Genau, DAS ist doch natürlich gleich ein Grund zu Klauen und zu Stehlen.
Hättest du auch mal gelesen, statt blind zu posten, hättest du folgendes nicht übersehen:
Man hat zumindest das Recht zu spielen, wenn man dafür zahlt, oder wir haben ein grundlegend verschiedenes Verständnis von "Recht".
@ Deimos: "Man hat zumindest das Recht zu spielen, wenn man dafür zahlt, oder wir haben ein grundlegend verschiedenes Verständnis von "Recht"."
Da muss ich entschieden widersprechen.
Ich würde eher sagen, man erwirbt das Recht, die Software (so, wie sie ist!) zu nutzen; Wenn das nicht oder nur mit gewissen Einschränkungen möglich ist (Blizzard sein Dank), dann ist das eben so.
Was ist denn spielen anderes als nutzen im Falle von Diablo 3?
Nichts gegen dich persönlich, aber Aussagen wie deine bringen mich auf die Palme. Warum in aller Welt soll ich es als Kunde hinnehmen, wenn mir eine bezahlte Leistung nicht zugestanden wird?
Diablo 3 zu spielen war tagelang vermehrt nicht möglich, seit Sonntag streikt das Auktionshaus und somit Teile des von mir erworbenen Produkts - erneut und bei weitem nicht zum ersten Mal. Das ist einfach eine Frage des Prinzips, egal ob es jetzt 2 Stunden oder 2 Tage sind.
Ich habe das Beispiel schon einmal vorgetragen: Wenn du von Samsung einen BluRay-Player kaufst, der einen Onlinezwang hat und du am Sonntag Nachmittag keinen Film schauen kannst, weil die Server überlastet sind oder der Player nur wenige Filme zu gewissen Zeiten abspielen kann - würdest du das hinnehmen und als normal abtun?
Immerhin hast du das Produkt ja so gekauft!
Mir ist vollkommen klar, dass ein solcher Crack de jure mutmasslich nicht rechtens ist. Das heisst aber nicht, dass es richtig ist. Da erhebe ich den Vorwurf an die Gesetzgebung, die schlichtweg der Zeit hinterherhinkt und solche Fälle ungenügend abdeckt.
Wir reden hier von einer Spiellizenz, die ich legal erworben habe - genau genommen zweimalig (für den Zweitrechner). Blizzard hat mein Geld, ich aber nicht die versprochene Gegenleistung, resp. in ungenügender und kundenunfreundlicher Manier. Da geht es mir dann ehrlich gesagt am Arsch vorbei, was die Gesetzgebung zu einem Offline-Crack sagt.
Einen Schaden hat Blizzard davon nicht.