...warum anstelle einer Indizierung nicht eine Authentifizierung mit dem ach so tollen "neuen" Personalausweis einbinden?
Dies würde sich von Personen über 18 Jahre zu Personen unter 18 Jahren leicht umgehen lassen, aber darf ein Gesetz deswegen so weit gehen, dass es zugleich alle Bürger düber 18 Jahre dazu nötigt andere Wege der Beschaffung/Nutzung zu betreten bzw. gänzlich ausgeschlossen werden???
Betrachtet man sich den Begriff "Freiwillige Selbstkontrolle", kurz FSK, so lässt sich doch vermuten, dass kein Medium indiziert werden sollte/dürfte/könnte.
Sollte ich mich als ein für Deutschland definierter Minderjähriger dazu entscheiden ein Medium zu konsumieren (freiwillig), welches ich nach einen undefinierten Zeitrahmen beende, so habe ich entschieden, dass es dem entspricht, was mich in irgendeiner Art und Weise negativ beeinflusst (Kontrolle).
Nun kommt aber das JuSchG (Jugendschutzgesetz) und defniniert für meine Person einige Parameter, welche aus Sicht von Erwachsenen (über 18) nicht für "Kinder" (unter 18) geeignet sei. Primär stellt das die Einnahme einer Verantwortungsposition dar. Aber wer hat sie darum gebeten dies zu tun...???
Ich könnte bis in´s Unendliche jegliche Begrifflichkeit versuchen auseinander zu nehmen, störe mich jedoch selbst damit nicht "durch die Decke" zu gehen.
Ich möchte damit keine "FSK" als unnötig bezeichnen, denn wenn man sich ZUM BEISPIEL die Frage stellt, ob man ein Kind mit 10 Jahren einen Film mit der FSK-Einstufung 12 sehen lassen kann, dann ist eine "FSK" schon hilfreich. Am Ende möchte man als Elternteil doch nur selbst, dass das eigene Kind soweit wie nur möglich angstfrei aufwächst.
Aber das eine "FSK" bzw. "JuSchG" dafür sorgt, dass Medien für niemanden zugänglich sind, das finde ich nicht der Deklarierung einer "FSK" entsprechend!!!