KaneTM
Software-Overclocker(in)
Eine Datenabfrage in den internen Datenbanken bedarf aber auch keiner richterlichen Anordnung, sondern ist polizeilicher Alltag. Genauso wie eine Bestandsdatenanfrage bei den Webdeitenbetreibern und Providern.
Weil zur Wohnung hat der Hausmeister den Generalschlüssel.
Genauso wird es dann hier laufen, dass der Provider einen Generalschlüssel für die Kommunikation hat. Bzw. für jeden Nutzer einen einzelnen der davon abgeleitet ist.
Und gerade im Bereich Signaturen könnte man viel mit Blockchain und Multisignatur machen, so dass man das Vieraugenprinziep aus Justiz und Anbieter hätte.
Selbst wenn man sich drauf verlassen könnte, dass mit einer generellen Zugrifsslösug kein Schindlunder getrieben würde, wie z.B. der betrogene Hauptkommissar, der seiner frendgehenden Ehefrau nachspioniert oder den blöden Freund der Tochter überwacht:
Es betrifft nur normale Menschen.
Wenn ich es für nötig erachte, verschlüsselt zu kommunizieren, AUCH über WhatsApp, kann ich das auch immer noch - es ist nur nötig, mir zu sagen, dass es da einen Generalschlüssel gibt, der meine "normale" geschütze Kommunikation offenlegen kann, damit ich dann weiß, dass es Zeit ist, eine weitere Kryptoschicht drüberzulegen. Und wenn man in geschlossenen Gruppen kommuniziert, macht es das nur noch einfacher.
Die Kommunikation von Terroristen - um die gehts ja angeblich - lässt sich also auf diesem Wege nur dann überwachen, wenn die Terroristen auch Lust darauf haben... juhu.


auch die bitstärke ist wichtig und wird in Zukunft durchaus berechenbar sein. Leider gibt es da keinen Forward secrecy