Da ein solcher Thread mal wieder in Richtung Rechtsberatung geht ("tu das, was ich hier schreibe"), schließe ich an dieser Stelle.
Der Fairness halber gibt es von mir ein paar allgemeine, rechtliche Hinweise auf den Weg.
In den Fällen von Sachmängeln (§434 ff. BGB) gibt es verschiedene rechtliche Möglichkeiten einen Ausweg aus dem Dilemma zu finden. Der Händler hat in deinem Fall einen nicht-rechtlichen Ausweg gefunden, der nicht unbedingt nachteilig sein muss (Beurteilung sei dir selbst überlassen).
Im Falle (d)einer Sache, wo der Gefahrenübergang (sprich Kauf) länger als 6 Monate her ist, muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel vor diesem Kauf bereits vorhanden war. Das ist schwierig, aber nicht mehr notwendig wenn der Verkäufer bereits implizit dem zugestimmt hat (bsp. durch einen Austausch der Sache gegen eine andere mangelfreie Sache).
Die naheliegende Lösung ist die Nacherfüllung gemäß §439 BGB, die hier scheinbar auch durchgeführt wurde.
Das Problem, was hier jetzt auftaucht ist, dass der Händler keinen gleichartigen Ersatz geliefert hat. Gemäß §275 I BGB wird der Händler frei von der Pflicht zu liefern, wenn dieser bzw. jedermann die geschuldete Leistung nicht mehr erbringen kann. Die 4890 ist noch lieferbar, nur nicht von dem Händler. Es käme also ein Fall der subjektiven Unmöglichkeit in Betracht gemäß §275 II BGB, wenn der Aufwand für den Händler eine solche Karte zu besorgen unverhältnismäßig hoch wäre. Angenommen das wäre so, braucht er auf Grund dessen keine 4890 zu liefern.
Die einzige Alternative, die jetzt noch bleibt ist ein Vertragsrücktritt. Sprich Geld zurück. Dies würde aber nicht in voller Höhe geschehen, sondern im Rahmen eines Wertersatzes (du hattest ja in der Zeit Vorteile der Nutzung der Karte) in Höhe des Zeitwertes (ebay anschauen und gucken ,was dort verlangt wird für eine gleichwertige Karte). Das wäre der Betrag, den du nach Vertragsrücktritt noch verlangen könntest.
Je nachdem wie hoch dieser ist, kann ein Austausch der Grafikkarte (5770) dich besser stellen oder schlechter. Das musst du jetzt selbst recherchieren. Geld zurück in Höhe des Zeitwertes wäre der rechtlich richtige (und einzige) Weg. Wenn allerdings die Austauschkarte vorteilhafter wäre, könnte man über diese Alternative nachdenken. Das musst du aber selbst machen.
Mehr Hinweise gibt es noch hier >
http://extreme.pcgameshardware.de/blogs/172-pokerclock.html
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