Filesharing: Genauigkeit der IP-Adressen-Auskunft von Providern wird infrage gestellt

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Eine ältere Dame sorgte erst kürzlich für Aufsehen, weil ihr Filesharing-Fall bis vor den Bundesgerichtshof ging, bevor die Kläger dann aufgegeben haben. Nun ist es wieder eine ältere Dame, die urheberrechtlich geschütztes Material getauscht haben soll. Doch die hat keinen Internetanschluss, weshalb sich die Frage stellt, wie genau die Daten der Provider sind.

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Oh...Oh , dürften viele professionellen Abmahner nun die Nachtigall trapsen hören.
Hoffentlich macht niemand unsere Cash-Cow kaputt..:D
 
Hoffentlich wachen die Leute mal auf und Rennen den ganzen Abmahnwahnprofiteuren die Bude ein und stellen sich denen auf die Füße um sie zur Aufgabe zwingen.
So und noch ein bißchen weiter gedacht... ääh GEMACHT :schief:.
 
Ich habe auch schon mal eine abmahnung für einen s&m porno bekommen obwohl ich nie etwas mit bittorrent gezogen habe und auch generell keine pornos runterlade...

Ich halte diesen abmahnschwachsinn nie für rechtskräftig gehalten und halte das für abzocken, um den leuten angst zu machen ist es erlaubt...

Haben ja schon einige rentner abmahnungen für rap-songs usw bekommen...
 
Man liest sowas ja nicht das erste mal und es ist ein Unding, das diese Daten immer noch als Rechtssicher gelten!
Traurig das es so in Deutschland ist.
 
lolololol :D mich interessiert brennend wie das ausgeht :)

ganz einfach, die klage wird zurückgezogen bevor ein rechtskräftiges urteil daraus enstehen kann, die sind nicht so blöd und schaffen präzedenzfälle, wenn einer zeit, lust und geld hat bitte selber eine klage anstreben. inkasso und content industrie sind zwei seiten einer medaille, der eine wird schon dafür sorgen das der andere nicht geschliffen werden kann.
 
Ich glaube nicht. Das ist ja schon lange bekannt. Die prof. Abmahner vertrauen da mit Erfolg ganz und gar der massiven inkompetenz deutscher Gerichte in solchen Dingen.
Die Gerichte wissen schon Bescheid. Die IP Abfrage ist die einzige Möglichkeit eine Urheberrechtsverletzung nachzuweisen und sie ist "relativ" zuverlässig.

Man muss als Richter abwägen, ob man das Internet zum rechtsfreien Raum erklärt, in dem Straftaten nicht verfolgt werden können, weil bei der Beweisführung gewisse Unsicherheiten bestehen oder ob man ab und an hin nimmt, dass es den Falschen trifft - diesem dann aber (hoffentlich!) immernoch die Möglichkeit einräumt stichhaltig zu erklären, warum er es nicht gewesen sein kann.

ganz einfach, die klage wird zurückgezogen bevor ein rechtskräftiges urteil daraus enstehen kann, die sind nicht so blöd und schaffen präzedenzfälle
Genau. Das wäre für viele (eigentlich alle) Rechtsinhaber schon sehr heftig, wenn der BGH die gegenwätigen IP-Ermittlungsverfahren für unzureichend erklären würde.
 
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Die Gerichte wissen schon Bescheid. Die IP Abfrage ist die einzige Möglichkeit eine Urheberrechtsverletzung nachzuweisen und sie ist "relativ" zuverlässig.
Die Gerichte wissen quasi gar nichts bzgl. der Genauigkeit solcher "Beweismittel". Oder habe ich es nur nicht mitbekommen das sie entsprechende (unabhängige) Studien in Auftrag gegeben haben, bevor sie solche Beweismittel zulassen?

Wie "relativ" zuverlässig ist den der gesamte Vorgang einer "Anschlußermittlung"? Hast du zufällig genauen Zahlen zur Hand? Soweit ich weiß gibt es keine. Hätte man nicht erst mal genau klären müssen wie genau eine solche Ermittlung ist, bevor man sie als "sicheres/zuverlässiges Beweismittel" zuläßt? Wenn ich mich nicht irre sind IT-Spezialisten wie erwähnt schon vor über 10 Jahren selber mal der Sache nachgegangen, und afaik kam man aufgrund der zahlreichen potentiellen Fehlerquellen auf eine "Genauigkeit" nahe 90%, sehr oft sogar darunter. Je nach Art der Ermittlung sogar deutlich darunter.

Siehe zb:

Internet-Law » Filesharing: Wie zuverlässig ist die Ermittlung des Anschlussinhabers?

LG Stuttgart: Keine Urheberrechtsverletzung durch Filesharing trotz Ermittlung der IP-Adresse

Ich persönlich habe bis heute 2 (oder 3?) Zahlungsaufforderungen (und entsprechende Mahnungen!) irgendwelcher Anwälte erhalten, weil ich irgendwelche Spiele runtergeladen haben soll (die 1000%ig nicht, von niemandem, über meinen Anschluß gesaugt wurden). Ich laß es da sehr gerne auf ein Verfahren ankommen, solche Briefe werfe ich nämlich sofort in den Papierkorb. Irgendwie komisch ist allerdings das in meinem Fall noch kein Kläger den Schritt vor Gericht gehen wollte. Woran das wohl liegt...
 
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Die Gerichte wissen quasi gar nichts bzgl. der Genauigkeit solcher "Beweismittel". Oder habe ich es nur nicht mitbekommen das sie entsprechende (unabhängige) Studien in Auftrag gegeben haben, bevor sie solche Beweismittel zulassen?
Lass es mich anders ausdrücken:
Ein Richter bildet sich aufgrund der Würdigung der Gesamtumstände eine Meinung und fällt anhand dieser sein Urteil. Ich lege natürlich nicht für jeden deutschen Richter meine Hand ins Feuer. Den Gerichten aber mal pauschal Inkompetenz zu unterstellen (wie in dem Posting, auf das ich geantwortet habe) ist Unsinn. Warum sollten nur Anwälte die Weisheit mit Löffeln gefressen haben und im Bilde über die Problematik sein, aber die Richter, mit denen sie nach der Verhandlung zusammen Kaffee trinken gehen, nicht? Noch dazu wo alle dasselbe studiert haben und die gleichen Fachzeitschriften lesen?

Diese Inkompetenzvorwürfe zeigen nur, dass die entsrechende Person keine Ahnung davon hat, auf welche Probleme man in der Realität in einem deutschen Gerichtssaal treffen kann.
 
Uhh, diese IP Ermittlung ist nur zu 90% richtig? :what:

Hab mir zwar immer schon gedacht, dass das nicht zu 100% sicher ist, hatte aber eher angenommen das geht in richtung 1 Fehler pro 1000 Ermittlungen.
Aber nur 90%??
Wie kann es sein, dass etwas mit einer nur maximal 90%ig richtigen Zuordnung als sicherer Beweis angesehen wird? Das heißt ja schon jeder 10 Verurteile könnte unschuldig sein.

Das find ich jetzt echt zum :kotz:
 
Ich glaube nicht. Das ist ja schon lange bekannt. Die prof. Abmahner vertrauen da mit Erfolg ganz und gar der massiven inkompetenz deutscher Gerichte in solchen Dingen.

MfG

Und sie werden von der Politik noch unterstützt! Diese ganzen Abmahn-Anwälte kacken die Deutschen Gerichte so dermaßen zu, dass sie sich gar nicht mehr mit den wichtigen Dingen befassen können!
 
Lass es mich anders ausdrücken:
Ein Richter bildet sich aufgrund der Würdigung der Gesamtumstände eine Meinung und fällt anhand dieser sein Urteil. Ich lege natürlich nicht für jeden deutschen Richter meine Hand ins Feuer. Den Gerichten aber mal pauschal Inkompetenz zu unterstellen (wie in dem Posting, auf das ich geantwortet habe) ist Unsinn.
Ich habe keinem Gericht "pauschal Inkompetenz" vorgeworfen. Ich habe mich auf ein Posting bezogen in welchem behauptet wurde das die Gerichte - bzgl. der Sache um die es hier geht - "Bescheid wissen". Dabei ist es so dass das Gericht selbst _erstmal_ "gar nichts weiß", es muß sich auf die entsprechenden "Gutachten" bzw. Aussagen von vermeintlichen Spezialisten verlassen - Spezialisten die zb. behaupten gerade ihr Verfahren zur Ermittlung sei 100%ig zuverlässig (was es aber nicht ist). Und genau darum geht es, um die Ungenauigkeit dieser so genannten Gutachten, und die Tatsache das die Gerichte die letzten 10 Jahre wohl eben nicht wussten wie ungenau diese "Gutachten" sind. Unschuldig zu entsprechenden Zahlungen Verurteilte sind nämlich kein Einzelfall.
 
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Die Gerichte wissen schon Bescheid. Die IP Abfrage ist die einzige Möglichkeit eine Urheberrechtsverletzung nachzuweisen und sie ist "relativ" zuverlässig.

So zuverlässig das fehlerfrei Drucker als Verursacher erkannt wurden.
Man muss als Richter abwägen, ob man das Internet zum rechtsfreien Raum erklärt, in dem Straftaten nicht verfolgt werden können, weil bei der Beweisführung gewisse Unsicherheiten bestehen oder ob man ab und an hin nimmt, dass es den Falschen trifft - diesem dann aber (hoffentlich!) immernoch die Möglichkeit einräumt stichhaltig zu erklären, warum er es nicht gewesen sein kann.
Inhaltslose und erlogene Phrase der Alt-Politik. Im Netz gelten die gleichen Gesetze wie auf der Straße. Und wenn man nicht zweifelsfrei klären kann ob der Angeklagte schuldig ist, im Zweifel für den Angeklagten. Momentan ist es so das man als Schuldiger in den Gerichtssaal geht und seine Unschuld beweisen muss. Was nach momentaner Handlungsgrundlage nahezu unmöglich ist.


Genau. Das wäre für viele (eigentlich alle) Rechtsinhaber schon sehr heftig, wenn der BGH die gegenwätigen IP-Ermittlungsverfahren für unzureichend erklären würde.
Die Rechteinhaber werden wohl kaum so viel daran verdienen. Sie profitieren von einer, vermeintlichen?, Abschreckung.
 
Und sie werden von der Politik noch unterstützt! Diese ganzen Abmahn-Anwälte kacken die Deutschen Gerichte so dermaßen zu, dass sie sich gar nicht mehr mit den wichtigen Dingen befassen können!
Naja, die haben damit mittlerweile weniger Probleme. Es gibt ja ein bestimmtes Zivilgericht in Deutschland, welche in der schönen Stadt Kölln beheimatet ist, die verteilen Gerichtsbeschlüsse zur Ermittlung von Nutzerdaten bei Providern, wie aktuell Wahlkampfhelfer Flyer verteilen.^^ Deshalb gehen auch 99% der Abmahnungen über dieses eine Zivilgericht. Die sind sagen wir mal sehr Contenindustrie freundlich.^^

MfG
 
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