Du kannst dich darüber so lange lustig machen wie du willst, die letzten Posts von dir waren nur rhetorische Tricks und fall back Strategien, weil du in jedem Fall den Vorwurf der Instrumentalisierung von Flüchtlingskindern umgehen wolltest!
Ich habe eine generell Herabsetzung der Grenze für die Strafmündigkeit gefordert (also auch für Nichtmigrantenkinder).
Davon wären also auch deutsche Kinder betroffen. Ist doch aktuell genauso. Alle die 14 Jahre oder älter sind, sind strafmündig, egal ob Migrant oder nicht.
Alles was ich gefordert habe, ist eine Herabsetzung der Altersgrenze.
Hilft dir aber nicht, da außer Gastarbeitern aus der Türkei und ihren Nachkommen, in Deutschland so gut wie keine außereuropäische Migration, außer über das Asylverfahren möglich ist, und damit instrumentalisierst du hier bewußt, die Kinder von Flüchtlingen und Asylsuchenden!
Ich sprach von außereuropäischen Migranten (die Definition dazu habe ich verlinkt). Und zu dem Rest, siehe den Absatz zuvor.
Eine Herabsetzung der Grenze für die Strafmündigkeit würde alle treffen, Migranten und Deutsche gleichermaßen.
Er traut wohl eher dem gesetzlichen Vormund. Dieser muss bei fast allen, immer noch zustimmen.
Und trotzdem ist ein Geschäft ab 7 nicht automatisch unwirksam, so wie bei unter 7 Jährigen. Ansonsten trifft das Argument (Vormund muss zustimmen) auch auf 14 Jährige zu.
Und wenn der Gesetzgeber nicht den Kinder ab 7 zutraut, warum sind Geschäft vorher immer unwirksam, selbst wenn der Vormund zustimmen würde? Passt wohl nicht ganz.
Allgemein sollte man schon zw. BGB und StGB unterscheiden und diese nicht willkürlich zusammenschmeißen, wie es einem passt.
Es ging darum, eine Gemeinsamkeit in der Denkweise des Gesetzgebers hervorzuheben. Nämlich das man mit fortschreitenden Alter durch den Gesetzgeber mehr Rechte und Pflichte zugesprochen bekommt. Und das lässt sich auch gesetzesübergreifend feststellen.
Geht es noch?
Die Konsequenz sich eine Eiskugel für 1€ zu kaufen oder die Konsequenzen die eine Straftat mit sich bringt, zu vergleichen und gleichzusetzen bei Kindern, ist echt aller unterste Niveau, um hier eine Agenda durchzusetzen.
Ein 10 Jähriger ist in der Regel Grundschüler und kann bei weitem nicht die Konsequenzen seines ganzen Handelns abschätzen!
In der Schweiz (auf die ich mehr als einmal verwiesen habe) ist das der Fall. Dort beginnt die Strafmündigkeit mit dem vollendeten 10 Lebensjahr.