Der Asylstreit oder auch der Konflikt der Union

  • Ersteller Ersteller Gast1675120202
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Mit der Begründung könnte man auch schon 5-jährige einknasten, wenn sie im Supermarkt einen Loli einstecken.
Aber es empfiehlt sich mal ein Blick darauf:

Strafmuendigkeit – Wikipedia


Richtig. Rechtsextreme Kinderschänder wie Dominique Oster, Tino Brandt oder Patrick Wieschke hätten viel früher der Justiz zugeführt werden müssen.

Standen die nicht alle unter dem Schutz des Staates und wurden über Jahre hinweg sogar von ihm finanziert.
 
Jetzt must du uns nur noch erklären was Strafmündigkeit und seine Definition, mit beschränkter Geschäftsfähigkeit zu tun hat? Welchen Zusammenhang gibt es?

Wenn du über die Strafmündigkeit von Kindern diskutieren willst, mache es ohne die Instrumentalisierung von Flüchtlingskindern!

1) Migrantenkinder, nicht Flüchtlingskinder.

In welchem Zusammenhang steht bitte dein angebbrachtes Zitat: "Wir schaffen das" mit Migrationspolitik, es kann sich eindeutig nur auf Flüchtlinge und Asylpolitik beziehen.
Migrantenkind in Deutschland ist schon, wer eine polnische Mutter und einen deutschen Vater hat. Die absolut überwiegende Mehrzahl aller Migranten in Deutschland (17 Millionen), hat einen europäischen besser gesagt einen EU Hintergrund.
Sind die alle mit Migrationspolitik gemeint? Insoweit müsstest du ja im gleichen Atemzug die Freizügigkeit abschaffen wollen.
 
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Jetzt must du uns nur noch erklären was Strafmündigkeit und seine Definition, mit beschränkter Geschäftsfähigkeit zu tun hat? Welchen Zusammenhang gibt es?

Wenn der Staat Kinder für alt genug hält, unter bestimmten Voraussetzungen Geschäfte einzugehen, sehe ich keinen Grund, warum diese Kinder nicht auch alt genug sein sollen, für ihre Taten die Konsequenzen zu tragen.

Ansonsten habe ich wahlweise das Beispiel Schweiz genannt, dort beginnt die Strafmündigkeit mit dem vollendeten 10. Lebensjahr. Darüber ließe sich auch diskutieren.

Wenn du über die Strafmündigkeit von Kindern diskutieren willst, mache es ohne die Instrumentalisierung von Flüchtlingskindern!

Es sind immer noch Migrantenkinder, keine Flüchtlingskinder.

In welchem Zusammenhang steht bitte dein angebbrachtes Zitat: "Wir schaffen das" mit Migrationspolitik, es kann sich eindeutig nur auf Flüchtlinge und Asylpolitik beziehen.

Das Zitat bezieht bezieht sich auf die außereuropäischen Migranten.

Migrantenkind in Deutschland ist schon, wer eine polnische Mitter und einen deutschen Vater hat. Die absolut überwiegende Mehrzahl aller Migranten in Deutschland (17 Millionen), hat einen europäischen besser gesagt einen EU Hintergrund. Sind die alle mit Migrationspolitik gemeint? Insoweit müsstest du ja im gleichen Atemzug die Freizügigkeit abschaffen wollen!

Die Freizügigkeit innerhalb der EU für Staatsbürger eines EU-Mitgliedsstaates stand in meinem Beitrag nicht zur Debatte.
 
Ist aber Migrationspolitik!

Du scheinst mit den Begrifflichkeiten Asyl/Flüchtlinge und Migration und ihren Definitionen deine Schwierigkeiten zu haben. Alle EU Bürger sind auch Migranten nach Definition!
Außereuropäische Migration, sind in Deutschland in der absoluten Mehrzahl Asylsuchende/Flüchtlinge, das Gastarbeiterthema und ihre Kinder außen vor!

Also das kaufen einer Ware mit Taschengeld und seine juristischen Folgen (Abschätzung und Überblick), setzt du gleich mit der Definition von Strafmündigkeit!
Hoffentlich wendest du das bei deinen eigenen Kindern oder denen aus deiner eigenen Familie genauso an.
 
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Mal abgesehen von der Strafmündigkeit: Es ist ja nicht so, dass zumindest vom Papiere her noch andere Mittel und Wege gibt, auf Kinder und Jugendliche einzuwirken, z.B. Psychotherapie, Heimunterbringung, Unterbringung in Pflegefamilien, Nachhilfe, Suchtberatung und/oder Betreuung für die Eltern, Verbesserung der allgemeinen Lebensumstände, im Härtefall sogar Unterbringung in einer Psychatrie, ... . Nur müsste man dazu auch die finanzielle und personelle Situation der entsprechenden Stellen verbessern und sie nicht der Heiligen Kuh Schwarze Null opfern.
 
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Ist aber Migrationspolitik!

Du scheinst mit den Begrifflichkeiten Asyl/Flüchtlinge und Migration und ihren Definitionen deine Schwierigkeiten zu haben. Alle EU Bürger sind auch Migranten nach Definition!

Definition Migrant

besonders Soziologie) jemand, der in ein anderes Land, in eine andere Gegend, an einen anderen Ort abwandert

Das trifft doch unbestritten zu. Und ja, jeder EU-Bürger der aus einem anderen Land nach Deutschland abwandert, ist ein Migrant.

Deshalb habe ich ja auch präzisiert, dass es bei meinem Zitat um die außereuropäischen Migranten geht.

Es kann so einfach sein, wenn man liest, anstatt zu interpretieren :lol:

Also das kaufen einer Ware mit Taschengeld und seine juristischen Folgen (Abschätzung und Überblick), setzt du gleich mit der Definition von Strafmündigkeit!

Es geht um die Gleichsetzung, dass man die Folgen seiner Taten abschätzen kann. Ansonsten habe ich wahlweise das Beispiel Schweiz genannt. Da beginnt die Strafmündigkeit mit dem vollendeten 10 Lebensjahr.

Darüber ließe sich auch reden.

Hoffentlich wendest du das bei deinen eigenen Kindern oder denen aus deiner eigenen Familie genauso an.

Da ich als Privatperson nicht die Einhaltung der Strafgesetze durchsetzen kann, ist dieser Vorschlag sinnbefreit.
 
Wenn der Staat Kinder für alt genug hält, unter bestimmten Voraussetzungen Geschäfte einzugehen, sehe ich keinen Grund, warum diese Kinder nicht auch alt genug sein sollen, für ihre Taten die Konsequenzen zu tragen.

Der Vergleich hinkt aber, denn fast alle Rechtsgeschäfte eines beschränkt geschäftsfähigen Menschen, sind generell erstmal schwebend unwirksam.
 
Der Vergleich hinkt aber stark, denn fast alle Rechtsgeschäfte eines beschränkt geschäftsfähigen Menschen, sind generell erstmal schwebend unwirksam.

Der entscheidende Unterschied zu unter 7 Jährigen ist, dass sie nicht mehr automatisch unwirksam sind. Ergo traut der Gesetzgeber einem über 7 Jährigen eher zu, die Konsequenzen seines Handels abzuschätzen, als einem unter 7 Jährigen.

Ansonsten mit 14 (der aktuellen Strafmündigkeitsgrenze) sind deine Geschäfte genauso schwebend unwirksam wie bei einem 7 Jährigen.
 
Es kann so einfach sein, wenn man liest, anstatt zu interpretieren

Du kannst dich darüber so lange lustig machen wie du willst, die letzten Posts von dir waren nur rhetorische Tricks und fall back Strategien, weil du in jedem Fall den Vorwurf der Instrumentalisierung von Flüchtlingskindern umgehen wolltest!
Hilft dir aber nicht, da außer Gastarbeitern aus der Türkei und ihren Nachkommen, in Deutschland so gut wie keine außereuropäische Migration, außer über das Asylverfahren möglich ist, und damit instrumentalisierst du hier bewußt, die Kinder von Flüchtlingen und Asylsuchenden!
 
Der entscheidende Unterschied zu unter 7 Jährigen ist, dass sie nicht mehr automatisch unwirksam sind. Ergo traut der Gesetzgeber einem über 7 Jährigen eher zu, die Konsequenzen seines Handels abzuschätzen, als einem unter 7 Jährigen.

Ansonsten mit 14 (der aktuellen Strafmündigkeitsgrenze) sind deine Geschäfte genauso schwebend unwirksam wie bei einem 7 Jährigen.

Geht es noch?
Die Konsequenz sich eine Eiskugel für 1€ zu kaufen oder die Konsequenzen die eine Straftat mit sich bringt, zu vergleichen und gleichzusetzen bei Kindern, ist echt aller unterste Niveau, um hier eine Agenda durchzusetzen.
Ein 10 Jähriger ist in der Regel Grundschüler und kann bei weitem nicht die Konsequenzen seines ganzen Handelns abschätzen!
 
Du kannst dich darüber so lange lustig machen wie du willst, die letzten Posts von dir waren nur rhetorische Tricks und fall back Strategien, weil du in jedem Fall den Vorwurf der Instrumentalisierung von Flüchtlingskindern umgehen wolltest!

Ich habe eine generell Herabsetzung der Grenze für die Strafmündigkeit gefordert (also auch für Nichtmigrantenkinder).

Davon wären also auch deutsche Kinder betroffen. Ist doch aktuell genauso. Alle die 14 Jahre oder älter sind, sind strafmündig, egal ob Migrant oder nicht.

Alles was ich gefordert habe, ist eine Herabsetzung der Altersgrenze.

Hilft dir aber nicht, da außer Gastarbeitern aus der Türkei und ihren Nachkommen, in Deutschland so gut wie keine außereuropäische Migration, außer über das Asylverfahren möglich ist, und damit instrumentalisierst du hier bewußt, die Kinder von Flüchtlingen und Asylsuchenden!

Ich sprach von außereuropäischen Migranten (die Definition dazu habe ich verlinkt). Und zu dem Rest, siehe den Absatz zuvor.

Eine Herabsetzung der Grenze für die Strafmündigkeit würde alle treffen, Migranten und Deutsche gleichermaßen.

Er traut wohl eher dem gesetzlichen Vormund. Dieser muss bei fast allen, immer noch zustimmen.

Und trotzdem ist ein Geschäft ab 7 nicht automatisch unwirksam, so wie bei unter 7 Jährigen. Ansonsten trifft das Argument (Vormund muss zustimmen) auch auf 14 Jährige zu.

Und wenn der Gesetzgeber nicht den Kinder ab 7 zutraut, warum sind Geschäft vorher immer unwirksam, selbst wenn der Vormund zustimmen würde? Passt wohl nicht ganz.

Allgemein sollte man schon zw. BGB und StGB unterscheiden und diese nicht willkürlich zusammenschmeißen, wie es einem passt.

Es ging darum, eine Gemeinsamkeit in der Denkweise des Gesetzgebers hervorzuheben. Nämlich das man mit fortschreitenden Alter durch den Gesetzgeber mehr Rechte und Pflichte zugesprochen bekommt. Und das lässt sich auch gesetzesübergreifend feststellen.

Geht es noch?
Die Konsequenz sich eine Eiskugel für 1€ zu kaufen oder die Konsequenzen die eine Straftat mit sich bringt, zu vergleichen und gleichzusetzen bei Kindern, ist echt aller unterste Niveau, um hier eine Agenda durchzusetzen.
Ein 10 Jähriger ist in der Regel Grundschüler und kann bei weitem nicht die Konsequenzen seines ganzen Handelns abschätzen!

In der Schweiz (auf die ich mehr als einmal verwiesen habe) ist das der Fall. Dort beginnt die Strafmündigkeit mit dem vollendeten 10 Lebensjahr.
 
In der Schweiz (auf die ich mehr als einmal verwiesen habe) ist das der Fall. Dort beginnt die Strafmündigkeit mit dem vollendeten 10 Lebensjahr.
Man sollte auch mal einen Blick in das Gesetz werfen:
So werden Jugendliche mit Sanktionen belegt | NZZ
Jugendschutzgesetz und Jugendstrafgesetz in der Schweiz - www.ch.ch
Das unterscheidet zwischen Personen zwischen 10 und 15 Jahren und Personen zwischen 15 und 18 Jahren sowie nochmal zusätzlich zwischen 15 und 16 sowie zwischen 16 und 18 Jahren, wenn es um Freiheitsstrafen geht. Letztere können bei Personen zwischen 10 und 15 Jahren nicht verhängt werden, ebenso können bestimmte andere Strafen nicht in der Härte verhängt werden, wie bei Personen zwischen 15 und 18.
Also das genaue Gegenteil von deiner Planierraupenmethode, mal kurzerhand das gesamte deutsche Jugendstrafrecht mit seinen Strafen, auf Personen ab 10 Jahren anzuwenden.
 
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Alles was ich gefordert habe, ist eine Herabsetzung der Altersgrenze.

Nein!
Du hast sie nachträglich gefordert, nachdem du die Geschichte einer "homosexuellen" Vergewaltigung im Tagespiegel, durch einen 10 Jährigen Afghanen hier verlinkt hast und das mit:" Wir schaffen das", kommentiert hast!
Bleibe mal bei der Wahrheit!
Und was ist das bitte anderes als die Instrumentalisierung der Tat eines Flüchtlingskindes?

Mal wieder zum Thema.

Im "bunten" Berlin wurde "das Zusammenleben neu ausgehandelt":

https://www.tagesspiegel.de/berlin/v.../22985102.html

Kategorie "Wir schaffen das. "
 
Man sollte auch mal einen Blick in das Gesetz werfen:
So werden Jugendliche mit Sanktionen belegt | NZZ
Jugendschutzgesetz und Jugendstrafgesetz in der Schweiz - www.ch.ch
Das unterscheidet zwischen Personen zwischen 10 und 15 Jahren und Personen zwischen 15 und 18 Jahren sowie nochmal zusätzlich bei bestimmten Strafen zwischen 16 und 18 Jahren.

Ein Blick ins Gesetz ist immer ein guter Ratschlag:

https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20031353/index.html#a3

Dieses Gesetz gilt für Personen, die zwischen dem vollendeten 10. und dem vollendeten 18. Altersjahr eine mit Strafe bedrohte Tat begangen haben.

Nein! Du hast sie nachträglich gefordert, nachdem du die Geschichte einer "homosexuellen" Vergewaltigung im Tagespiegel, durch einen 10 Jährigen Afghanen hier verlinkt hast und das mit:" Wir schaffen das", kommentiert hast!

Das mit dem „Wir schaffen das“ ist Galgenhumor, angesichts eines Staates der nicht erst seit diesem Vorfall keine Neubewertung seiner Politik übernimmt.

Auch der jüngsten Vorfall in Chemnitz wo der Tatverdächtige – wie so oft – bei seiner Einreise gelogen hat, mehrfach vorbestraft war und nicht mehr hätte hier sein dürfen, hat das wieder mal bestätigt.

Btw. was soll die Hervorhebung, dass das eine homosexuelle Vergewaltigung war?

Und was ist das bitte anderes als die Instrumentalisierung der Tat eines Flüchtlingskindes?

Das ist die Forderung nach einer Gesetzesänderung in Folge einer Straftat. Etwas das immer wieder in der Politik vorkommt.

Zumal meine Forderung – wie ich bereits mehrfach gesagt habe – alle treffen würde, Migranten wie Deutsche gleichermaßen, also wird hier auch niemand benachteiligt.
 
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Das ist zu hoch für ihn!
Das Schweizer Gesetz bezweckt m.M. nach ausschließlich einen früheren Zugriff auf auffällige Kinder, die ihre Eltern, aus welchen Gründen auch immer, nicht kontrollieren können, um die frühstmöglich eher durch Therapie und Betreueng in den Griff zu bekommen.
Dazu ist hier in Deutschland eigentlich das Jugendamt zuständig, der afghanische Junge gehört auf alle Fälle jugendamtlich nach allen Facetten begutachtet mit entsprechenden Maßnahmen.
 
Zumal meine Forderung – wie ich bereits mehrfach gesagt habe – alle treffen würde, Migranten wie Deutsche gleichermaßen, also wird hier auch niemand benachteiligt.

Das sollte selbstveratändlich sein, wenn man denn das deutsche Grundgesetz kennt!
Art 3 GG - Einzelnorm

Btw. was soll die Hervorhebung, dass das eine homosexuelle Vergewaltigung war?
Ganz einfach eine Sicherstellung der Tatsachen, sonst haben wir ruckzuck in ein paar Tagen aus rechten Kreisen, die Verbreitung einer Vergewaltigung durch einen 10 Jährigen Afghanen, der die genauen Hintergründe ausläßt und sich das dann als Vergewaltigung an einer Fau/Mädchen darstellt.
 
Ganz einfach eine Sicherstellung der Tatsachen, sonst haben wir ruckzug in ein paar Tagen aus rechten Kreisen die Verbreitung einer Vergewaltigung durch einen 10 Jährigen Afghanen der die genauen Hintergründe ausläßt und sich das dann als Vergewaltigung an einer Fau/Mädchen darstellt.

Ok, lassen wir uns mal auf dieses Gedankenexperiment von dir ein. Was genau würde das ändern?

In beiden Fällen hätten wir die Vergewaltigung durch einen 10 Jährigen Migranten, der – im Idealfall – nie hätte hier sein dürfen.

Das ist das Problem. Das diese Leute hier sind, obwohl sie es nicht seien sollten.

Auch wenn ich Herrn Augstein oft nicht zustimme, hier hat er mal den Nagel auf den Kopf getroffen:

Heiko Maas und die Sorgen der schweigenden Mehrheit, Kolumne Augstein

Der mutmaßliche Messerstecher von Chemnitz hätte gar nicht mehr in Deutschland sein dürfen. Seine Abschiebung wurde versäumt. Nicht jedem Geschehen lässt sich vorbeugen. Diesem hier schon. Wer nicht in Deutschland ist, kann hier nicht in Verdacht geraten, jemanden erstochen zu haben. Der Demonstrationspöbel in Chemnitz konnte die Tat nur instrumentalisieren, weil sie sich zur Instrumentalisierung anbietet.

Und das zieht sich seit 3 Jahren immer wieder durch die Berichterstattung. Migrant, bereits auffällig geworden, hätte nicht mehr hier sein dürfen.
 
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