigentlichen Urheber - die Politiker, die bei den Konzernen aufm Schoß sitzen. Und wir sagen Amen und Danke.:devil: Und wer bezahlt diese Politiker und Richter, wir. Im Mittelalter musste man den Henker nicht auch noch selbst zahlen, den gabs damals gratis.
 
Nette Geschichte um den Cheater-Kiddies mal ein wenig Angst zu machen. Aber ansonsten.. *achselzuck* Das ganze Rechtssystem ist noch nicht im Inet/PC-Zeitalter angekommen. Nächste Woche wird ein anderer Richter wieder anders urteilen usw. usw..

Im Mittelalter musste man den Henker nicht auch noch selbst zahlen, den gabs damals gratis.

Stimmt nicht, der hat einen das Leben gekostet. ;)
 
Ok wir haben jetzt ein "vorläufiges" Urteil, dass Cheaten illegal ist. Jetzt kommen wir aber zur Abteilung, wer hat Schuld? Ist es der Anschlussinhaber? Der Besitzer des cheats oder der Ausführende? Da hier eine Straftat vorliegt, geht es dann an den Anschlussinhaber (denk ich mal) und wo haben die Daten her... also doch wieder einen Schritt näher an kompletter Datenspeicherung.

@10203040 nein das ist nicht illegal sonlange es über das Spiel direkt eingegeben werden kann. Benutzt du ein Programm das nicht vom Publisher/Entwickler/Vertriebsplattform freigegeben wurde, dann machst du dich Strafbar!
 
Nette Geschichte um den Cheater-Kiddies mal ein wenig Angst zu machen. Aber ansonsten.. *achselzuck* Das ganze Rechtssystem ist noch nicht im Inet/PC-Zeitalter angekommen. Nächste Woche wird ein anderer Richter wieder anders urteilen usw. usw..



Stimmt nicht, der hat einen das Leben gekostet. ;)

Ich glaube den cheater kiddies ist das total wurscht. Lediglich der kommerzielle Vertrieb solcher Software ist davon "ernsthaft" betroffen.

MfG
 
Wie ich mich über dieses Gericht aufregen könnte... keine Ahnung, aber das Maul aufreißen.

Demnächst darf ich wohl nichtmal mehr selber Programme schreiben, weil die ja in den Programmcode der in MEINEM RAM läuft eingreifen könnte...

Und ja, den Cheatern ist das total wumpe. UNd ganz ehrlich, es stellt sich ja auch keiner mit CDs in die Innenstadt und verkauft seinen Aimbot, ich bezweifle das man da jemanden kriegt. Die einzige Auswirkung könnte sein das es die komischen Karten für den DS demnächst nurnoch inoffiziell aufm Flohmarkt gibt...
 
Nur so nebenbei: für's Cheaten selbst wird keiner in den Knast gehen. Es geht eher um einen Grundsatzentscheid, ob dann die Lizenz für betreffende Spiele/Geräte entzogen werden kann und ob Anbieter belangt werden können (etwa Anbieter von Dongles die es ermöglichen auf der PS3 Kopien abzuspielen o.ä.).

Der User sieht dann höchstens: "Thank you for cheating. Your game licence is now void. Please buy another copy of our beloved product."
 
Nur so nebenbei: für's Cheaten selbst wird keiner in den Knast gehen. Es geht eher um einen Grundsatzentscheid, ob dann die Lizenz für betreffende Spiele/Geräte entzogen werden kann und ob Anbieter belangt werden können (etwa Anbieter von Dongles die es ermöglichen auf der PS3 Kopien abzuspielen o.ä.).

Der User sieht dann höchstens: "Thank you for cheating. Your game licence is now void. Please buy another copy of our beloved product."

Naja sowas gibt es ja schon (PB,VAC, usw.) aber es könnte Abschnitt 2, Unterabschnitt 1 des UrhG in kraft treten. §97 + §97a beeinhalten Geldstrafe und eine Unterlassung. Aber ich finde es müsste genauer formuliert werden. Ansonsten ein guter Schritt, der leider schwer zu beweisen ist. Ist der Account gehackt, bleiben die Fragen: War das Passwort sicher bzw nicht frei zugänglich? Hat der Entwickler in dem Fall alles mögliche getan um den Account zu sichern?... Also es gibt noch viel zu tun
 
Die sollten die Entwickler hinter Gitter sperren....Die geben immerhin mehr als genug Möglichkeiten zum Chaten >.<
Das sollte sich ändern, da Cheater sich dabei eh nix denken^^
 
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