AW: GEMA erhöht Abgaben für USB-Sticks und Speicherkarten auf ein Vielfaches
@All: Es sei daran erinnert, dass die Forenregeln u.a. Beleidigungen (aber auch Selbstjustiz, Spam,... ) verbieten. Weitere Posts, die mehrheitlich aus Beleidigungen bestehen, werden entsprechend geahndet. (und dabei ist es Wurscht, ob ein Forumsmitglied oder eine juristische Person -z.B. die GEMA- betroffen sind. Diskussionskultur bleibt Diskussionskultur. Und das hier ist ein Diskussionsforum. Kein Dampf-ablass-und-Senf-dazu-geb-Board)
Der Oberwitz ist ja, dass hier eine Abgabe für etwas erhoben wird, was eigentlich gar nicht erlaubt ist. Würde mit der Abgabe das Kopieren von Musik legal werden, wäre es völlig in Ordnung, aber so frage ich mich schon, wer hier die Verbrecher sind. Die, die kopieren und das nicht dürfen, oder die, die eine Abgabe für etwas erzwingen, was man sowieso nicht darf.
Das Anlegen privater Musikkopien ist (sofern das Ausgangsmedium nicht zusätzlich einen Kopierschutz trägt) vollkommen legal - eben weil es diese Abgabe gibt.
(hatte jemand zwischendurch die GEZ erwähnt? Offensichtlich brauchen wir noch viel mehr Informationsmedien, die man nicht erst extra kaufen muss, um sich zu bilden
![Zwinker ;) ;)](/styles/ctec/images/smilies/zwinker4.gif)
)
Mir war bis dato gar nicht bewusst, dass es eine GEMA-Gebühr auf USB Sticks gibt?
![What? :what: :what:](/styles/ctec/images/smilies/haeh.gif)
Ich meine wenn ich mirn Stick kaufe, darauf irgendwelche Übungsblätter, Versuchswerte in Exceltabellen und ne Diplomarbeit rumtrage (weil das tat mein Stick und nix mit Musik/Film und so) was hat das mit der GEMA zu tun?
Muss ich da etwa im Kaufpreis enthaltene Gebühren bezahlen nur weil ich die möglichkeit hätte auch Musik auf den Stick zu speichern? Was issn das fürn Quatsch?
Soll ich dann in Zukunft auch Gebühren für meinen Brenner bezahlen nur weil der theoretisch auch Musik brennen kann oder Gebühren für Straßensanierungen in Italien nur weil mein Auto theoretisch auch dort funktioniert?
Du zahlst Gebühren auf USB-Sticks, CD-Rohlinge, (externe) Festplatten, Brenner, Scanner, Drucker,... - alles, was für die Anlegung einer Kopie genutzt werden kann. Ach ja: Und Straßenbaumaßnahmen werden in Italien sicherlich genauso, wie bei uns, u.a. aus EU-Mitteln bezuschusst
Das Geld geht, über die Verwertungsgesellschaften, an die Urheberrechtsinhaber bzw. deren Vertreter (Verlage, Labels, Autoren, Künstler - je nachdem, von welcher VG wir hier reden. Wie schon erwähnt ist die GEMA zwar oft federführend, aber sie ist hier nicht allein verantwortlich)
Wie kann es überhaupt "rechtens" sein, dass sämtliche Nutzer mit der Begründung, dass sie eine Straftat begehen könnten, zu einem Bußgeld/Zwangsabgabe verpflichtet werden?
Siehe oben: Es ist weder ein Bußgeld noch geht es um zu begehende Straftaten. Es geht um die Legalisierung von Privatkopien und eine Abgabe dafür. (darüber, ob diese Regelung Zwangserhoben werden darf, gibts viele Urteile. Aber ich denke mal, gerade in diesem Forum hier dürfte es so gut wie keinen gehen, der nicht auf der Nutzerseite steht, d.h. alle Medien ausschließlich direkt vom Originaldaten(über)träger konsumiert)
Unser liebes Rechtssystem verkommt immer mehr zu einem offensichtlich undurchdringlichen Institutionenapparat, der keineswegs der Wahrhaftigkeit und Rechtmäßigkeit verpflichtet ist, sondern nur sich selbst und seine Strukturen am Leben zu erhalten versucht. Für mich ist das rechtlich legitimiertes Raubrittertum, gegen das sich der Normalbürger nicht zu wehren weiß und kann; Kohlhaas'sches Verhalten kommt leider heutzutage kaum noch infrage; aber ich vergaß, Recht und Gerechtigkeit sind ja leider zwei paar Schuhe.
Ich waage mal die Spekulation, dass unser "immer mehr verkommendes Rechtssystem" die nötigen Gesetzte für diese Abgaben schon lange vor deiner Geburt eingeführt hat.
Wer sagt dass ich mit einem Speichermedium automatisch urheberrechtliche Daten mit umher schleppe.
Da alles von einem gewissen Umfange/Qualität (und viel ist da nicht verlangt, wie diverse Pop-"Künstler" zeigen
![Ugly :ugly: :ugly:](/styles/ctec/images/smilies/s000.gif)
) automatisch unter das Urheberrecht fällt, wirst du das quasi zwangsläufig machen.
Und wieso machen die Speicherhersteller sowas mit?!
Wieso nicht? Da JEDES Speichermedium darunter fällt, können sie die Aufschläge 1:1 an die Kunden weitergeben, ohne gegenüber der Konkurrenz benachteiligt zu werden. Und die Tatsache, dass es für z.B. CD-Rohlinge überhaupt nenneswert legale Verwendungszwecke gibt, ist garantiert nicht nachteilig für die Hersteller (ohne diese Regel könnte schließlich nur wenige etwas damit anfangen - ausgenommen diejenigen, die professionel Content profitieren, aber die sitzen ja auch auf der Empfängerseite).
Naja jemand muss ja das Kleingeld bezahlen was an die Griechen gegangen ist!
deutschen Banken und Rüstungskonzerne heißt das
Mich würden mal die Berechnungsgrundlagen interessieren. Irgendwie muss die Gebühr ja objektiv ermittelt werden. Alles andere wäre Willkür.
Möglich, dass sie das von Einzelbeträgen hochrechnen. Die GEMA hat da ja ihre Standardsätze für die Kopie einzelner Medien und kann dann auf die Kapazität hochrechnen. Lahm wie sie sind, haben sie halt lange verpennt, dass man mitlerweile mehr als 1,44 MB auf mobile Datenträger packen kann.