GEMA erhöht Abgaben für USB-Sticks und Speicherkarten auf ein Vielfaches

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....alles Opfer mehr fällt mir grad nicht ein,
das geld wir einem sowieso aus der tasche gezogen:
42% lohnsteuer + 20% mehrwertsteuer + restliche sondersteuern etc. wie diese =
75% von dem was man verdient verschwindet :what: 20-30% würd ich oke finden aber das geht nicht
 
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Ich hoffe du sympathisierst nicht mir den Piraten, was die fordern läuft in der Praxis genau darauf hinaus, by the way deine Milchmädchenrechung ist wohl eher für den Stammtisch....
 
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Ich verstehe nicht wieso die Gebühr abhängig von der Speichergröße ist? :huh:
Es ist doch egal ob ich einen 128MB Stick habe oder einen 128GB Stick. Auf beiden kann ich Daten kopieren und sie so vervielfältigen. Ob ich dazu nun -- im 128MB Fall -- 1000x hin und her kopieren muss oder beim 128GB das ganze nur 1x machen muss ist doch im Ergebnis das gleiche.
Warum sollte man USB Sticks nur als Zwischenspeicher sehen? Die Möglichkeit mehr Daten drauf zu packen erhöht die Gebühr. Das ist noch das Einleuchtendste an der ganzen Abgabegeschichte.
 
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Man reicht den kleinen Finger, und weg ist der ganze Arm.
 
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@All: Es sei daran erinnert, dass die Forenregeln u.a. Beleidigungen (aber auch Selbstjustiz, Spam,... ) verbieten. Weitere Posts, die mehrheitlich aus Beleidigungen bestehen, werden entsprechend geahndet. (und dabei ist es Wurscht, ob ein Forumsmitglied oder eine juristische Person -z.B. die GEMA- betroffen sind. Diskussionskultur bleibt Diskussionskultur. Und das hier ist ein Diskussionsforum. Kein Dampf-ablass-und-Senf-dazu-geb-Board)


Der Oberwitz ist ja, dass hier eine Abgabe für etwas erhoben wird, was eigentlich gar nicht erlaubt ist. Würde mit der Abgabe das Kopieren von Musik legal werden, wäre es völlig in Ordnung, aber so frage ich mich schon, wer hier die Verbrecher sind. Die, die kopieren und das nicht dürfen, oder die, die eine Abgabe für etwas erzwingen, was man sowieso nicht darf.

Das Anlegen privater Musikkopien ist (sofern das Ausgangsmedium nicht zusätzlich einen Kopierschutz trägt) vollkommen legal - eben weil es diese Abgabe gibt.
(hatte jemand zwischendurch die GEZ erwähnt? Offensichtlich brauchen wir noch viel mehr Informationsmedien, die man nicht erst extra kaufen muss, um sich zu bilden :schief: ;) )


Mir war bis dato gar nicht bewusst, dass es eine GEMA-Gebühr auf USB Sticks gibt? :what:
Ich meine wenn ich mirn Stick kaufe, darauf irgendwelche Übungsblätter, Versuchswerte in Exceltabellen und ne Diplomarbeit rumtrage (weil das tat mein Stick und nix mit Musik/Film und so) was hat das mit der GEMA zu tun?
Muss ich da etwa im Kaufpreis enthaltene Gebühren bezahlen nur weil ich die möglichkeit hätte auch Musik auf den Stick zu speichern? Was issn das fürn Quatsch?

Soll ich dann in Zukunft auch Gebühren für meinen Brenner bezahlen nur weil der theoretisch auch Musik brennen kann oder Gebühren für Straßensanierungen in Italien nur weil mein Auto theoretisch auch dort funktioniert?

Du zahlst Gebühren auf USB-Sticks, CD-Rohlinge, (externe) Festplatten, Brenner, Scanner, Drucker,... - alles, was für die Anlegung einer Kopie genutzt werden kann. Ach ja: Und Straßenbaumaßnahmen werden in Italien sicherlich genauso, wie bei uns, u.a. aus EU-Mitteln bezuschusst :ugly:


Und wo genau geht das ganze Geld hin? Das müssen ja zich Millionen im Jahr sein.
Ein absolutes verbrechen was vom Staat geduldet wird.:daumen2::daumen2::daumen2::daumen2:

Das Geld geht, über die Verwertungsgesellschaften, an die Urheberrechtsinhaber bzw. deren Vertreter (Verlage, Labels, Autoren, Künstler - je nachdem, von welcher VG wir hier reden. Wie schon erwähnt ist die GEMA zwar oft federführend, aber sie ist hier nicht allein verantwortlich)


Wie kann es überhaupt "rechtens" sein, dass sämtliche Nutzer mit der Begründung, dass sie eine Straftat begehen könnten, zu einem Bußgeld/Zwangsabgabe verpflichtet werden?

Siehe oben: Es ist weder ein Bußgeld noch geht es um zu begehende Straftaten. Es geht um die Legalisierung von Privatkopien und eine Abgabe dafür. (darüber, ob diese Regelung Zwangserhoben werden darf, gibts viele Urteile. Aber ich denke mal, gerade in diesem Forum hier dürfte es so gut wie keinen gehen, der nicht auf der Nutzerseite steht, d.h. alle Medien ausschließlich direkt vom Originaldaten(über)träger konsumiert)

Unser liebes Rechtssystem verkommt immer mehr zu einem offensichtlich undurchdringlichen Institutionenapparat, der keineswegs der Wahrhaftigkeit und Rechtmäßigkeit verpflichtet ist, sondern nur sich selbst und seine Strukturen am Leben zu erhalten versucht. Für mich ist das rechtlich legitimiertes Raubrittertum, gegen das sich der Normalbürger nicht zu wehren weiß und kann; Kohlhaas'sches Verhalten kommt leider heutzutage kaum noch infrage; aber ich vergaß, Recht und Gerechtigkeit sind ja leider zwei paar Schuhe.;)

Ich waage mal die Spekulation, dass unser "immer mehr verkommendes Rechtssystem" die nötigen Gesetzte für diese Abgaben schon lange vor deiner Geburt eingeführt hat.


Wer sagt dass ich mit einem Speichermedium automatisch urheberrechtliche Daten mit umher schleppe.

Da alles von einem gewissen Umfange/Qualität (und viel ist da nicht verlangt, wie diverse Pop-"Künstler" zeigen :ugly: ) automatisch unter das Urheberrecht fällt, wirst du das quasi zwangsläufig machen.

Und wieso machen die Speicherhersteller sowas mit?!

Wieso nicht? Da JEDES Speichermedium darunter fällt, können sie die Aufschläge 1:1 an die Kunden weitergeben, ohne gegenüber der Konkurrenz benachteiligt zu werden. Und die Tatsache, dass es für z.B. CD-Rohlinge überhaupt nenneswert legale Verwendungszwecke gibt, ist garantiert nicht nachteilig für die Hersteller (ohne diese Regel könnte schließlich nur wenige etwas damit anfangen - ausgenommen diejenigen, die professionel Content profitieren, aber die sitzen ja auch auf der Empfängerseite).

Naja jemand muss ja das Kleingeld bezahlen was an die Griechen gegangen ist!

deutschen Banken und Rüstungskonzerne heißt das ;)


Mich würden mal die Berechnungsgrundlagen interessieren. Irgendwie muss die Gebühr ja objektiv ermittelt werden. Alles andere wäre Willkür.

Möglich, dass sie das von Einzelbeträgen hochrechnen. Die GEMA hat da ja ihre Standardsätze für die Kopie einzelner Medien und kann dann auf die Kapazität hochrechnen. Lahm wie sie sind, haben sie halt lange verpennt, dass man mitlerweile mehr als 1,44 MB auf mobile Datenträger packen kann.
 
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Zumindest ICH tue das nicht, ich besitze kein TV, kein Radio, kein internetfähiges Gerät usw. ("mein" PC gehört zumindest offiziell dem Hausbesitzer und das ist meine Mutter, ebenso ist mein Auto und das darin verbaute Radio auf sie angemeldet).
Ist immer schön zu sehen wie der Herr vonner GEZ mit Gewalt versucht in meiner Wohnung ein Radio oder TV zu finden und ich hab wirklich nix davon... dann gehter immer wieder mit betroffenem Gesicht :P

Aber trotzdem die Mentalität dahinter ist bis zu einem gewissen Grad ok aber dann nicht nachvollziehbar.
Ich kann ja verstehen, das man fürn TV zwhalen soll wenn man eins hat - weil niemand kauf ein TV und kuckt dann nicht rein.
Ich kann auch (noch) verstehen dass man für Speicherkarten ein paar Cent drauflegt weil die ja wirklich in den allermeisten Fällen genutzt werden um Medien zu speichern (wobei auch hier fraglich ist warum die GEMA da einen Anspruch hat wenn ichn Bild vonnem Blümchen iner Wiese knipse :what:) aber dann bei USB-Sticks die für allerlei alltägliche Dinge gebraucht werden finde ich gehts zu weit. :nene:



Na super O.o
Hehe. Ich richte hier grade neu ein und werde es genau wie du machen. Statt TV nen Beamer (PCs sind bei uns in Ö. nur radiogebührenpflichtig). Ich freue mich schon sehnsüchtig auf den ersten hohen Besuch der GIS. :D
 
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Puuhh.... wieder höhere Ausgaben. Also ich finde es scheixxe, denn ich nutze zb. Speicherkarten wie vermutlich viele andere auch ausschließlich in Kameras und anderen Aufnahmegeräten. Da bin ich der Urheber. Vielleicht sollte ich bei der GEMA mal anfragen, ob ich nicht etwas von meiner Kohle wieder sehe :)
Von mir aus sollen die einen Betrag kassieren, von mir aus auch erhöhen. Aber mal eben eine so krasse Steigerung ist schon unverschämt.

bye
Spinal
 
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Siehe oben: Es ist weder ein Bußgeld noch geht es um zu begehende Straftaten. Es geht um die Legalisierung von Privatkopien und eine Abgabe dafür. (darüber, ob diese Regelung Zwangserhoben werden darf, gibts viele Urteile. Aber ich denke mal, gerade in diesem Forum hier dürfte es so gut wie keinen gehen [sic!], der nicht auf der Nutzerseite steht, d.h. alle Medien ausschließlich direkt vom Originaldaten(über)träger konsumiert).
Die Legalisierung der Privatkopie also? Das gilt aber wohl nicht für kopiergeschützte Medien, richtig? Also von wie viel der 0,001 % aktuell im Umlauf befindlichen Blu-Ray-, DVD- und CD-Medien ohne irgendwelche Kopierschutzmaßnahmen reden wir hier? Medien wie Bücher sind auch ausgeschlossen; jeder, der an einer Uni ist, wird wohl von seiner Fakultät über die notwendige Gesetzeslage informiert worden sein! Was bleibt dann noch an urheberrechtlich geschützten Inhalten?

Ich waage mal die Spekulation, dass unser "immer mehr verkommendes Rechtssystem" die nötigen Gesetzte [sic!] für diese Abgaben schon lange vor deiner Geburt eingeführt hat.
Gesetze sind nicht für die Ewigkeit, zumal die Gesetze aus improvisierten Zusammenführungen von Gesetzbüchern der napoleonischen bis weimarer Zeit stammen. Die aktuelle Ausnutzung etwaiger Gesetzesgrundlagen bzgl. der "neuen Medien" mag zwar auf (evtl.!) relativ alten Gesetzen beruhen, die expliziten Abgaben existieren aber erst seit jüngerer Zeit (und zwar deutlich nach meiner Geburt (1990)).
 
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einfach zum kotzen wenn man sowas wieder liest... :daumen2:
 
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Die Legalisierung der Privatkopie also? Das gilt aber wohl nicht für kopiergeschützte Medien, richtig? Also von wie viel der 0,001 % aktuell im Umlauf befindlichen Blu-Ray-, DVD- und CD-Medien ohne irgendwelche Kopierschutzmaßnahmen reden wir hier?

100% aller von mir in meinem Leben erworbenen CDs waren nicht kopiergeschützt. (und die wenigen, die ich gesehen habe, bei denen es anders war, enthielten auch nichts, wovon es eine weitere Kopie auf der Welt geben müsste :D )
DVD und BlueRay sind ne andere Nummer (analoge Kopien sind aber auch da erlaubt, da der Kopierschutz so vermieden wird - verboten ist nur das Knacken desselbigen), da gebe ich dir Recht und finde die Rechtslage auch inakzeptabel widersprüchlich. Aber bei der Regelung geht es eben nicht nur um zwei Formen von Film-Speichermedien, sondern um alle Datenträger und alle Datenquellen.


Medien wie Bücher sind auch ausgeschlossen; jeder, der an einer Uni ist, wird wohl von seiner Fakultät über die notwendige Gesetzeslage informiert worden sein! Was bleibt dann noch an urheberrechtlich geschützten Inhalten?

? Wieso sind Bücher ausgeschlossen? Und was nützt es, wenn "Leute an der Uni" über die notwendige Gesetzeslage informiert werden? Es geht (u.a.) darum, dass du das Recht hast, ein Buch auf den Kopierer zu legen und den Abzug mit nach Hause zu nehmen, anstatt dich eines Vergehens schuldig zu machen.


Gesetze sind nicht für die Ewigkeit, zumal die Gesetze aus improvisierten Zusammenführungen von Gesetzbüchern der napoleonischen bis weimarer Zeit stammen. Die aktuelle Ausnutzung etwaiger Gesetzesgrundlagen bzgl. der "neuen Medien" mag zwar auf (evtl.!) relativ alten Gesetzen beruhen, die expliziten Abgaben existieren aber erst seit jüngerer Zeit (und zwar deutlich nach meiner Geburt (1990)).

Wenn das eine Rücknahme deiner falschen Behauptung ist, es würde derzeit eine Verschlechterung stattfinden: Angenommen.
 
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Es ist ne FRechheit für Sachen zu Bezahlen die man theoretisch nutzen kann für irgendwas.
Ich werd dann auch Pauschal Kindergeld beantragen weil ich ja das Gerät zum Kindermachen habe. :devil:
 
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? Wieso sind Bücher ausgeschlossen? Und was nützt es, wenn "Leute an der Uni" über die notwendige Gesetzeslage informiert werden? Es geht (u.a.) darum, dass du das Recht hast, ein Buch auf den Kopierer zu legen und den Abzug mit nach Hause zu nehmen, anstatt dich eines Vergehens schuldig zu machen.
Es geht weniger um die Privatkopie ohne gewerbliche Nutzung, Weiterverbreitung oder sonstiges, sondern die Nutzung im Lehrbetrieb (was unter Veröffentlichung im digitalen Bereich der Lehrmittel zählt); wegen letzterem sieht sich u.g. Universität momentan einem Rechtsstreit gegenüber gestellt, der die gegenwärtige Lehre ad absurdum führen würde. Im Übrigen soll der unten genannte §52a abgeschafft werden, sodass in Zukunft digitale Lehrmittel verboten sein sowie digitale Kopien auf USB etc. illegitim werden sollen. Lediglich die Kopie vor Ort mit erhöhten Gebühren (deutlich mehr als die momentanen 0,06 € pro DIN A4 Schwarz/Weiss, 0,12 € pro DIN A3 Schwarz/Weiss (was für viele Kopien notwendig ist) und 0,25€ pro DIN A4 Farbe) soll noch legal sein. Dann kopier mal einen Aufsatz mit fünfzig Seiten oder genug Material für dein erstes Staatsexamen; da ist der Geldbeutel gleich um einiges leichter, nur wofür? Der momentane Stand:
Universität Würzburg schrieb:
Welche Materialien können in den elektronischen Semesterapparat eingestellt werden?

Aus urheberrechtlichen Gründen (s. § 52a UrhG) können nur Aufsätze sowie kleine Teile eines Werkes (z. B. einzelne Kapitel eines Lehrbuches) in den elektronischen Semesterapparat aufgenommen werden. Bitte stellen Sie vorab sicher, dass die von Ihnen angegebenen Texte den durch das Urheberrecht begrenzten Umfang nicht überschreiten und dass keine Rechte Dritter verletzt werden. Komplette Bücher dürfen nicht im Rahmen des § 52a öffentlich zugänglich gemacht werden. Nicht erlaubt ist daher auch die kumulative Bestellung einzelner Kapitel einer Monographie, wenn dadurch der begrenzte Umfang überschritten wird. Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.
Von der Bereitstellung ausgenommen sind gedruckte Textvorlagen und Aufsätze bzw. Beiträge aus Quellen, die nicht im Bestand der Universitätsbibliothek Würzburg vorhanden sind. Sollten Sie bei der Bestellung einen Titel nicht finden, können Sie diesen der UB gerne zur Anschaffung vorschlagen.


Wenn das eine Rücknahme deiner falschen Behauptung ist, es würde derzeit eine Verschlechterung stattfinden: Angenommen.
Was heißt hier falsche Behauptung? Ist die zunehmende Ausnutzung etwaiger Gesetzesvorgaben bzw. -lücken und krankhafte Bereicherung Einzelner auf Kosten Unschuldiger (die keines der Ihnen angedachten Delikte verüben) rechtmäßig? Wäre dann nicht auch eine Abgabe auf ein handelsübliches Messer, das nach WaffG nicht geführt werden darf ((beidseitig geschliffenes Messer) mit feststehender Klinge >12 cm o.ä.) ähnlich rechtens, weil der Käufer damit ein potentieller Mörder/Totschläger etc. ist? Meiner Meinung nach sind insbesondere die aktuell verfolgten drastischen Erhöhungen (bis Vervielfachungen) der Abgaben (egal, wie auch immer diese rechtlich verankert sein könnten) ein deutliches Zeichen für die willkürliche Schröpfung des Kunden aufgrund fragwürdiger Legitimation. Natürlich ist das eine Verschlechterung des Rechtswesens, wenn dieses nicht gegen den Missbrauch geschützt wird. Dies ist im Hinblick auf neue Medien (DVD, Blu-Ray, USB etc.) erst im Laufe der letzten zehn Jahre (wenn überhaupt) erfolgt; folglich ist eine Verschlechterung bis hin Verwahrlosung des "Rechts" mMn absolut gegeben.
 
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Wer bekommt eigentlich das Geld von der Gema? (rhetorische Frage)

99% aller Spiele/Filme/Musikstücke sind doch ohnehin mit einem Kopierschutz in irgendeiner Form versehen. Da das umgehen desselbigen illegal ist, ist es im Prinzip nicht möglich eine legale "Privatkopie" zu machen. Kriegen also nur 1% der Künstler dann das Geld von der Gema?

Andere frage: Wenn das Geld dem Ausgleich von Dingen wie der Privatkopie dient - habe ich diesen "Kostennachteil" dann nicht eigentlich schon längst durch den Kauf des Originals abgegolten?

Letzter Punkt: Zahle ich somit nicht eigentlich für die mögliche Anfertigung von Raubmordkopien? Das bedeutet dann entweder dass Raubmordkopien legal sind (da sie ja über die GEMA gezahlt werden) oder dass ich für jeden Datenträger den ich besitze bestraft werde also einer Pauschalkriminalisierung unterliege. Wie denn nun?

Es wird wirklich Zeit für eine Neuregelung des Urheberrechts und allem was dranhängt.
 
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Was hält eigentlich die Hersteller von Speichermedien eigentlich davon ab den ganzen unfug nicht mitzumachen?

Hoffentlich tun die Piraten mal was gegen dieses krassen Ansichten von GEMA, GEZ und co.
 
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Ich finde es so geil, dass es eine "Zentralstelle für private Überspielungsrechte gibt". Wer denkt sich eigentlich sowas aus? Nach etwas suchen konnte ich herausfinden, dass die ZPÜ eine GbR ist (Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Keine Behörde, kein Amt, nichts staatliches. Die gesamte Rechtsgrundlage findet sich hier UrhG - Einzelnorm und zwar die ersten 4 Zeilen. Aufgrunddessen kommen die auf die Idee, einfach so, als Firma, die ich auch aufmachen könnte, den Herstellern und/oder Importeuren zu sagen :"Du, weil es uns so paßt knallen wir Dir jetzt eine neue Gebührenordnung vor den Latz, zahl mal!"

Das hat irgendwie recht wenig mit meinem Verständnis eines Rechtsstaates zu tun...
 
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Die Gema an sich ist ja schon längst überholt. Die haben ja nicht nur die Abgaben für Speichermedien erhöht, sondern auch die für Veranstaltungen. Die wollen immer mehr und mehr, sagen aber nicht auf welcher Grundlage sie diese Abgaben berechnen. Und wenns dann mal soweit ist, dass selbst Kindergärten diese absurden Gebühren zahlen müssen, weil die Kinder ein Lied singen, dass vielleicht geschützt ist, dann hörts doch echt auf!

Außerdem bezahlt man doch schon GEMA-Gebühren, wenn man sich Musiktitel kauft. Die Abgabe auf die Speichermedien ist also eine doppelte, oder gar dreifache Gebühr!
Und was wenn Ich gar keine geschützten Inhalte auf meiner Speicherkarte habe? Was, wenn Ich die nur in meiner Kamera nutze?

Die Gebühr ist nichts anderes als ein Pauschalverdacht! Es wird davon ausgegangen, dass alle Speichermedien zum Speichern geschützter Inhalte verwendet werden, was aber nie und nimmer den Tatsache entspricht.
Das ist genau so bescheuert wie die GEZ-Haushaltsabgabe, die 2013 kommen soll.

GEMA und GEZ, das sind die Wegelagerer des 21. Jahrhunderts!
 
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Das was die GEMA hier treibt ist reine Abzocke, die jeder Grundlage entbehrt.
Man bekommt absolut keinen Gegenwert für diese Abgabe.

Einfach nur eine Frechheit sonder gleichen in dieser Zeit.

Die Gebühr ist nichts anderes als ein Pauschalverdacht! Es wird davon ausgegangen, dass alle Speichermedien zum Speichern geschützter Inhalte verwendet werden, was aber nie und nimmer den Tatsache entspricht.
Falsch.
Bei dieser Abgabe wird davon ausgegangen das gerade nicht geschützte Inhalte kopiert werden, denn geschützte Inhalte dürfen nicht kopiert werden.
Da es das defakto aber gar nicht gibt... bezahlt man sogar noch für etwas was man am Ende nicht mal tun darf.
 
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Bei dieser Abgabe wird davon ausgegangen das gerade nicht geschützte Inhalte kopiert werden, denn geschützte Inhalte dürfen nicht kopiert werden.
Da es das defakto aber gar nicht gibt... bezahlt man sogar noch für etwas was man am Ende nicht mal tun darf.

Richtig, ich freue mich sehr das immer Menschen, vor allem die sogenannten "ehrlichen Eulen", diese Tatsache langsam verstehen.
 
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