Der Auto-Thread

und die Steckverbindung dahinter mit Kontaktspray versorgen.
Kontaktspray bei SRS Systemen... Eine wirklich sehr gute Idee. :ugly: Ist glaub ich bei so ziemlich jedem Hersteller verboten aus Sicherheitsgründen.

Wenn man einen Kontaktfehler hat, dann ist der Leitungssatz einstandzusetzen, so wie sich das gehört. Ein fälschlich als gesteckt erkannter Gurt tötet die Person auf diesem Sitz selbst bei einem sehr kleinen Unfall. Der Airbag geht mit gestecktem Gurt verzögert auf und bricht einem das Genick, wenn man davorfliegt.
 
Kontaktspray sorgt doch nicht für einen Kurzschluss und wenn es aus einem anderen Grund doch einen gibt hat das System das sowieso zu erkennen.
Ergo sehe ich das Problem nicht. Mal ganz davon abgesehen dass der Fahrersitz nie frei bleibt und man ohne Anschnaller eh Selbstmord versucht, egal wie intelligent die restlichen Systeme darauf reagieren.
 
Oha, klingt ja super. Hm... es geht um meine Schwiegermutter... vielleicht lass ichs doch so. Ich warte mal den Abend ab und entscheide dann. :devil:
 
Was ich immer nur als Tipp geben kann. Finger weg von den Sicherheitssystemen im Auto, wenn man keine Ahnung davon hat. Da macht man durch Unwissenheit mehr kaputt als heile. Auto in die Werkstatt geben, reparieren lassen und gut ist es. Deswegen gebe ich da auch über Internet keine Tipps, wie man da was diagnostizieren könnte.

Wenn einer selber an seinem Motor rumbastelt und der dann kaputt ist, dann ist das ja halb so wild. Ist halt der Motor kaputt. Wenn man aber an seinem SRS System rumfummelt und dann der Beifahrer beim Unfall deswegen stirbt, dann ist das nicht so geil. Die ganzen Vorschriften um Airbag und co. sind ja nicht aus Spaß an der Freude entstanden. Ein Leihe kann es nunmal nicht erkennen, ob das System fehlerfrei nach der Reparatur arbeitet. Der setzt sich rein, schnallt sich an und fährt gegen den nächsten Baum. :D :nene:
 
Verkabelung zum Gurtschloss Sensor kontrollieren und an einem Sprengsatz rumbasteln würde ich nicht in eine Kategorie packen. Die Funktionskontrolle ist in dem Fall ja auch trivial.
 
Sagt mal hat jemand ne Ahnung, woran das liegen könnte?

Meine Kontrollleuchte für's ABS leuchtet während des Fahrens auf. Sensor hab ich schon getauscht und die Verkabelung zum ABS-Block haben wir auch schon neu gemacht. :/
Gefühlt geht die immer dann an, wenn der Motor warm ist (dauert bei tiefen Temperaturen oft länger, bis die aufleuchtet).
An sich ist das alles nicht so schlimm. Mein Fahrschulauto hatte auch nichts an Technik. :ugly:
Aber wenn man es schon hat, darf es auch funktionieren. :)
 
Sagt mal hat jemand ne Ahnung, woran das liegen könnte?

Meine Kontrollleuchte für's ABS leuchtet während des Fahrens auf. Sensor hab ich schon getauscht und die Verkabelung zum ABS-Block haben wir auch schon neu gemacht. :/
Gefühlt geht die immer dann an, wenn der Motor warm ist (dauert bei tiefen Temperaturen oft länger, bis die aufleuchtet).


Bei meinem E36 war es damals eine Kombi aus defektem Raddrehzahlsensor sowie Sensorring am Radlager. Außerdem noch ein defekter Wegsensor im BKV.
 
Also bei uns muss man das Auto auch ummelden, wenn man innerhalb des Ortes umzieht. Irgendwo habe ich so ein Schreiben noch rumliegen, in dem ich dazu aufgefordert wurde. Ich weiß nicht, woher die das wussten, aber sie wussten es. Ich nehme mal an, dass das Einwohnermeldeamt die Daten weiterleitet.
 
Wenn du innerhalb des Ortes umziehst brauchst doch nicht ummelden was soll dass denn - ausser der Postanschrift ändert sich ja der Ort selber nicht - wenn man in ein anderes Bundesland und andere Stadt zieht dann ist klar das man ne Frist hat das Auto umzumelden.
 
Das hat doch nichts mit dem Ort zu tun. Die Zulassungsstelle möchte eben wissen, wo Du wohnst. Siehe auch: FZV - Einzelnorm
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
§ 13 Mitteilungspflichten bei Änderungen

(1) Folgende Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der Zulassungsbehörde zum Zwecke der Berichtigung der Fahrzeugregister und der Zulassungsbescheinigung unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I, des Anhängerverzeichnisses und bei Änderungen nach Nummer 1 bis 3 auch der Zulassungsbescheinigung Teil II unverzüglich mitzuteilen:

1.Änderungen von Angaben zum Halter, wobei bei alleiniger Änderung der Anschrift die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht vorzulegen ist
Wohin sollen sie Dir sonst die Strafzettel schicken? :ugly:
 
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