• Hallo {username}! Um den Marktplatz einsehen und nutzen zu können, musst du mindestens 60 Tage registriert sein und 100 gezählte Beiträge verfasst haben. Es gibt hierbei keine Ausnahmen! Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, erfolgt eine automatische Freischaltung innerhalb von 24 Stunden - siehe Forenregeln.

[Diskussionsthread] Marktplatzregeln

Du kannst deinen VK-Thread auch erstmal im Vorbereitungsforum erstellen und uns dann Bescheid geben und wir schauen drüber ;)
Wenn er dann "ok" ist, kannst du ihn händisch in den Marktplatz verschieben.
 
Servus!

Hab gerade nen Thread über ein paar Komponenten offen und jetzt kommt einer hinzu, ich habe aber eben erst "gepusht" und würde nun den neuen Artikel hinzufügen. Muss ich nun 24 Stunden warten um keinen "Doppelpush" zu haben oder kann ich den neuen Artikel gleich mit einfügen?
 
Wenn du nur den Startpost bearbeitest ist das doch kein Push. Du machst ja keinen neuen Eintrag und somit wird der Thread auch nicht "hochgezogen" sondern bleibt an der gleichen Position. Du kannst den Artikel also hinzufügen, darfst aber dann nicht pushen bzw. das mit einem Beitrag extra herausstellen.
 
Hai,

ist es möglich den Verkäufer dazu zu verpflichten, Raucherhardware von sich aus als solche zu erklären? Eine Art Raucherklausel?

Ist ja nicht das erste Mal, daß ein Raucher das einfach nicht einschätzen kann, ab wann Hardware als Raucherhardware gilt; wenn mein ehemaliger Mieter sich draußen ne Kippe angezündet hat und sich dann im Haus einen Kaffee gemacht hat, Milch und Zucker gesucht hat und dann gemütlich umrührte, kam er wieder irgendwann mit fast abgebrannter Kippe raus, schlürfte am Kaffee einen Schluck ab und drückte die Kippe aus.
Auf das Rauchverbot im Haus entgegnete er, daß er doch draußen geraucht hätte. So ist es nunmal.

Es sollte in die Marktplatzregeln aufgenommen werden, daß bei Raucherhardware unbedingt im Startfred ein Hinweis darauf stehen muß. Wenn nix da steht, ist es automatisch eine echte Nichtraucherhardware. Ich schreibe das hier aus aktuellem Anlaß.
Kann zu
So lautet mein Vorschlag im Groben.
 
Generell sollte man sein Ware ordnungsgemäß beschreiben und wenn man in der Bude raucht ist es automatisch Räucherware. Ich bin zwar Raucher aber nicht direkt in der Wohnung trotzdem zieht mal ne Schwade in meinen Iglu. Deswegen ist es aber trotzdem keine Nikotinbombe. Wo nix steht da gehe ich von befallener Ware aus da die Masse ja schreibt Nichtraucher oder Tierfreiheit. Das fehlen einer zugesicherten Eigenschaft wäre ja ein Fall von der Rückgabe bzw. Minderung.
PS, probiere es mal mit einem Teller mit ein paar Esslöffel mit Kaffeepulver drauf und dieses mal für wenigstens 24Std. in einen Karton mit Deckel stellen.
 
Du kannst ihn fragen, und er muss dir eine ehrliche Antwort geben.

Aber ich stimme zu, (starke) Raucher verlieren manchmal komplett den Geruch dafür. Eine Exfreundin von mir hat ein Auto, welches ich immer als Raucher-Auto empfinde da der vorherige Besitzer darin geraucht hat. Sie selbst ist zwar Nichtraucherin, kommt aber aus einem Raucherhaushalt und riecht diese feinen Rückstände im Auto nicht.
 
Wie wird das geld übergeben?
Soll man einfach die kontodaten dem käufer schreiben oder wie wird soetwas abgewickelt?
Muss man Versandkosten angeben oder sidn die im preis einberechnet?
Muss man einen Bestimmten Termin für die Ankunft der Ware einhalter?
 
Wie wird das geld übergeben?
Soll man einfach die kontodaten dem käufer schreiben oder wie wird soetwas abgewickelt?
Das kommt auf dich und deinen Handelspartner an. Ich nutze entweder direkte Überweisungen oder PayPal.
Muss man Versandkosten angeben oder sidn die im preis einberechnet?
Darüber musst du dich mit deinem Handelspartner einigen.
Muss man einen Bestimmten Termin für die Ankunft der Ware einhalter?
Nein, aber es sollte auch nicht ungewöhnlich lange dauern. Falls es einen Grund dafür gibt dass jemand erst später versenden kann, weil er zum Beispiel auf Geschäftsreise oder im Urlaub ist, wäre es nett das vorher mitzuteilen.
 
Wie wird das geld übergeben?
Soll man einfach die kontodaten dem käufer schreiben oder wie wird soetwas abgewickelt?
Muss man Versandkosten angeben oder sidn die im preis einberechnet?
Muss man einen Bestimmten Termin für die Ankunft der Ware einhalter?

Das hier ist ein Thread für Änderungsvorschläge an den Marktplatzregeln und nicht der Ersatz dafür, dass du dir am gestrigen Tage deiner Freischaltung zum Marktplatz, die Regeln nicht mal im Ansatz durchgelesen hast. Dort werden nämlich all deine Fragen beantwortet!
 
Dort wirst du auch sicher keinen Antworten finden. Zumindest nicht direkte Antworten auf deine Frage. Die Regeln schreiben dir mit Sicherheit keine bezahlarten oder Liefertermine vor. Das Forum stellt lediglich den "Platz" zum Handeln zur Verfügung.
Was du mit dem Verkäufer/Käufer ausmachst ist nicht Sache des Forums.
 
doch, ich habe habe mir sie gründlich durchgelesen...

Das kann ich mir mit Blick in deinen Verkaufsthread ehrlich gesagt nicht vorstellen.

Denn wie der Versand geregelt wird steht nicht explizit drin, das ist wie schon erwähnt Sache der Vertragspartner.

Was aber sehrwohl ganz konkret drin steht ist wie das bei uns mit Artikeln mit Wert/Preis von über 100€ ist oder wie mit Bildern umgegangen wird die nicht im Forum hochgeladen sondern per Bilderhoster verlinkt sind.
 
Ich habe gerade den Fall das ich was relativ neues aber gebrauchtes gekauft habe und nun Garantie/Gewährleistung beim Händler geltend machen will. Dazu will dieser aber eine Abtretungserklärung.

Ich habe nach längerer Suche auch eine Vorlage dafür gefunden und für mich angepasst. Vielleicht sollten das die Moderatoren mit ins Regelwerk als Tip mit aufnehmen, da ich mir gut vorstellen kann, dass dies öfters vorkommen kann. :schief:
Ich kann auch eine Vorlage zur Verfügung stellen wenn gewünscht...
 
Eine Abtretungserklärung hat doch mit dem Marktplatz im Forum nichts zutun. Das ist eine Sache zwischen Händler und Käufer. Der, der im Forum die Ware kauft, hat Sorge zu tragen, sich über solche Dinge zu informieren ;)
 
Eine Abtretungserklärung hat doch mit dem Marktplatz im Forum nichts zutun. Das ist eine Sache zwischen Händler und Käufer. Der, der im Forum die Ware kauft, hat Sorge zu tragen, sich über solche Dinge zu informieren ;)

Es wäre einfach eine Service-Leistung, einen VK darum zu bitten, bei dem Verkaufsargument "Mit Restgarantie" - welche wie oben erwähnt nur mit Abtretungserklärung übertragbar ist und nicht einfach mit Weitergabe der Rechnung - auf eben dieses hinzuweisen. Die Restgarantie ist ja auch meist ein Argument für einen Mehrwert, vor allem bei junger Ware. Ist aus meiner Sicht, wenn man sich das Dokument anschaut, nicht wirklich ein Aufwand und reiht sich für mich in die gleiche Liga wie Bilderpflicht mit Datum sowie Forennamen ein, um den Verkauf wasserdichter zu machen.
 
Wie der Kollege schon erwähnt hat ist eine vorhandene Garantie (und wie die Bestimmungen dazu aussehen) eine Produkteigenschaft, genau wie viele andere Dinge auch. Wenn man das wissen will muss man danach Fragen, genauso ob ein Lüfter zB laut oder leise ist, oder, hatten wir auch erst kürzlich, ob die Ware aus einem Raucherhaushalt stammt. Das ist keine Sache der Marktplatzregeln. Zumal sich die Garantiebestimmungen der Hersteller auch unterscheiden - schließlich ist die Garantie eine freiwillige Sache der Hersteller und die können auch die Regeln bestimmen. Damit lässt sich das auch gar nicht allgemein in den Regeln fixieren, einer der beiden, Käufer oder Verkäufer wird sich so oder so über die genauen Bestimmungen schlau machen müssen.
 
Wie der Kollege schon erwähnt hat ist eine vorhandene Garantie (und wie die Bestimmungen dazu aussehen) eine Produkteigenschaft, genau wie viele andere Dinge auch. Wenn man das wissen will muss man danach Fragen, genauso ob ein Lüfter zB laut oder leise ist, oder, hatten wir auch erst kürzlich, ob die Ware aus einem Raucherhaushalt stammt. Das ist keine Sache der Marktplatzregeln. Zumal sich die Garantiebestimmungen der Hersteller auch unterscheiden - schließlich ist die Garantie eine freiwillige Sache der Hersteller und die können auch die Regeln bestimmen. Damit lässt sich das auch gar nicht allgemein in den Regeln fixieren, einer der beiden, Käufer oder Verkäufer wird sich so oder so über die genauen Bestimmungen schlau machen müssen.

Daher ja auch meine eingebettete Einschränkung: wenn ein VK als Argument "Rest-Garantie" anbietet, dann wäre es nach bestem Wissen und Gewissen auch obligatorisch, so eine Möglichkeit bzw. eine Abtretungserklärung proaktiv mit anzubieten. Denn sonst hat der Käufer ja nichts davon, da es anders nicht möglich ist.

Welche Regeln ihr hier generell einstellt, bleibt euch überlassen.
 
Ich meine das auch nicht explizit als Regel sondern dass ein Hinweis darauf im Regelwerk gegeben werden könnte. Gerade weil dies nicht jedem bekannt ist und ohne Abtretung ist eine Restgarantie wertlos. Dafür zahle ich aber für gewöhnlich mehr als für eine Artikel ohne solcher.
Daher finde ich es schon wichtig darauf einzugehen.
Was Käufer und Verkäufer letztendlich machen ist eine andere Sache.

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