Ich meine, mal gelesen oder gesehen zu haben, dass man die Kamera bzw. den Film nur dann gerichtsverwertbar einsetzen kann, wenn man damit die unbegründeten Ansprüche anderer abwehren kann.
Wenn z.B. ein Fremder behauptet, dass man ihm reingefahren ist und der Hergang im Film belegt meine Unschuld, wird das Material verwertet.
Wenn man sich aber zuhause hinsetzt und seinen Film "auswertet", danach jeden Falschparker/Nichtblinker/Drängler etc anzeigen will, wird die Anzeige nicht aufgenommen. Man kann dann sogar selbst Ärger bekommen.
Beim oben geschilderten Fall mit der Pistole, hat der Richter wohl abgewogen, was schwerer wiegt.
Beim Fall Waschstraße hilft die Cam nur bedingt. Die können immer noch behaupten, dass der Schaden vorher schon da war und man absichtlich gegen die Schiene gefahren ist, um dem Einweiser die Schuld in die Schuhe zu schieben.
Es sagt ja auch keiner, dass man da Recht bekommen würde. In dem Fall, mit der Waschstraße würde ich halt sagen, "dann leckts mich am Arsch, ich besprech das mit meinem Anwalt". Für was gibts Rechtschutz? Und der würde mir dann schon sagen, ob eine Klage Erfolg hätte, oder nicht. Auf jeden Fall immer noch besser als garnichts machen zu können.
Was das Anzeigen angeht: Ob solches Videomaterial zugelassen wird, wie schon richtig gesagt, ist Einzelfallentscheidung. Wenn das Material jedoch zur eigenen Entlasstung dient, wird es immer zugelassen.
Als Beispiel jedoch: AB, das GPS der Dashcam logt schon seit 10 Kilometer, dass ich mich in einer Tempo 130 Zone befinde. Seit nem Kilometer hängt hier mir ein Auto im Kofferaum, so nah, dass ich weder die Scheinwerfer noch das Nummernschild mehr sehen kann. Normal ist Mindestabstand laut Faustregel halber Tacho. Wenn ich den jetzt Anzeigen würde, da ich mich bedrängt und genötigt fühle, und hätte das auf Film mit Position, erlaubter Geschwindigkeit, etc., warum sollte die Polizei da nicht tätig werden. Der Typ hinter mir hat ja nachweislich was falsch gemacht.
Es reicht ja schon jemand, ohne Zeugen, wegen Nötigung anzuzeigen und du musst auf der Wache zur Vernehmung antanzen. Als ich damals wegen Nötigung angezeigt wurde, hatte der Anzeiger der Polizei einen Google-Maps Ausdruck vorgelegt, mit Markierungen wo ich angeblich alles Vergehen auf der Strecke gemacht habe. War aber wertlos, da es ja keine Zeugen gab. Hätte der mich gefilmt, wer weiß, wie das ausgegangen wäre.