4.3 Von Kaufverträgen abweichende Vertragsarten
Das Anbieten und Ersuchen von gewerblichen oder sonstigen Dienstleistungen, sowie Laufzeitverträgen ist nicht gestattet. Weitere Vertragsarten, die über rein private Kaufverträge hinausgehen, bedürfen der Einwilligung der Moderation/Administration.
Schenkungen ohne gewerblichen Hintergrund sind im Bereich "Verkäufe" zu erstellen.
2.1 Handel in Threads und Signatur
Verkaufsangebote, Kaufgesuche, Spendenaufrufe, Sammelbestellungen, Wertanfragen und das Verschenken sind nur im Marktplatz gestattet. Links zu gewerblichen Verkaufs- und Auktionsportalen, die auf eigene Auktionen verweisen, sowie das Anbieten und Ersuchen von Dienstleistungen sind im Marktplatz und im restlichen Forum verboten. Eine Freischaltung des Marktplatz-Zuganges erfolgt, 60 Tage nach Erstellung des Accounts UND 100 verfasster Beiträge, automatisch innerhalb von 24 Stunden. Für den Marktplatz gelten zusätzliche Regeln. Die Marktplatzregeln sind erst nach erfolgter Freischaltung einzusehen.
Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch die Erwähnung von Verkaufsinteressen in einem Thread oder das Verlinken eines Verkaufsthreads unter Nennung der angebotenen Ware in der Signatur ein Verkaufsangebot darstellt. Entsprechendes gilt für ausdrückliche Kaufgesuche.
Hallo,
ich habe eine Frage. Wenn ich hier einen Artikel verkaufe, für den ggf. noch Restgarantie besteht, dann geben ja viele Leute die entsprechende Rechnung mit dazu. Ich bin damit generell einverstanden, dies bei eventuellen Verkäufen auch anzubieten, dennoch gebe ich ungerne meine Adresse weiter, sofern nicht unbedingt nötig.
Wenn du das Paket an den Käufer schickst steht da doch auch deine Adresse drauf? Und davon mal ganz abgesehen...was soll denn der Käufer mit deiner Adresse so böses anstellen können? Da würde ich mir eher Gedanken drüber machen, dass du dem Käufer deine Bankdaten nennen musst wenn er mit Überweisung zahlen will - außer du schließt das natürlich aus.Diesen Punkt zu klären wäre auf jeden Fall gut zu wissen, da es ja durchaus ein Kauf/Verkaufsargument ist, was den Preis beeinflusst.
Moin,
ich habe mal eine Frage. Habe ich z.B. vor verbaute Hardware (CPU) zu verkaufen. Ist ein Foto vom eingebauten Zustand (Mainboard) sowie des Kartons und ggf. Screenshot CPU-Z mit Datum und Name ausreichend, oder muss dafür zwingend der Lüfter abgenommen werden, so dass die CPU fotografiert werden kann?
Moin,
Ist ein Foto vom eingebauten Zustand (Mainboard) sowie des Kartons und ggf. Screenshot CPU-Z mit Datum und Name ausreichend
oder muss dafür zwingend der Lüfter abgenommen werden, so dass die CPU fotografiert werden kann?
