Das die Schuld erst bewiesen werden muss ist klar, das kann aber nicht passieren wenn dem ganzen nicht nachgegangen wird. Der Anfangsverdacht war schon oftmals gegeben bei den Ölmultis und alles verlief im Sande. Die Ölpreise an den Märkten fallen und alle Ölmultis erhöhen in Minutenabständen die Preise, natürlich wird denen nichts nachgeweisen wenn dem nicht nachgegangen wird. Die Sanktionen der EU-Kommision haben nicht mit dem Bundeskartellamt zu tun. Du glaubst tatsächlich das das Kartellamt völlig von Lobbyarbeit unabhängig ist. Wenn man sieht das Gesetze direkt von Lobbyverbänden zumindest Teilweise verfasst werden (Quelle:
Wenn Lobby-Texte zum Gesetz werden | tagesschau.de) und ohne Änderungen in Kraft treten, möchte man schon manchmal am Rechtsstaat zweifeln. Das die Ölfirmen eine der mächtigesten Lobbys hat ist kein Geheimnis und das grade die FDP eine blühende Lobbypolitik betreibt ist es auch kein Wunder das dem Wmt keine Werkzeuge an die Hand gegeben werden etwas zu tun.
1)Und dass ist es ja. Ein Anfangsverdacht reicht eben nicht aus, bewiesen muss es werden. Was bei Preisabsprachen ja recht schwierig und aufwendig ist. Du wirst ja schließlich nicht
beim Chef am Monitor einen Post it finden auf dem was in der Art steht "Achtung bloß nicht vergessen - vom 16.5-25.5. in Absprache mit Shell die Spritpreise um 10% erhöhen".
Heißt solang Du keine Verträge, Zeugen, oder eindeutiges Zahlenmaterial findest kannst Du bzw. in dem Fall die Kartellbehörde gar nichts machen (Aber selbst wenn es tatsächlich
immer so wäre, ist das Kartellamt nicht überflüssig, da sie ja noch andere Aufgaben wahrnehmen.).
2)Und ob die Strafen der EU-Kommission gleichzusetzen sind mit denen des Kartellamtes. Es ist nur eine Frage der Arbeitsteilung/Zuständigkeit, die eben mit der Einführung der EU bzw.
der Übertragung nationaler Hoheitsrechte im Zuge eines EU-Binnenmarktes einhergehen.
"Neben der Durchsetzung des Kartellverbots, der Fusionskontrolle und dem Vergaberechtsschutzes gehört zu den Aufgaben des Bundeskartellamtes und der Landeskartellbehörden auch die Durchsetzung des kartellrechtlichen Missbrauchsverbots, das in mehreren Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verankert ist (siehe unten). Für grenzüberschreitende Sachverhalte ist das Missbrauchsverbot im europäischen Kartellrecht in Artikel 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) (= Artikel 82 des EG-Vertrages alter Fassung) geregelt. Bundeskartellamt und Landeskartellbehörden können grundsätzlich auch das europäische Missbrauchsverbot anwenden."
3)Tja und mit der Lobby, die Gesetze macht. Da hast Du natürlich recht. Das ist echt bitter und leider oft genug Realität. Aber eben leider auch einer der Punkte die mit Demokratie und
freier Marktwirtschaft einhergehen, zumindest solange wir das hinnehmen und uns nicht selbst politisch engagieren (und es dann besser machen).
Aber denk mal nach was forderst Du denn?? Du meinst das Kartellamt wäre völlig korrupt, da sowieso "alle"(übertrieben gesagt) für ihre Arbeit wichtigen Gesetze von den davon
betroffenen Firmen gemacht werden. Also schaffen wir den Verein ab. Und dann? Tja dann hast Du dieselben Probleme wie Du sie jetzt angeblich mit dem Kartellamt siehst. Nämlich
einen Markt der völlig ohne Kontrolle/außer Kontrolle ist und in dem jeder macht was er will. Allerdings bin ich mir sicher, dass Du die Welt nicht wirklich so schwarz siehst wie Du sie
hier forentypisch recht knapp schilderst und dem Kartellamt zumindest einige wenige Erfolge zugestehst. Womit wir dann zumindest ein bißchen besser mit, als ohne Kartellamt dran
wären.
So aber jetzt mach ich mal lieber Schluß so langsam kommts mir ziemlich Off-Topic vor.