MangoInsel
Schraubenverwechsler(in)
AW: Geforce GTX 970 und der 3,5-GiByte-"Modus" - eine (zu späte) Aufklärung
hinter Fachmann hast du das (mir) vergessen. Unseriös
Vorsicht Mitforisten!
Auch wenn es auf den ersten Blick vielleicht freundlich von Caseking wirkt, hier im Forum Stellung zu Gewährleistungsansprüchen zu beziehen, sollte sich jeder darüber im Klaren sein, welche Interessen Caseking hier verfolgt und warum sie soviel Aufwand treiben. Kleine Hilfestellung: Die Interessen potentieller Gewährleistungsanspruchsteller und allgemeine Menschlichkeit sind es jedenfalls nicht.
Tatsächlich geht es nicht, wie Mike im Caseking-Forum gepostet hat, darum, ob Caseking von den Fehlern der GTX 970 wusste, sondern nur darum, ob Sie von den Herstellerspezifikationen wussten oder hätten wissen müssen (Mike zitiert den § 434 Abs. 1 BGB hier -ob bewusst oder nicht, sei hier mal dahingestellt- sehr verschwurbelt und irreführend bzw. schlicht falsch). Wenn ja, stehen Sie dafür gerade, egal, ob Sie diese Angaben nun komplett auf ihrer Website hatten oder nicht. Darüber, ob ein Hardwarefachhandel über die Spezifikationen seines Angebots Bescheid wissen muss oder nicht, wird man m.E. kaum geteilter Meinung sein können.
Wer also seine GTX 970 zurückgeben will, dürfte ohne Probleme einen entsprechenden durchsetzbaren Anspruch haben. Sich ggf. mit NVidia herumzuärgern bleibt dabei Sache des Händlers, nicht Eure.
PS @Mike: Solche Statements hier abzugeben ist nicht ganz ungefährlich. Vielleicht solltet Ihr Euch da nochmal bei einem Fachmann rückversichern.
hinter Fachmann hast du das (mir) vergessen. Unseriös




). Danke dafür!