Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu EuGH-Urteil: Webseiten wie Kino.to, die illegale Inhalte verbreiten, dürfen gesperrt werden
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jüngst im Fall Constantin Film und Wega gegen den Internetprovider UPC Austria ein wichtiges Urteil gefällt. Demnach ist es zulässig, Webseiten mit illegalen Inhalten zu sperren. Konkret ging es hierbei um Kino.to, die Filme unter anderen von Constantin Film auf illegale Weise verbreitet haben.
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jüngst im Fall Constantin Film und Wega gegen den Internetprovider UPC Austria ein wichtiges Urteil gefällt. Demnach ist es zulässig, Webseiten mit illegalen Inhalten zu sperren. Konkret ging es hierbei um Kino.to, die Filme unter anderen von Constantin Film auf illegale Weise verbreitet haben.
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